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Winterliches Autofahren im Ausland

Düsseldorf, Pressemitteilung vom 29.01.2002 10:07:00

Winterliches Autofahren im Ausland

Andere Länder, andere Sitten – das gilt vor allem für den Verkehr in Nachbarländern. Insbesondere in der kalten Jahreszeit weisen ARAG Experten auf winterliche Besonderheiten hin, die man als Besucher eines fremden Landes beachten sollte. In Ungarn beispielsweise darf man sich als Autofahrer nicht wundern, ohne Schneeketten keine Einreiseerlaubnis zu bekommen. Laut ARAG Experten wird allerdings in den meisten Wintersport-Ländern mit runden blauen Schildern darauf hingewiesen, wann Schneeketten angelegt werden müssen.
 
Während in Finnland auf allen Straßen Winterreifen obligatorisch sind, müssen Österreich-Urlauber lediglich damit rechnen, mit sommerlicher Bereifung nicht alle Straßen passieren zu dürfen. Etwas nachsichtiger sind unsere skandinavischen Nachbarn in Schweden und Norwegen: Dort ist laut ARAG Fachleuten eine Winterbereifung für ausländische Fahrzeuge nicht zwingend vorgeschrieben. Übrigens: Zur Winterbereifung zählen auch Ganzjahresreifen mit der Bezeichnung M + S, die eine Mindestprofiltiefe von drei Millimetern aufweisen. Außerdem gilt: Wer Schneeketten trägt, darf nicht schneller als 50 km/h fahren und wer ein Gebot zur winterlichen Bereifung missachtet, riskiert bei einem Unfall seinen Versicherungsschutz. Augen auf bei Glatteis ARAG Experten weisen darauf hin, dass Fußgänger, die bei Glatteis ausrutschen, nicht automatisch ein Recht auf Schadenersatz haben.
 
In vielen Fällen müssen die Unglücksraben damit rechnen, von den Richtern eine Mitschuld wegen Unachtsamkeit aufgebrummt zu bekommen. In einem konkreten Fall gaben Richter einer verunglückten Frau eine Mitschuld von 50 Prozent, da sie nach juristischer Auffassung aufgrund von Lebenserfahrung hätte wissen müssen, dass unter Reif mit Glatteis zu rechnen sei (OLG München, AZ: 1 U 5294/98). Auch Frankfurter Richter zeigten sich streng: Eine Kundin, die sich auf einer vereisten Gummimatte im Eingangsbereich des Kaufhauses den Arm brach, bekam nur die Hälfte des Schadenersatzes, weil sie – wie andere Kunden auch – die glatte Stelle hätte erkennen können (OLG Frankfurt, AZ: 9 U 53/99). Um eine schmerzhafte Rutschpartie zu vermeiden, raten ARAG Fachleute, die Highheels für die winterliche Jahreszeit gegen festes Schuhwerk zu tauschen und die Schritte mit Bedacht zu setzen, sobald Glatteis droht. Piercings beim Wintersport gefährlich Fans von Gesichtspiercings sollten unbedingt auf den Schmuck verzichten, wenn es auf die Piste geht, raten ARAG Experten.
 
Insbesondere beim Skifahren kühlt das Metall durch den Fahrtwind schnell ab und kann Erfrierungen verursachen. Temperaturen von minus zehn Grad genügen, um die Blutzirkulation so weit zu drosseln, dass das Gewebe Schaden nimmt. Während eine Unterkühlung sich durch leichtes Brennen bemerkbar macht, kommt eine Erfrierung mit starken Schmerzen, blasser Haut und Blasen daher. Besonders gefährdet ist, so ARAG Experten, eine gepiercte Nase, weil diese zumeist völlig unbedeckt der Kälte ausgesetzt wird: Also Stecker raus und Piste runter, zum Après-Ski kann der Gesichtsschmuck ja wieder angelegt werden.   Kontakt: ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG Frau Brigitta Mehring Unternehmenskommunikation ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: (02 11) 9 63-25 60 Fax: (02 11) 9 63-20 25 E-Mail: brigitta.mehring@arag.
 
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