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Wenn es, wie uns die deutschen Mobilfunkbetreiber und Professor Lerchl, Oberster Strahlenschützer, glaubhaft machen wollen, keine Belastung durch Elektrosmog gibt, dann frage ich mich, wie in eine Weltpatentschrift der schweizer Swisscom der folgende Satz hineinkommt:
The influence of electrosmog on the human body is a known problem. The health risk from mobile radio transmitters, handys and DECT telephones has been an explosive subject among the general public at least since the enormous breakthrough in mobile radio technology in the 1990s.
Übersetzung:
Der Einfluss des Elektrosmogs auf den menschlichen Körper ist ein bekanntes Problem. Das Gesundheitsrisiko infolge Mobilfunksender, Handys und DECT-Telefonen ist in der Öffentlichkeit ein brisantes Thema, dies zumindest seit dem enormen Durchbruch der Mobilfunktechnologie in den Neunzigerjahren.
Peinlich genug ist, dass es dieses Patent bereist sei 2003 gibt. Das Patent zur Reduzierung von Elektrosmog in drahtlosen lokalen Netzwerken (WLAN) behandelt die Abschaltung des mit 10 Hertz gepulsten Dauersignales, wenn keine Daten übertragen werden.
Und auch Siemens - wir berichteten kürzlich über die Gigaset-Lüge - wäre schon seit langem in der Lage, DECT-Telefone mit wesentlich weniger Strahlenbelastung anzubieten - nämlich bereits seit 30.09.2003 (Datum der Patentsanmeldung). Der Bürgerwelle liegt die Patentschrift (DE 103 45 529 B3 2005.04.14) des Deutschen Patent- und Markenamtes vor, in dem der Fa. Siemens am 14.04.2005 ein Patent erteilt wurde. Die Bezeichnung lautet: Verfahren zur Verringerung einer Strahlung in einem Funk-Telekommunikationssystem sowie zugehörige Basisstation und zugehöriges mobiles Endgerät.
Zur Erinnerung: Der Anmeldetag des Patentes war bereits der 30.09.2003
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