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Nachrichten aus Wirtschaft und Mittelstand

Frostschäden vermeiden: Was Hausbesitzer jetzt tun sollten und wann die Versicherung kürzt

Stand 6. November 2026 Ratgeber Mit KI erstellt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Nach Berechnungen der Versicherungswirtschaft verursacht Frost jedes Jahr bis zu 32.000 versicherte Schäden an Wasserleitungen.
  • 82 Prozent der Frostschäden an Leitungen entstehen laut Institut für Schadenverhütung in nicht oder nur teilweise genutzten Häusern.
  • Die Frostschutzstellung am Heizkörper schützt nur den Heizkörper, nicht die Rohre daneben.
  • Ist eine Leitung eingefroren: Haupthahn zu, Gebäude auf mehr als 5 Grad heizen, Wasseruhr beobachten.
  • Ein Gericht bestätigte 2024 eine Kürzung der Versicherungsleistung um 75 Prozent bei einem leerstehenden Haus.

Frostschäden lassen sich meist mit wenig Aufwand verhindern: Leitungen im Freien und in unbeheizten Räumen vor dem ersten Frost entleeren und absperren, freiliegende Rohre dämmen und die Heizung im Winter nie ganz abdrehen. Der Winter zu Jahresbeginn zeigt, was sonst droht. Die R+V Versicherung meldet für die ersten drei Monate 2026 Frostschäden an Wohngebäuden von 3,6 Millionen Euro, im ganzen Jahr 2025 waren es 600.000 Euro. Wer ein Haus leer stehen lässt, riskiert außerdem seinen Versicherungsschutz.

Vereister Außenwasserhahn an einer Backsteinmauer im Winter
Symbolbild, mit KI erzeugt.

Warum Frost so teure Schäden macht

Wasser dehnt sich beim Gefrieren um bis zu 9 Prozent aus. Das Eis sprengt Leitungen, Heizkörper, Fußbodenheizungen und Kessel. Der eigentliche Schaden zeigt sich oft erst später. Conny Flörcks von der R+V Versicherung beschreibt es so: Die Schäden werden häufig erst sichtbar, wenn das Eis taut und das Wasser sich in den Wänden ausbreitet.

Dann geht es nicht mehr nur um ein Rohr. Unter Böden, in Wänden und Zwischendecken bilden sich Feuchteschäden, die sich laut Haus & Grund oft nicht allein mit Trocknung beheben lassen. Wer ein Ferienhaus oder eine leere Wohnung erst Wochen später betritt, findet unter Umständen einen Schaden vor, der sich über lange Zeit ausbreiten konnte.

Frostschäden bei der R+V: Der Winter macht den Unterschied

Quelle: R+V Versicherung, 05.11.2026. Nur Kunden dieses Versicherers, kein Gesamtmarkt.

Wie groß ist das Problem insgesamt?

Für den gesamten Markt rechnet der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft mit bis zu 32.000 versicherten Frostschäden an Wasserleitungen pro Jahr. Die Summe nennt der Verband auf derselben Seite unterschiedlich, einmal mit rund 115 und einmal mit rund 140 Millionen Euro. Insgesamt zahlten die Wohngebäudeversicherer 2022 demnach 3,8 Milliarden Euro für 1,1 Millionen Leitungswasserschäden. Frost ist also ein kleiner, aber vermeidbarer Teil davon.

Frostschäden vermeiden: Das gehört vor den ersten Frost erledigt

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Frostschäden vermeiden: Das gehört vor den ersten Frost erledigt

https://www.premiumpresse.de/frostschaeden-vermeiden-hausbesitzer/ · Stand 6. November 2026

Außen und im Garten

Im Haus

Unterlagen

Dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Wasserleitung eingefroren: Was tun?

Auch wenn die Leitung schon eingefroren ist, lässt sich der schlimmste Schaden noch verhindern. So rät die R+V:

  1. Haupthahn schließenStellen Sie sofort das Wasser am Haupthahn ab. So kann bei einem Riss kein Wasser nachlaufen, wenn das Eis taut.
  2. Gebäude heizenBringen Sie das Gebäude auf mehr als 5 Grad.
  3. Auftauen beobachtenÜberwachen Sie den Vorgang, damit Sie ein Leck schnell finden. Das Auftauen von Rohrleitungen kann ein Fachbetrieb übernehmen.
  4. Wasseruhr ablesenLäuft die Uhr, obwohl alle Hähne zu sind, ist das ein Hinweis auf ein größeres Leck.
  5. Versicherung meldenPlatzt eine Leitung, melden Sie das schnell Ihrer Versicherung. Machen Sie Fotos, bevor repariert wird.

Rohrbruch: Wer zahlt was?

SchadenZuständigWorauf zu achten ist
Rohre, Heizkörper, Kessel, Boiler, SanitäranlagenWohngebäudeversicherung mit LeitungswasserLeitungswasser muss mitversichert sein
Abtauen, Reparatur an Mauerwerk und TrockenbauWohngebäudeversicherung mit LeitungswasserFachbetrieb beauftragen, Rechnung aufheben
Fest verklebter Teppich, EinbaukücheWohngebäudeversicherungZählen als fest eingebaut
Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, DekoHausratversicherung des BewohnersAuch Mieter brauchen dafür einen eigenen Vertrag

Quelle: R+V Versicherung; Gesamtverband der Versicherungswirtschaft; Haus & Grund. Im Einzelfall gilt Ihr Vertrag.

Haus steht leer: Wann die Versicherung kürzt

Wie teuer ein Fehler werden kann, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 7. August 2024 (7 U 251/20). Ein Haus stand seit November 2016 leer, am 26. Januar 2017 fiel ein Wasserschaden durch geplatzte Leitungen auf. Der Eigentümer hatte die Leitungen weder abgesperrt noch entleert, sondern nur einen Dritten zur Kontrolle aufgefordert.

Das Gericht wertete das als grob fahrlässig. Die Versicherung durfte ihre Leistung nach § 81 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz um 75 Prozent kürzen. Die Vorinstanz hatte nur 25 Prozent Kürzung angesetzt. Grundlage waren die Sicherheitsvorschriften im Vertrag: Nicht genutzte Gebäude sind genügend häufig zu kontrollieren, alle wasserführenden Anlagen abzusperren und zu entleeren.

Solche Klauseln stehen in vielen Verträgen, ihr Wortlaut kann aber abweichen. Lesen Sie deshalb Ihre eigenen Bedingungen, bevor das Haus leer steht.

Heizung bei Abwesenheit: Heizen oder entleeren?

Für ungenutzte Gebäude gibt es laut Haus & Grund nur zwei sichere Wege. Der erste: durchgehend ausreichend heizen und regelmäßig kontrollieren. Der Verband nennt für strengen Frost unter minus 10 Grad eine tägliche Kontrolle. Das gilt auch für Mieter von Gewerberäumen.

Der zweite: die Wasserleitungen und die Heizungsanlage vollständig und fachkundig entleeren. Das ist bei Ferienhäusern, bei Umbauten und bei einem Eigentümerwechsel oft der bessere Weg, denn genau diese Gebäude gelten als besonders anfällig.

Was Vermieter und Betriebe beachten sollten

Achtung

Leere Einheiten

Mehrfamilienhäuser mit unbewohnten Wohnungen zählen zu den anfälligen Gebäuden. Legen Sie fest, wer wann kontrolliert, und halten Sie es schriftlich fest.

Achtung

Betriebspause

Wer Hallen, Werkstätten oder Lokale über die Feiertage herunterfährt, sollte Außenleitungen und unbeheizte Nebenräume vorher prüfen.

Gut zu wissen

Mieter

Auch Mieter sollten bei Kälte alle Zimmer ausreichend beheizen und die Heizung nicht ganz abdrehen. Darauf weist der Versichererverband hin.

Einordnung

Die R+V-Zahlen sind Werte eines einzelnen Versicherers, und ein Versicherer hat ein eigenes Interesse an wenig Schäden und an Vorsorge. Die Empfehlungen decken sich aber mit denen von Haus & Grund und dem Branchenverband. Das Urteil aus Frankfurt zeigt den Kern der Sache: Frost ist Schicksal, ein offener Hahn im leeren Haus nicht. Wer im Herbst eine halbe Stunde durch Keller und Garten geht, hat den größten Teil des Risikos erledigt.

Häufige Fragen

Was tun, wenn die Wasserleitung eingefroren ist?

Stellen Sie sofort das Wasser am Haupthahn ab und heizen Sie das Gebäude auf mehr als 5 Grad. Beobachten Sie das Auftauen und die Wasseruhr. Läuft sie bei geschlossenen Hähnen, gibt es wohl ein Leck.

Wer zahlt bei einem Rohrbruch durch Frost?

Schäden am Gebäude trägt die Wohngebäudeversicherung, wenn Leitungswasser mitversichert ist. Möbel, Elektrogeräte und Kleidung übernimmt die Hausratversicherung. Melden Sie den Schaden schnell.

Wie muss ich heizen, wenn ich im Winter verreise?

Stellen Sie die Heizung nie ganz ab. Die Frostschutzstellung schützt nur den Heizkörper, nicht die Rohre daneben. Bei längerer Abwesenheit sollten Sie die Pflichten aus Ihrem Versicherungsvertrag prüfen.

Kann die Versicherung bei einem Frostschaden kürzen?

Ja, bei grober Fahrlässigkeit. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte 2024 eine Kürzung um 75 Prozent, weil in einem leerstehenden Haus die Leitungen weder abgesperrt noch entleert waren.

Wie mache ich den Außenwasserhahn winterfest?

Sperren Sie die Zuleitung vor dem ersten Frost ab, öffnen Sie den Hahn und lassen Sie das Wasser ablaufen. Bewässerungscomputer und Schläuche bauen Sie ab und lagern sie frostfrei.

Quellen

Stand: 6. November 2026. Redaktion Premiumpresse. Dieser Beitrag wurde mit KI auf Grundlage der genannten Quellen erstellt, der Abschnitt „Einordnung“ ist eine Einschätzung der Redaktion. Er ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung.

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