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Nachrichten aus Wirtschaft und Mittelstand

Rundfunkbeitrag: Meldedatenabgleich startet am 8. November, das sollten Sie jetzt wissen

Stand 5. November 2026 Marketing & Medien Mit KI erstellt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Stichtag ist der 8. November 2026, die Schreiben gehen voraussichtlich ab dem 14. Dezember raus und spätestens zwölf Monate nach der Datenübermittlung ist der Versand abgeschlossen.
  • Wird für Ihre Wohnung schon gezahlt, reicht die Beitragsnummer. Ohne Antwort folgt die automatische Anmeldung, grundsätzlich rückwirkend zum Einzug.
  • Der Beitrag liegt bei 18,36 Euro im Monat je Wohnung, nicht je Person.
  • Ob er 2027 auf 18,64 Euro steigt, ist offen. Das Bundesverfassungsgericht hat nach letztem Stand noch nicht entschieden.
  • Eine Befreiung gibt es nur auf Antrag, sie ist bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gleicht ab dem 8. November 2026 die Meldedaten aller Volljährigen mit seinem Bestand ab. Wer keiner angemeldeten Wohnung zugeordnet werden kann, bekommt voraussichtlich ab dem 14. Dezember Post. Antworten sollten Sie auf jeden Fall, auch wenn schon jemand für Ihre Wohnung zahlt: Sonst meldet der Beitragsservice Sie automatisch an.

Hand nimmt einen weißen Umschlag aus einem Briefkasten
Symbolbild, mit KI erzeugt.

Was beim Meldedatenabgleich 2026 passiert

Die Einwohnermeldeämter stellen die Daten zum Stichtag 8. November 2026 um 0:00 Uhr zusammen und übermitteln sie bis zum 8. Dezember an den Beitragsservice. Dazu gehören Name, Vorname, Geburtsdatum sowie die aktuelle und frühere Anschrift mit Einzugsdatum. Der Abgleich ist in § 11 Abs. 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt und läuft nach 2013, 2018 und 2022 zum vierten Mal.

Warum das Ganze? Die Meldeämter melden Umzüge zwar laufend. Zieht aber der bisherige Zahler nach einer Trennung oder aus einer WG aus, erfährt der Beitragsservice nichts über die Menschen, die bleiben. Die Wohnung steht dann unter Umständen ohne Beitragskonto da. Der Beitragsservice verwaltet rund 47 Millionen private und nicht private Konten.

Post vom Beitragsservice: So reagieren Sie richtig

  1. Schreiben prüfenEs kommt von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und nennt die Adresse rundfunkbeitrag.de/meldedaten.
  2. Beitragsnummer klärenFragen Sie Mitbewohner oder Partner, ob für die Wohnung schon gezahlt wird. Die neunstellige Nummer steht auf der Anmeldebestätigung und auf dem Kontoauszug.
  3. AntwortenOnline über den QR-Code im Schreiben oder per beigefügtem Antwortbogen. Die Antwort ist kostenlos.
  4. Ergebnis abwartenWird schon gezahlt, werden Ihre Daten laut Beitragsservice unverzüglich gelöscht. Ist die Wohnung nicht angemeldet, können Sie das auf demselben Weg nachholen.

Was passiert, wenn Sie nicht antworten?

Dann meldet der Beitragsservice Sie grundsätzlich automatisch an, und zwar rückwirkend zum Datum Ihres Einzugs. Das kann bei einem länger zurückliegenden Einzug eine hohe Nachforderung bedeuten. Ärgerlich ist das vor allem für Menschen, die in einer Wohnung leben, für die längst jemand zahlt.

Auch das lässt sich noch korrigieren. Zahlt ein anderer Bewohner bereits, besteht für Sie laut Beitragsservice keine Beitragspflicht. Teilen Sie das mit und nennen Sie die Beitragsnummer. Haben Sie Anspruch auf eine Befreiung oder Ermäßigung, stellen Sie dafür einen Antrag.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?

Der Beitrag gilt je Wohnung, unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und welche Geräte vorhanden sind. Fällig ist er vierteljährlich zur Mitte des Quartals.

ZeitraumBetrag
Pro Monat18,36 Euro
Pro Quartal55,08 Euro
Pro Halbjahr110,16 Euro
Pro Jahr220,32 Euro
Ermäßigt mit Merkzeichen RF, pro Quartal18,36 Euro

Quelle: Finanztip, abgerufen am 05.11.2026

Steigt der Rundfunkbeitrag 2027?

Das ist offen. Die Kommission KEF hatte 2024 eine Erhöhung auf 18,94 Euro ab Januar 2025 empfohlen. Die Länder setzten das nicht um und verständigten sich im Dezember 2024 darauf, den Betrag zwei weitere Jahre beizubehalten. Dagegen klagten das ZDF und die neun ARD-Anstalten. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelte darüber am 23. Juni 2026 (1 BvR 2524/24, 1 BvR 2525/24).

Inzwischen empfiehlt die KEF nur noch 18,64 Euro ab dem 1. Januar 2027, also 28 Cent mehr im Monat. Eine Entscheidung aus Karlsruhe gab es nach einem Bericht vom 31. Oktober 2026 noch nicht, auch kein Termin war angekündigt. Solange gilt: 18,36 Euro.

Wer muss zahlen? WG, Familie, Zweitwohnung und Betrieb

Zahlen muss für jede Wohnung nur eine Person. In einer Wohngemeinschaft oder Familie reicht also ein Beitragskonto, wie Sie den Betrag untereinander aufteilen, regeln Sie selbst. Als Inhaber gilt, wer dort gemeldet ist oder im Mietvertrag steht. Die Pflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem Sie erstmals Inhaber einer Wohnung sind.

Für eine Zweitwohnung zahlen Sie seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 nicht doppelt. Dafür gibt es den Online-Antrag „Befreiung Nebenwohnung“, der auch Ehe- und Lebenspartnern offensteht. Als Nachweis dient die Bescheinigung der Meldebehörde oder ein Zweitwohnungssteuerbescheid.

Unternehmen zahlen für Betriebsstätten nach eigenen Regeln, die Höhe hängt von der Zahl der Beschäftigten ab. Je beitragspflichtiger Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Fahrzeug beitragsfrei, bei Hotels das jeweils erste Zimmer.

Rundfunkbeitrag Befreiung: Wer Anspruch hat

Befreiung und Ermäßigung kommen nie automatisch. Wer Sozialleistungen beantragen könnte, sie aber nicht bezieht, wird laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz nicht befreit.

VoraussetzungErgebnisNachweis
Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im AlterBefreiungBescheid der Behörde
BAföG, BerufsausbildungsbeihilfeBefreiungBescheid, Folgeantrag bei Verlängerung
Leistungen nach dem AsylbewerberleistungsgesetzBefreiungBescheid
Pflegegeld, Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe oder TaubblindheitBefreiungBescheid oder Ausweis
Merkzeichen RF im SchwerbehindertenausweisErmäßigung um zwei DrittelSchwerbehindertenausweis
Einkommen weniger als 18,36 Euro über der BedarfsgrenzeBefreiung als HärtefallBescheid der Behörde

Quelle: Land Berlin, Finanztip

So beantragen Sie die Befreiung

Füllen Sie den Antrag auf rundfunkbeitrag.de online aus, drucken Sie ihn aus und schicken Sie ihn mit dem Nachweis per Post an den Beitragsservice. In Berlin nehmen ihn auch die Bürgerämter an. Sind Sie schon angemeldet, brauchen Sie Ihre Beitragsnummer.

Die Befreiung gilt nur für den Zeitraum des Bescheids. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht, behalten Sie das Enddatum also im Blick. Haben Sie den Antrag bisher versäumt, ist eine Befreiung bis zu drei Jahre rückwirkend möglich, wenn Sie die Voraussetzungen für diese Zeit belegen können.

Rundfunkbeitrag abmelden: So geht es

Eine Wohnung können Sie laut Beitragsservice unter bestimmten Voraussetzungen abmelden. Das geht online über das Formular „Abmelden“, Sie brauchen Ihre Beitragsnummer und können Nachweise als Dateianhang senden. Wer umzieht, meldet sich dagegen um, damit das Konto zur neuen Wohnung passt.

Ziehen Sie in eine Wohnung, für die schon jemand zahlt, besteht für Sie keine eigene Beitragspflicht. Teilen Sie das dem Beitragsservice mit und geben Sie die Beitragsnummer der anderen Person an.

Was passiert, wenn Sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlen?

Wer nicht pünktlich zahlt, bekommt laut Finanztip keine freundliche Erinnerung, sondern direkt einen Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag: ein Prozent der Schuld, mindestens acht Euro. Sie haben dann einen Monat Zeit zu zahlen oder schriftlich zu widersprechen.

Passiert nichts, folgt eine Mahnung mit weiteren Gebühren und schließlich die Übergabe an die Vollstreckungsbehörde. Dann drohen Gerichtsvollzieher oder Kontopfändung. Ob Ihr Konto ausgeglichen ist, können Sie seit Kurzem selbst prüfen: Unter rundfunkbeitrag.de/kontostand reichen Beitragsnummer und Geburtsdatum.

Checkliste: Rundfunkbeitrag

Premiumpresse

Checkliste: Rundfunkbeitrag

https://www.premiumpresse.de/rundfunkbeitrag-meldedatenabgleich-beginnt/ · Stand 5. November 2026

Vor dem Schreiben

Wenn Post kommt

Befreiung

Besondere Fälle

Dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Einordnung

Der Abgleich ist Routine, die Folgen sind es für manche nicht. Am häufigsten dürften Menschen betroffen sein, die in einer Wohnung leben, für die längst bezahlt wird, und die das Schreiben für Werbung oder Betrug halten. Wer nichts tut, bekommt im Zweifel ein zweites Konto für dieselbe Wohnung und muss das erst wieder korrigieren. Mit der Beitragsnummer ist die Sache meist in wenigen Minuten erledigt.

Häufige Fragen

Was ist der Meldedatenabgleich beim Rundfunkbeitrag?

Der Beitragsservice vergleicht die Daten aller volljährigen Einwohner mit seinem Bestand, um Wohnungen ohne Beitragskonto zu finden. Der vierte bundesweite Abgleich beginnt am 8. November 2026 und ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt.

Muss ich auf das Schreiben antworten?

Ja. Ohne Antwort meldet der Beitragsservice Sie grundsätzlich automatisch und rückwirkend zum Einzug an. Zahlt schon jemand für Ihre Wohnung, reicht die Angabe der Beitragsnummer.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?

Er beträgt 18,36 Euro im Monat je Wohnung, also 55,08 Euro im Quartal. Eine Erhöhung auf 18,64 Euro ab 2027 hat die KEF empfohlen. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht nach letztem Stand aus.

Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, etwa BAföG, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe sind befreit. Mit Merkzeichen RF gibt es eine Ermäßigung. Nötig ist immer ein Antrag.

Was passiert, wenn ich nicht zahle?

Sie erhalten einen Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag von mindestens acht Euro. Danach folgen Mahnung und Vollstreckung, bis hin zur Kontopfändung. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen.

Quellen

Stand: 5. November 2026. Redaktion Premiumpresse. Dieser Beitrag wurde mit KI auf Grundlage der genannten Quellen erstellt, der Abschnitt „Einordnung“ ist eine Einschätzung der Redaktion. Er ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung.

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