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Interview zum Thema Schimmel

"Vermeidbare Folgekosten"

Berlin, Pressemitteilung vom 23.08.2011 14:30:00

Interview zum Thema Schimmel

Werden Immobiliendienstleister frühzeitig in die Pläne der Eigentümer eingebunden, lassen sich Folgekosten durch Ärgernisse wie Schimmel vermeiden, sagt Dr. Jürgen Schmiegel. Er ist promovierter Chemiker, Gruppenleiter in der Abteilung Technisches Management bei Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) in Bielefeld im Studiengang "General Service Manager". Mit der Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG engagiert er sich in der Initiative "Facility Management - Die Möglichmacher" unter dem Dach des Branchenverbands GEFMA German Facility Management Association.

Frage: Branchenverbände wie die GEFMA plädieren dafür, dass Facility Manager früher in die Immobilienplanung involviert werden?

Dr. Schmiegel: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Oft suchen Menschen erst einen Arzt auf, wenn sie schon krank sind. Doch dann ist es bereits zu spät. Was auf das Gesundheitswesen zutrifft, gilt auch für Immobilien. Viele Eigentümer ziehen jedoch erst einen Facility Manager hinzu, wenn schon Probleme mit ihrer Immobilie bestehen. Von Letzterem wird dann erwartet, dass er den Immobilienwert erhält oder steigert und zwar unabhängig vom Zustand der Immobilie bei Auftragserteilung. Das Facility Management kann aber nur so gut sein, wie die Grundvoraussetzungen, zum Beispiel die Bausubstanz, dies zulassen.

Frage: Wie gestaltet sich die Einbindung eines Facility Managers konkret?

Dr. Schmiegel: Zu Beginn der Zusammenarbeit ist ein intensiver Austausch zwischen den Partnern sinnvoll, bei dem beide über Erwartungen und realistische Möglichkeiten der Zusammenarbeit diskutieren. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass falsche Erwartungen seitens des Eigentümers entstehen. Ein solcher Austausch ist sowohl bei Bestandsimmobilien als auch bei neu entstehenden Gebäuden sinnvoll.

Frage: Welche Möglichkeiten bietet eine frühzeitige Zusammenarbeit, um Schimmel vorzubeugen?

Dr. Schmiegel: Besonders im Frühjahr kommt es häufig zu Beschwerden von Mietern, weil sich Schimmel gebildet hat - typischerweise an Fliesenfugen im Sanitärbereich. Auch hier lässt sich Ärger mit dem Eigentümer vermeiden, wenn das Unternehmen bereits zu Beginn der Zusammenarbeit deutlich macht, dass Facility Management allein eine Schimmelbildung nicht verhindern kann.

Frage: Sondern?

Dr. Schmiegel: Das Facility Management ist auf die Unterstützung des Nutzers angewiesen. Denn Schimmel entsteht dort, wo Feuchtigkeit nicht entweichen kann. Regelmäßiges Lüften ist also Pflicht. Auch das Nach- und Trockenwischen der Fugen erhöht deren Lebensdauer. Generell werden Dichtstoffe nicht direkt von Schimmelpilz befallen. Es muss zuerst eine Oberflächenverschmutzung wie zum Beispiel durch Seifenreste, Hautschuppen etc. vorliegen, in der sich die Pilzsporen festsetzen und unter begünstigenden klimatischen Verhältnissen - Wärme und Luftfeuchtigkeit - entwickeln können. Breitet sich der Schimmel an den Fliesenfugen erst einmal sichtbar aus, ist es bereits zu spät. Der Schimmel kann dann nicht mehr nur durch Reinigen restlos aus den Fugen beseitigt werden. Oft bleibt nur, die Fuge komplett zu erneuern. Dabei kann der Facility Manager weiteren Instandhaltungsmaßnahmen vorbeugen, indem er beispielsweise spezielle Sanitär-Silikone verwendet, die verhindern, dass sich erneut Schimmelsporen anlagern. Dennoch führen derartige Reparaturen zunächst zu teilweise erheblichen Folgekosten für den Eigentümer, die vermeidbar gewesen wären.

Frage: Woran kann das liegen?

Dr. Schmiegel: Oft erfolgt das Verfugen zu früh, Baumaterialien sind noch nicht vollständig ausgetrocknet und die Elastizität des Fugenmaterials ist nicht ausreichend für den Schrumpfungsprozess, es bilden sich Risse. Andererseits sei darauf hingewiesen, dass Silikonmaterial Hersteller darauf verweisen, dass so genannte RTV-1-Fugen, also einkomponentiges Fugenmaterial, das bei Raumtemperatur unter dem Einfluss von Luftfeuchtigkeit vernetzen, nach DIN 52460 nur eine begrenzte Lebensdauer haben müssen und nach spätestens fünf Jahren auszuwechseln sind. Man sollte dann darüber nachdenken, ein anderes Fugenmaterial zu verwenden.



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