Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Musterrechtsbeschwerdeführer und 1.076 weitere Beigeladene legten Rechtsbeschwerde ein, 566 traten bei. Alle blieben ohne Erfolg.
- Auch die meisten anderen Feststellungsziele hatte das Gericht als unzulässig zurückgewiesen.
- Bis Anfang 2025 hatten laut Gericht knapp 8.700 Anleger geklagt, weitere 19.000 hatten Ansprüche angemeldet.
- Der Beschluss betrifft die alte Fassung des Gesetzes. Für die neue Fassung haben wir keine Aussage.
Anleger können ihre Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY im Wirecard-Skandal nicht im laufenden Kapitalanleger-Musterverfahren durchsetzen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 23. September 2026 entschieden (III ZB 7/25) und damit einen Teilmusterentscheid des Bayerischen Obersten Landesgerichts bestätigt. Ein Bestätigungsvermerk ist nach dem bis zum 19. Juli 2024 geltenden Gesetz keine öffentliche Kapitalmarktinformation. Das heißt nicht, dass Ansprüche gegen EY ausgeschlossen sind. Sie müssen nur außerhalb dieses Verfahrens geprüft werden.
Was der BGH entschieden hat
Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte am 22. November 2024 sämtliche Feststellungsziele gegen die Abschlussprüferin als nicht statthaft zurückgewiesen und den Großteil der übrigen als unzulässig. Dagegen zogen die Anleger zum BGH und verloren. Der III. Zivilsenat hält den Teilmusterentscheid für zulässig und die Begründung für richtig.
Die Kernaussage: Der Bestätigungsvermerk, also das Testat der Prüfer, fällt nicht unter die in § 1 KapMuG alter Fassung genannten Beispiele und ist auch sonst keine öffentliche Kapitalmarktinformation. Der Wortlaut sei nicht eindeutig. Aus Systematik und Entstehungsgeschichte folge aber das Ergebnis. Auch der Umweg über eine Beihilfe zur Falschinformation durch Wirecard funktioniere nicht, er würde die Beschränkung unterlaufen.
Der Weg des Verfahrens
| Datum | Gericht | Was geschah |
|---|---|---|
| 14. März 2022 | Landgericht München I | Vorlage zahlreicher Feststellungsziele an das Bayerische Oberste Landesgericht (3 OH 2767/22 KapMuG) |
| 22. November 2024 | Bayerisches Oberstes Landesgericht | Teilmusterentscheid: Feststellungsziele gegen EY nicht statthaft, viele weitere unzulässig |
| 23. September 2026 | Bundesgerichtshof | Rechtsbeschwerden zurückgewiesen (III ZB 7/25) |
| Ende Oktober 2026 | Bundesgerichtshof | Pressemitteilung 207/2026 |
Quelle: Bundesgerichtshof; beck-aktuell, 29.10.2026
Was ist ein Musterverfahren nach dem KapMuG?
Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz soll Massenklagen bündeln. Ein Oberlandesgericht klärt zentrale Fragen an einem Musterfall, die Ergebnisse gelten dann für die vielen ausgesetzten Einzelklagen. Das spart Kosten und verhindert widersprüchliche Urteile. Für Anleger ist es deshalb so wichtig, weil sie nicht jede Tatsache allein beweisen müssen.
Die Entscheidung betrifft die bis zum 19. Juli 2024 geltende Fassung. Wie die neue Fassung Abschlussprüfer behandelt, sagt die Mitteilung nicht, das wäre gesondert zu prüfen. Der BGH hat hier ausdrücklich nach der alten Fassung entschieden.
Können Anleger EY trotzdem verklagen?
Das bleibt grundsätzlich möglich. Die Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht hatte schon 2025 laut beck-aktuell erklärt, Grundlage müsse dann die Verletzung von Prüfpflichten sein und nicht die falsche Information des Kapitalmarkts. Das bedeutet in der Praxis: Der Prüfer haftet nicht einfach, weil die Bilanz falsch war. Anleger müssen ihren Schaden und den Zusammenhang im Einzelfall darlegen.
Für viele Kleinanleger wird es dadurch schwieriger, weil der gebündelte Weg fehlt. EY gilt auch als der eigentliche Adressat, weil das Unternehmen zahlungsfähig ist, während bei Ex-Vorstandschef Markus Braun und anderen nach allgemeiner Einschätzung wenig zu holen sein dürfte. Die Ansprüche gegen ehemalige Wirecard-Verantwortliche laufen laut früherem Bericht im Musterverfahren weiter.
Was betroffene Anleger jetzt tun sollten
Wir ersetzen keine Rechtsberatung. Lassen Sie sich die Lage Ihres Falls von einer Fachkanzlei oder Schutzgemeinschaft erklären.
- Eigene Klage prüfenFragen Sie Ihren Anwalt, wie sich der Beschluss auf Ihr Verfahren auswirkt, insbesondere wenn es ausgesetzt ist.
- Verjährung klärenLassen Sie prüfen, ob für Ansprüche außerhalb des Musterverfahrens Fristen laufen. Das hängt vom Einzelfall ab.
- Kosten rechnenVergleichen Sie Streitwert, Prozessrisiko und Kosten, gerade bei kleineren Verlusten. Eine Rechtsschutzversicherung oder ein Prozessfinanzierer kann helfen, aber nicht in jedem Fall.
- Anmeldung kontrollierenPrüfen Sie, ob Sie Ansprüche angemeldet haben und welche Feststellungsziele noch offen sind.
Was der Beschluss für Wirtschaftsprüfer und Unternehmen bedeutet
Abschlussprüfer haben im Musterverfahren nach altem Recht keinen Platz. Das nimmt Prüfungsgesellschaften ein großes Sammelrisiko aus dem laufenden Fall. Für künftige Fälle gilt das nicht automatisch, und die Haftung nach anderen Vorschriften bleibt. Börsennotierte Unternehmen müssen wie bisher für ihre eigene Kapitalmarktkommunikation einstehen.
Einordnung
Für Zehntausende Anleger ist der Beschluss ein schwerer Dämpfer. Rechtlich ist er eine Entscheidung darüber, wo geklagt wird, nicht ob EY Fehler gemacht hat. Dazu sagt der BGH nichts. Der Skandal bleibt damit in vielen Einzelverfahren, was lange dauert und Kräfte verteilt. Diese Darstellung beruht auf der Pressemitteilung und einem Fachbericht, nicht auf dem Volltext des Beschlusses. Den sollten Betroffene und ihre Anwälte selbst lesen.
Häufige Fragen
Was hat der BGH im Wirecard-Verfahren entschieden?
Mit Beschluss vom 23. September 2026 (III ZB 7/25) wies er die Rechtsbeschwerden zurück. Ansprüche gegen die Abschlussprüferin EY wegen ihrer Testate können nach altem Recht nicht im Musterverfahren verfolgt werden.
Können Wirecard-Anleger EY noch verklagen?
Grundsätzlich ja, aber außerhalb dieses Musterverfahrens. Grundlage müsste laut Gericht die Verletzung von Prüfpflichten sein. Lassen Sie Ihren Einzelfall prüfen.
Was ist das KapMuG?
Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz bündelt gleichartige Anlegerklagen. Ein Oberlandesgericht klärt zentrale Fragen an einem Musterfall, das Ergebnis gilt für die ausgesetzten Einzelverfahren.
Geht das Musterverfahren gegen Braun weiter?
Berichten zufolge laufen Ansprüche gegen ehemalige Wirecard-Verantwortliche im Musterverfahren weiter, auch wenn der BGH viele Feststellungsziele nicht zugelassen hat. Den genauen Stand konnten wir nicht prüfen.
Quellen
- Bundesgerichtshof, Pressemitteilung 207/2026
- beck-aktuell: Ansprüche gegen EY von Musterverfahren ausgenommen, 29.10.2026
- beck-aktuell: Dämpfer für zehntausende Anleger, 28.02.2025
Stand: 6. November 2026. Redaktion Premiumpresse. Dieser Beitrag wurde mit KI auf Grundlage der genannten Quellen erstellt, der Abschnitt „Einordnung“ ist eine Einschätzung der Redaktion. Er ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung.


