cmp° MedienTalents in Time GmbHhttp://www.cheats-tricks.depremiumpresse.deAxel Hausmann Kommunikation> Mehr Firmen
Selbständige sind an sich von der Rentenversicherungspflicht befreit. Dies bedeutet, dass er, im Gegensatz zum Angestellten, nicht automatisch fürs Alter vorsorgt.
Der Selbständige steht also in der Verpflichtung, seine eigene Vorsorge selbst in die Hand zu nehmen. Dies wünschen sich viele Angestellte, wird die gesetzliche Rentenversicherung doch mehr und mehr zur Nullrendite-Versicherung.
Es ist wichtig, dass sich ein Selbständiger die Notwendigkeit der Altersvorsorge bewusst macht, da er sonst im Alter entweder seine Firma veräußern muss, um ein gewisses Polster zu haben oder eben in der Altersarmut endet.
Der Staat hat erkannt, dass der typische Selbständige in Summe zu wenig in die Altersvorsorge investiert und hat mit dem Alterseinkünftegesetz, welches im Jahre 2005 eingeführt wurde, einen Sparanreiz für die Selbständigen geschaffen:
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt.
Bei dieser Form der Altersvorsorge kann ein lediger Selbständiger per anno 20 000€ investieren – bei verheirateten Selbständigen sind es 40 000€, welche steuerlich gefördert werden.
Der Staat beteiligt sich somit auch hier an der Altersvorsorge seiner Bürger.
Im Jahre 2012 kann der selbständige Sparer 72% seiner Sparbeiträge steuerlich geltend machen. Dies bedeutet, dass er auf 72% seiner eingezahlten Beiträge eine Förderung in Höhe seines persönlichen Steuersatzes erhält.
Diese 72% steigen jährlich um 2% an, bis die 100% im Jahre 2025 erreicht sind.
Ab dem Jahr 2025 ist die Förderfähigkeit identisch mit der Förderfähigkeit einer Riesterversicherung, sofern der Riestersparer die Förderung über die Steuerrückerstattung erhält.
Dies bedeutet, dass die Attraktivität der Basisrente jedes Jahr zunimmt, da die steuerliche Rückerstattung jedes Jahr steigt.
[Webslice]
[Mitglieds-RSS] ![]()

[iGoogle]
[Rechtliches] ![]()
Das Copyright von auf premiumpresse.de aufgeführten Bildern und Texten liegt ausschließlich beim Herausgeber/Verfasser der zum Bild/Text zugehörigen Meldung und darf ohne Erlaubnis der in der jeweiligen Meldung genannten Herausgeber/Verfasser/Urheber nicht weiterverarbeitet oder in jeglicher Form verwendet werden. Ausschließlich der Verfasser/Herausgeber der jeweiligen Meldung ist für Art, Beschaffenheit und deren Inhalt sowie beigefügte Texte, Bilder und Tonmaterial verantwortlich. premiumpresse.de kann keinerlei Haftung für Wahrheitsgehalt, Vollständigkeit und/oder Korrektheit veröffentlichter Meldungen übernehmen. In Contentbereichen ggf. grün markierte Textbestandteile (In-Text-Werbungen) stammen nicht vom Urheber der jeweiligen Mitteilung. Orange markierte Verlinkungen mit doppelter blauer Unterstreichung in Contentbereichen stammen entweder vom Verfasser und/oder Publizierenden der jeweiligen Meldung oder werden mittels sogenannter InPress-Links automatisiert zur Thematik eines Wortes ergänzt. User können derart hinterlegte (Werbe)informationen mittels Mouseover selektieren und die Verlinkung(en) ausführen/besuchen. © 2007-2012 premiumpresse.de ist angemeldete Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt