Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Übergangsfrist endet mit Ablauf des 19. Dezember 2026 (§ 25 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung).
- Betroffen sind Abbrucharbeiten bis 100.000 Fasern je Kubikmeter Luft. Wer schon eine Zulassung für den Bereich hohen Risikos hat, braucht keine zusätzliche Genehmigung.
- Beantragt wird über die unternehmensbezogene Anzeige. Ohne Einwände der Behörde gilt die Genehmigung nach vier Wochen als erteilt.
- Neu sind die namentliche Liste der Beschäftigten sowie Nachweise zu Qualifikation und arbeitsmedizinischer Vorsorge.
- Funktionale Instandhaltung bleibt genehmigungsfrei, die Abgrenzung zum Abbruch ist aber noch nicht abschließend geklärt.
- Asbest kann in Häusern stecken, die vor November 1993 gebaut oder saniert wurden. Sicher klärt das nur ein Labor.
- Bei der Entsorgung nennt das Thüringer Umweltministerium im Schnitt 100 bis 250 Euro je Tonne, dazu kommen Verpackung, Transport und Ausbau.
Betriebe, die asbesthaltige Bodenbeläge, Putze oder Fliesenkleber vollständig entfernen, brauchen dafür ab dem 20. Dezember 2026 eine behördliche Genehmigung. Das gilt auch für Arbeiten im Bereich niedrigen und mittleren Risikos, für die bisher eine Anzeige reichte. Weil eine Genehmigung erst nach vier Wochen als erteilt gilt und Nachweise zur arbeitsmedizinischen Vorsorge dauern können, sollten betroffene Unternehmen den Antrag jetzt vorbereiten.
Was sich zum 20. Dezember ändert
Die Gefahrstoffverordnung wurde Ende 2025 erneut geändert, um die überarbeitete EU-Asbestrichtlinie umzusetzen. Die Änderung wurde am 19. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seit dem 21. Dezember 2025 in Kraft. Wirksam wird der Kern für viele Betriebe aber erst jetzt: Nach § 11a Abs. 4a bedürfen Betriebe einer Genehmigung der zuständigen Behörde, wenn sie Abbrucharbeiten im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos durchführen wollen. Die Übergangsregel in § 25 Abs. 9 verlangt den Nachweis bis zum Ablauf des 19. Dezember 2026.
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) spricht deshalb vom 20. Dezember als Stichtag und warnt vor Bußgeldern und Baustopps. Auch die Deutsche Handwerks Zeitung berichtet, dass fehlende, falsche oder nicht rechtzeitig beantragte Genehmigungen mit einem Bußgeld bewehrt sein können.
Was regelt die TRGS 519?
TRGS 519 steht für die Technische Regel für Gefahrstoffe „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“. Sie fasst zusammen, welche Schutzmaßnahmen und organisatorischen Voraussetzungen für solche Arbeiten gelten. Weil Asbest so gefährlich ist, geht sie grundsätzlich von hoher Belastung aus und verlangt vorsorglich strenge Maßnahmen.
Erleichterungen gibt es für anerkannte Verfahren mit geringer Belastung. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung beschreibt sie in der DGUV Information 201-012. Für die Aufsicht bei Asbestarbeiten verlangt die Gefahrstoffverordnung eine weisungsbefugte, sachkundige Person, die ständig vor Ort ist. Die Beschäftigten brauchen eine Fachkunde.
Die drei Risikobereiche im Überblick
Der Risikobereich richtet sich danach, wie viele Asbestfasern bei der Tätigkeit in die Atemluft gelangen können. Welche Tätigkeit wohin gehört, listet Anhang 9 der Technischen Regel TRGS 519. Viele Tätigkeiten sind als emissionsarme Verfahren anerkannt und fallen in den niedrigen Bereich.
