Trittins Zwangspfand-Erpressungsversuch ist untauglichCDU-Politiker fordert härtere Strafen gegen GafferEmissionshandel: Energiekonzerne müssen Versprechen zum Klimaschutz einhalten - Bundesregierung darf sich nicht erpressen lassen
Ex zurück100% Kostenlos Ex Zurück8 Hotels in LiechtensteinLichtenstein Telefon Flatrate & für weitere 24 LänderKostenlos Liechtenstein vergleichen - bis 63% sparen
Versicherungsdienst für Verbände und Verein UGKornspeicher gemeinnützige GmbHPressebüro StrandeExistenzgründerhilfe Dresden Norbert Naujoks u. Torsten Marschner GbRlektorat.de Infosysteme> Mehr Firmen
Das Liechtensteiner Parlament hatte beschlossen, dass ab 2013 der Grenzwert auf 1000 W/m2 gesenkt wird. Natürlich wollten das die Mobilfunkbetreiber rückgängig machen. Der Versuch ist gescheitert.
Hier der Bericht des Vereins für gesundheitsverträglichen Mobilfunk Liechtenstein (VGM):
In einer über dreistündigen Debatte wurde am 28. Mai 2009 im Liechtensteiner Landtag über den so genannten Mobilfunk-Fortschrittsbericht zur Senkung der Strahlenbelastung auf den 01. 01. 2013 diskutiert. Weil die vier Mobilfunkanbieter in ihren Berichten ankündigen, dass sie das Land verlassen werden, wenn die vom Landtag im Mai 2008 beschlossene Senkung des Grenzwertes auf 0.6 V/m nicht rückgängig gemacht werde, entwickelte sich eine lebhafte und spannende Debatte.
Der VGM ist erleichtert und froh, dass die Landtagsabgeordneten über alle Parteien hinweg sachlich diskutierten und das Ziel nie aus den Augen verloren: den optimalen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung unter Beibehaltung der mobilen Kommunikation.
Sind wir hilflos oder haben wir Visionen? - stellte ein Abgeordneter zum richtigen Zeitpunkt in den Raum. Der Landtag entschied sich für die positive Variante:
Wir haben Visionen, nehmen den Gesundheitsschutz ernst und gehen in Sachen mobile Kommunikation wenn möglich mit dem guten Beispiel voran. Er genehmigte dazu drei konstruktive Anträge und beauftragte die Regierung bis zur Oktober-Sitzung 2009 mit der Ausarbeitung von konkreten Entscheidungsgrundlagen.
Dazu ein ausführlicher Bericht der Bürgerwelle Schweiz.
Das Copyright von auf premiumpresse.de aufgeführten Bildern und Texten liegt ausschließlich beim Herausgeber/Verfasser der zum Bild/Text zugehörigen Meldung und darf ohne Erlaubnis der in der jeweiligen Meldung genannten Herausgeber/Verfasser/Urheber nicht weiterverarbeitet oder in jeglicher Form verwendet werden. Ausschließlich der Verfasser/Herausgeber der jeweiligen Meldung ist für Art, Beschaffenheit und deren Inhalt sowie beigefügte Texte, Bilder und Tonmaterial verantwortlich. premiumpresse.de kann keinerlei Haftung für Wahrheitsgehalt, Vollständigkeit und/oder Korrektheit veröffentlichter Meldungen übernehmen. In Contentbereichen ggf. grün markierte Textbestandteile (In-Text-Werbungen) stammen nicht vom Urheber der jeweiligen Mitteilung. User(innen) können derart hinterlegte Werbeinformationen mittels Mouseover selektieren.