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Eltern auf Weg zu privater Spielgruppe unfallversichert

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Köln, Pressemitteilung vom 16.02.2009 09:25:55

(premiumpresse.de), Köln 16.02.2009 09:25 - Berufstätige Eltern sind gesetzlich gegen Unfälle versichert, wenn sie ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in eine private Spielgruppe bringen. So falle die Betreuung eines gut zwei Jahre alten Kindes in einer musikalisch ausgerichteten Spielgruppe unter den Begriff "fremde Obhut", urteilte das Bayerische Landessozialgericht in München in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: L 17 U 45/07) vom 28. Oktober. Die gesetzliche Regelung setze nicht voraus, dass beide Elternteile berufstätig seien. Das Gericht ließ die Revision zum Bundessozialgericht zu. Das Gericht hatte sich mit dem Fall eines Vaters beschäftigt, der sein Kind vor der Arbeit in eine Gruppe für musikalische Früherziehung bringen wollte. Auf dem Weg dorthin verletzte er sich. Die Unfallkasse erkannte den Unfall nicht an und argumentierte, die Musikerziehung erfülle nicht das Kriterium des "Anvertrauens in fremde Obhut". Außerdem hätte sich die nicht berufstätige Mutter um das Kind kümmern können. (dpa)

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