| Risikobereich | Faserwert je Kubikmeter Luft | Beispiel | Für Abbruch nötig |
|---|---|---|---|
| Niedrig | bis 10.000 | Bohren von Löchern in ebene Asbestzementtafeln nach anerkanntem emissionsarmem Verfahren | Genehmigung |
| Mittel | bis 100.000 | Rückbau von Asbestzement-Dachplatten oder Fassadentafeln | Genehmigung |
| Hoch | über 100.000 | Unkontrollierter, großflächiger Abbruch von Gebäudeteilen mit gebundenem Asbest | Zulassung, schließt die Genehmigung ein |
Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung, § 11a Gefahrstoffverordnung
Abbruch oder Instandhaltung: Die entscheidende Abgrenzung
Als Abbruch gilt laut BG BAU das vollständige Entfernen asbesthaltiger Bauteile oder Materialien. Dazu zählen etwa der Ausbau asbesthaltiger Bodenbeläge oder der flächenhafte Abtrag asbesthaltiger Putze und Fliesenkleber. Wer dagegen im Rahmen der funktionalen Instandhaltung arbeitet und dafür bereits eine unternehmensbezogene Anzeige hat, muss diese nicht bis zum Stichtag aktualisieren. Als Beispiel nennt die Deutsche Handwerks Zeitung das Entfernen von Tapete durch Maler.
Einfach ist die Trennung nicht. Das Malerhandwerk und der Bundesrat hatten den Begriff Abbrucharbeiten als auslegungsfähig kritisiert. Klären soll das eine Neufassung der TRGS 519. Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz hatte sie für den Sommer 2026 erwartet und rechnet inzwischen mit 2027. Die Einstufung nimmt der Arbeitgeber in der Anzeige selbst vor. Das gibt Spielraum, eine falsche Einstufung kann aber eine Ordnungswidrigkeit sein. Die BG BAU verweist darauf, dass Fachleute wegen der fließenden Grenze zum Teilabbruch dazu raten, die Genehmigung vorsorglich mitzubeantragen.
So kommen Betriebe zur Genehmigung
- Tätigkeiten einstufenPrüfen, ob Abbruch oder funktionale Instandhaltung vorliegt und welcher Risikobereich nach TRGS 519 gilt.
- Unterlagen sammelnBeschäftigte namentlich benennen, Grundkenntnisse Asbest und arbeitsmedizinische Vorsorge nachweisen.
- Anzeige einreichenUnternehmensbezogene Anzeige bei der Arbeitsschutzbehörde stellen oder eine bestehende erweitern. Die BG BAU bietet Mitgliedern dafür ein Formular.
- Vier Wochen abwartenErhebt die Behörde keine Einwände, gilt die Genehmigung nach Ablauf der Frist als erteilt. Erst dann darf ohne Bescheid gearbeitet werden.
Worauf Betriebe besonders achten sollten
Achtung
Die Frist rechnet rückwärts
Wer Abbrucharbeiten nach dem 19. Dezember ohne Bescheid plant, muss wegen der Vier-Wochen-Frist den vollständigen Antrag rechtzeitig vorher einreichen. Gerechnet vom Stichtag ist das um den 21. November.
Gut zu wissen
Vorsorgetermine früh buchen
Laut Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz braucht es derzeit oft langen Vorlauf für Termine zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Die Nachweise müssen dem Antrag beiliegen.
Gut zu wissen
Die Liste aktuell halten
Die unternehmensbezogene Anzeige gilt grundsätzlich sechs Jahre. Der Verband rät trotzdem, die Liste der Beschäftigten im Betrieb laufend zu pflegen.
Achtung
Weitere Frist 2027 im Blick behalten
Sach- und Fachkunde nach § 11a Abs. 5 sind laut § 25 Abs. 5 bis zum 5. Dezember 2027 nachzuweisen. Das ist unabhängig vom Dezember-Stichtag.
Checkliste: Asbest-Genehmigung
Premiumpresse
Checkliste: Asbest-Genehmigung
https://www.premiumpresse.de/asbest-genehmigungspflicht-baubetriebe-20-dezember/ · Stand 5. November 2026
Einstufen
Unterlagen
Antrag
Im Betrieb
Dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie erkennt man Asbest?
Mit bloßem Auge meist gar nicht. In Putzen, Bodenbelägen und Fliesenklebern ist Asbest nach Angaben des Umweltbundesamts nicht sofort zu erkennen. Ein Blick ins Baujahr und auf typische Materialien zeigt aber, wo ein Verdacht berechtigt ist. Laut Stiftung Warentest kamen bis etwa 1990 mehr als 3.000 Produkte mit Asbest auf den Markt.
Einen Hinweis geben Prägestempel auf Platten und Rohren aus Faserzement. Stehen dort AF (asbestfrei), NT (neue Technologie) oder DIN EN 588, enthalten sie laut Stiftung Warentest keine Asbestfasern. Fehlt ein solcher Stempel, ist das noch kein Beweis für Asbest, aber ein Grund nachzuprüfen.
Wo Asbest im Haus stecken kann
Die Liste nennt typische Fundstellen, sie ist nicht vollständig. Schwach gebundene Fasern lösen sich leichter und sind deshalb besonders gefährlich.
| Material | Woran Sie es erkennen | Bindung |
|---|---|---|
| Wellplatten, Fassadenplatten, Blumenkästen (Asbestzement) | 10 bis 15 Prozent Asbest; Prägestempel prüfen | fest |
| Flexplatten (PVC-Fliesen) | 25 x 25 oder 30 x 30 Zentimeter, brechen beim Biegen mit hörbarem Knack | fest, im Alter brüchig |
| Cushion-Vinyl-Bodenbelag | PVC-Bahnen, auf der Rückseite eine dünne Pappschicht aus fast reinem Asbest | schwach |
| Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber | von außen nicht zu sehen, Gehalt weit unter 1 Prozent | fest, gefährlich beim Bearbeiten |
| Spritzputz | faserige Masse in Grau, Weiß oder Braun an Stahlträgern, Betondecken und Rohren | schwach |
| Pappen hinter Heizkörpern und Öfen | oft erst beim Abreißen alter Tapete sichtbar | schwach |
| Dichtungsschnüre an Ofentüren | ältere Öfen und Kamine | schwach |
Quelle: Stiftung Warentest, GWA Kreis Unna
Asbest in Fliesenkleber, Bodenbelag und Nachtspeicherofen
Fliesenkleber, Putz und Spachtelmasse
Der Asbestanteil liegt hier weit unter einem Prozent. Trotzdem kann die Raumluft beim Abschlagen, Schleifen oder Bohren stark belastet werden. Genau deshalb sind diese Materialien tückisch: Man sieht ihnen nichts an, und gerade Heimwerker bearbeiten sie.
PVC-Boden und Floor-Flex-Platten
Flexplatten enthielten früher oft etwa 15 Prozent Asbest. Die Fasern sind fest im PVC eingeschlossen, solange die Platten nicht stark abgenutzt sind. Auch der Kleber darunter kann Asbest enthalten. Bei Cushion-Vinyl liegt die Gefahr auf der Rückseite, deren Pappschicht fast ganz aus Asbest besteht. Reißen Sie solche Böden deshalb nicht einfach heraus.
Nachtspeicheröfen
Laien dürfen diese Geräte zur Probenahme nicht öffnen. Fragen Sie beim Hersteller oder Energieversorger nach, viele Marken führen Asbestlisten. Die meisten Hersteller stellten laut Stiftung Warentest zwischen 1971 und 1976 auf asbestfrei um. Abbau und Entsorgung sind laut GWA Kreis Unna nach TRGS 519 Sache zugelassener Fachbetriebe. Auch spätere Geräte können andere Schadstoffe wie Chrom und PCB enthalten.
Bis wann wurde Asbest verbaut?
Bis zum 31. Oktober 1993 durfte Asbest in Gebäuden legal verwendet werden, seit dem 1. November 1993 ist er verboten. Besonders beliebt war er in den 60er- bis 80er-Jahren. Das betrifft einen großen Teil des Bestands: 84 Prozent der heutigen Wohngebäude sind vor 1993 entstanden.
Auch danach ist nicht jedes Haus automatisch unbedenklich. Für einzelne Anwendungen gab es Übergangsfristen bis 1996. Die Gefahrstoffverordnung geht davon aus, dass bei einem Baubeginn nach dem 31. Oktober 1993 in der Regel kein Asbest vorhanden ist, nennt aber für bestimmte Produkte Ausnahmen. Wichtig ist auch die Sanierung: Ein neueres Haus kann alte Bauteile enthalten, ein altes Haus kann längst saniert sein.
Wie gefährlich ist Asbest?
Gefährlich ist vor allem das Einatmen der Fasern. Sie können Krebs und Asbestose auslösen, eine Vernarbung der Lunge. Vom Einatmen bis zum Ausbruch der Krankheit können Jahrzehnte vergehen. Die Fasern sind bis zu tausendmal dünner als ein Haar und verteilen sich unbemerkt in der Luft.
Das heißt aber nicht, dass jedes asbesthaltige Bauteil sofort ein Risiko ist. Fest eingebundener Asbest in intakten Materialien ist laut Umweltbundesamt bei normaler Nutzung unproblematisch. Kritisch wird es beim Bohren, Abstemmen oder Schleifen, außerdem bei Verwitterung und Abrieb. Wohnen Sie zur Miete und haben einen Verdacht, bohren Sie nicht und sprechen Sie den Vermieter an.
Asbest-Test: Materialprobe, Raumluft und Kosten
Sicherheit bringt nur eine Untersuchung im Labor. Am besten nehmen Fachleute die Probe vor Ort, weil sie dabei auch die Lage im Raum beurteilen. Günstiger ist es, selbst eine Probe einzuschicken. Dafür reicht laut Stiftung Warentest ein fingernagelgroßes Stück, am besten ein vorhandenes Bruchstück, in einem dicht verschlossenen Gefrierbeutel. Muss etwas abgetrennt werden, die Stelle vorher mit Wasser und Spülmittel besprühen.
Das Ergebnis liegt in der Regel nach wenigen Tagen bis zwei Wochen vor. Ein Raumluft- oder Hausstaubtest zeigt, ob Fasern in der Luft sind, aber nicht, woher sie kommen. Für die Frage, ob ein bestimmtes Bauteil belastet ist, hilft er also nicht weiter.
Eine verlässliche Preisangabe können wir nicht nennen, die Unterschiede zwischen den Anbietern sind laut Stiftung Warentest erheblich. Holen Sie deshalb mehrere Angebote ein und achten Sie darauf, dass die Ergebnisse schriftlich und verständlich erläutert werden. Die Verbraucherzentrale führt ein Verzeichnis von Prüfinstituten und Sachverständigen.
Asbest selbst entfernen: Was Eigentümer dürfen
Kleine Teile aus Faserzement, etwa alte Blumenkästen oder Beetplatten, können Sie laut Stiftung Warentest selbst staubdicht in Folie verpacken und zur Annahmestelle bringen. Auch größere Bauteile dürfen Eigentümer prinzipiell selbst abbauen, müssen dabei aber sehr vorsichtig sein. Sägen, Brechen und Fräsen sind tabu.
Wer das macht, sollte das Material anfeuchten und möglichst im Ganzen abnehmen. Der Kreis Unna nennt dafür eine P2-Atemschutzmaske und einen Einmal-Schutzanzug. Schwach gebundener Asbest wie Spritzputz gehört immer in die Hände einer Fachfirma. Wer mit dem Material nicht wie vorgeschrieben umgeht, kann sich nach § 326 Strafgesetzbuch strafbar machen. Fragen Sie im Zweifel beim kommunalen Umweltamt nach.
Asbest entsorgen: Wege und Kosten
Asbest gehört nicht in den Restmüll, nicht in den Bauschutt und nicht zum Sperrmüll. Er wird getrennt gesammelt, staubdicht verpackt und auf dafür zugelassene Deponien gebracht. Wo Sie ihn abgeben dürfen, regelt jede Kommune selbst. In Oldenburg geht das nur an einer Abfallbehandlungsanlage, die samstags geschlossen hat, im Kreis Unna nur am Wertstoffhof Kamen.
Auch die Verpackung schreiben die Annahmestellen vor. Oldenburg verlangt reißfeste Baufolie oder Säcke mit 200 Mikrometern Folienstärke, staubdicht mit Klebeband verschlossen. Im Kreis Unna werden Asbestzement-Abfälle nur in gekennzeichneten, verschlossenen Plattensäcken oder Big-Bags angenommen. Gewerbliche Anlieferungen über zwei Tonnen brauchen in Oldenburg außerdem einen Entsorgungsnachweis.
Mehr zu den einzelnen Wegen steht im Ratgeber Asbest entsorgen auf buergerservice.info. Wer eine Fachfirma beauftragt, sollte ausdrücklich fragen, ob die Entsorgung mit Nachweis im Preis enthalten ist.
Was kostet es, Asbest zu entsorgen?
Die Preise legt jede Annahmestelle selbst fest. Fragen Sie deshalb vor Ort nach, die Werte hier dienen der Orientierung.
| Posten | Richtwert | Quelle |
|---|---|---|
| Annahmegebühr, bundesweiter Schnitt | etwa 100 bis 250 Euro je Tonne | Thüringer Umweltministerium |
| Beispiel Oldenburg | 151,21 Euro je Tonne | Stadt Oldenburg |
| Deponiegebühr je nach Bundesland und Deponie | etwa 100 bis 350 Euro je Tonne | buergerservice.info |
| Dachsanierung durch Fachbetrieb, Abbau und Entsorgung | etwa 30 bis 60 Euro je Quadratmeter | buergerservice.info |
| Verpackung, Transport, Ausbau | kommen hinzu | Thüringer Umweltministerium |
Quelle: siehe Tabelle; Stand der Angaben je nach Quelle unterschiedlich
Einordnung
Formal ist die neue Pflicht überschaubar, praktisch trifft sie vor allem kleinere Betriebe, die Asbest bisher nur am Rande berührt haben. Heikel ist weniger der Antrag als die Einstufung: Solange die neue TRGS 519 aussteht, tragen die Betriebe das Risiko einer falschen Zuordnung selbst. Vorsorglich mitzubeantragen dürfte für viele Betriebe der einfachere Weg sein, zumal die Anzeige sechs Jahre gilt. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage und die Hinweise der genannten Stellen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Genehmigungspflicht für Asbest-Abbruch?
Die Genehmigung muss bis zum Ablauf des 19. Dezember 2026 nachgewiesen sein, so regelt es § 25 Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung. Ab dem 20. Dezember dürfen betroffene Betriebe Abbrucharbeiten nur noch mit Genehmigung ausführen.
Wer braucht keine Genehmigung?
Betriebe mit einer Zulassung für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos, denn sie schließt die Genehmigung ein. Auch Arbeiten der funktionalen Instandhaltung sind ausgenommen, dort reicht weiterhin die unternehmensbezogene Anzeige.
Wie erkenne ich Asbest?
Mit bloßem Auge meist gar nicht. Hinweise geben das Baujahr vor November 1993 und typische Materialien wie Wellplatten, Flexplatten oder Spritzputz. Sicherheit bringt nur eine Laboruntersuchung einer Materialprobe.
Was kostet es, Asbest zu entsorgen?
Die Annahmegebühren liegen laut Thüringer Umweltministerium im Schnitt bei etwa 100 bis 250 Euro je Tonne. Dazu kommen Verpackung, Transport und Ausbau. Die genauen Preise legt jede Annahmestelle selbst fest.
Darf ich Asbest selbst entfernen?
Kleine Teile aus Faserzement können Eigentümer selbst verpacken und abgeben, auch größere Bauteile dürfen sie prinzipiell selbst abbauen. Nicht sägen oder brechen, Material anfeuchten. Schwach gebundener Asbest gehört in die Hände einer Fachfirma.
Quellen
- Gefahrstoffverordnung, § 11a
- BG BAU, Mitteilung vom 03.11.2026
- Umweltbundesamt: Asbest in Gebäuden
- Stiftung Warentest: Asbest im Haus
- DGUV: Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
Stand: 5. November 2026. Redaktion Premiumpresse. Dieser Beitrag wurde mit KI auf Grundlage der genannten Quellen erstellt, der Abschnitt „Einordnung“ ist eine Einschätzung der Redaktion. Er ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung.


