Regierung knickt vor den Linken in der SPD ein - Kehrtwende zur Beruhigung der eigenen LinkenSoziale Gerechtigkeit hat einen Namen
PKS-Inkasso (haftungsbeschränkt)PR-Agentur Krampitzyamyam event production KGSINC-COPACABANAunternehmensberatung-wiechert.de> Mehr Firmen
Zum 01.01.2010 treten auch beim Kurzarbeitergeld neue Regelungen in Kraft. Erst am Tag vor Weihnachten wurde die neue Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2010 veröffentlicht, nachdem das Bundeskabinett bereits am 25.11.2009 die Verlängerung der neuen seit Anfang 2009 geltenden Kurzarbeitersonderregelungen bis Ende 2010, allerdings nur für eine Bezugsdauer von 18 statt 24 Monaten, verlängert hatte. - Für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung gilt diese neue Regelung aber nur beschränkt, da die Zeitarbeit bei den Änderungen vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt wurde.
Ab 01.01.2010 neue Nettoentgelte für Kurzarbeitergeld 2010
Zum 01.01.2010 tritt die am 23.12.2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte "Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2010" vom 16.12.2009 (KUG-VO 2010) gemäß § 3 der Verordnung in Kraft.
Die für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes zugrunde zu legenden sogenannten pauschalierten Nettoentgelte werden danach zum 01.01.2010 angepasst. Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer in der sog. Leistungsklasse 1, d.h. mit mindestens einem Kind 67 % und für die übrigen Arbeitnehmer, d.h. der Leistungsklasse 2, 60 % der so genannten Nettoentgeltdifferenz in einem Kalendermonat, wobei als Nettoentgeltdifferenz die Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Soll- und dem Ist-Entgelt maßgeblich ist.
Die genauen Beträge ergeben sich aus der in der Verordnung als Anlage 1 beigefügten Tabelle.
Kurzarbeitersonderregeln bis Ende 2010 - jedoch nur für 18 Monate - verlängert
Schon Ende November 2009 hat die Regierungskoalition die Verlängerung der Anfang 2009 eingeführten und bis Ende 2010 befristete Kurzarbeitssonderregelungen bis Ende 2011 beschlossen. Während 2009 noch eine Bezugsdauer von maximal 24 Monaten galt, wurde diese auf für 2010 auf 18 Monate befristet. Hat ein Unternehmen somit den Antrag noch bis Ende 2009 gestellt, kann bis Ende 2011 "kurz" gearbeitet werden. Ohne den Erlass der Verordnung würde die Bezugsfrist für Kurzarbeit wieder auf die grundsätzlich vom Gesetz vorgesehenen Dauer 6 Monate zurückgehen. >>> mehr hierzu
Zeitarbeit benachteiligt: AÜG schränkt Kurzarbeitsregelungen für Zeitarbeit ungerechtfertigt ein
Erneut hat man die Zeitarbeit - bewusst oder unbewusst ( ? ) - bei der Verlängerung der Kurzarbeitersonderregelungen bis Ende 2010 vergessen.
Die durch Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) seit 01.02.2009 geltende Anpassung an die neuen Kurzarbeitergeldregelungen 2009 in § 11 Abs. 4 Satz 3 AÜG wurde damals bis zum 31.12.2010 befristet. - >> mehr hierzu
Jetzt hat man aber vergessen, die Regelungen des AÜG entsprechend anzupassen.
Somit können bis zum 31.12.2010 und eben auch nicht länger, durch eine Vereinbarung der Kurzarbeit das Recht des Arbeitnehmer auf Entgeltleistung in Zeiten des Annahmeverzugs (§ 615 S.2 BGB) bzw. in einsatzfreien Zeiten ausgeschlossen werden.
Über den 31.12.2010 hinaus ist es - nach derzeitiger Rechtslage - Zeitarbeitsunternehmen aber nicht möglich, Kurzarbeit durchzuführen, auch wenn die neuen Regelungen Ihnen dies - wie allen Unternehmen anderer Branchen - für 18 Monate, d.h. auch im Jahr 2011, grundsätzlich ermöglichen würden. - Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber hier - ggf. auch auf entsprechende Veranlassung der Branchenverbände hin - durch Anpassung des § 11 Abs. 4 S.3 AÜG reagiert und die Zeitarbeit, die lange Zeit und wohl auch in Kürze wieder als Jobmotor fungierend, nicht ungerechtfertigt diskriminiert?
>>> Zum Herunterladen: Die neue Verordnung über das pauschale Nettoentgelt 2010 für Kurzarbeitergeld (VO-KUG 2010)
--------------------
Topaktuelle Information der Redaktion des Internetportals Personalundwissen.de.
Mehr hierzu in unserer Meldung vom 04.01.2010
Fachredaktion von
Personalundwissen.de Ltd. - Das Internetportal für den Personalbereich mit topaktuellen Nachrichten
90204 Nürnberg - Postfach 360 137 - Germany
Telefon: +49 911 95339290
E-Mail: info@personalundwissen.de
Internet: www.personalundwissen.de
[Webslice]
[Mitglieds-RSS] ![]()

[iGoogle]
[Rechtliches] ![]()
Das Copyright von auf premiumpresse.de aufgeführten Bildern und Texten liegt ausschließlich beim Herausgeber/Verfasser der zum Bild/Text zugehörigen Meldung und darf ohne Erlaubnis der in der jeweiligen Meldung genannten Herausgeber/Verfasser/Urheber nicht weiterverarbeitet oder in jeglicher Form verwendet werden. Ausschließlich der Verfasser/Herausgeber der jeweiligen Meldung ist für Art, Beschaffenheit und deren Inhalt sowie beigefügte Texte, Bilder und Tonmaterial verantwortlich. premiumpresse.de kann keinerlei Haftung für Wahrheitsgehalt, Vollständigkeit und/oder Korrektheit veröffentlichter Meldungen übernehmen. In Contentbereichen ggf. grün markierte Textbestandteile (In-Text-Werbungen) stammen nicht vom Urheber der jeweiligen Mitteilung. Orange markierte Verlinkungen mit doppelter blauer Unterstreichung in Contentbereichen stammen entweder vom Verfasser und/oder Publizierenden der jeweiligen Meldung oder werden mittels sogenannter InPress-Links automatisiert zur Thematik eines Wortes ergänzt. User können derart hinterlegte (Werbe)informationen mittels Mouseover selektieren und die Verlinkung(en) ausführen/besuchen. © 2007-2012 premiumpresse.de ist angemeldete Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt