Zerstörung von Gentechnikfeldern ist Straftat
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Moldenhauer: "Deutschland darf jetzt nicht auf die EU-Kommission warten und seine Verantwortung nach Brüssel delegieren. Die Bundesregierung muss handeln und die im Koalitionsvertrag angekündigte Novelle des Gentechnikgesetzes nutzen, um Honig vor Gentech-Verunreinigungen zu schützen. Sie muss einen Abstand von mindestens fünf Kilometern zwischen Gentech-Feldern und Bienenstöcken festlegen, denn so weit reicht der Flugradius einer Biene auf Nahrungssuche."
Der EuGH habe mit seinem Urteil außerdem das in der EU-Gesetzgebung festgeschriebene Gebot der Nulltoleranz bestätigt, wonach ein nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismus nicht vermarktet werden dürfe. Dieses Gebot sei im Juli dieses Jahres von der EU-Kommission verletzt worden, als sie die Verunreinigung von Futtermitteln mit gentechnisch veränderten Pflanzen bis zu 0,1 Prozent erlaubt habe. Die EU-Kommission müsse Lehren aus dem heutigen EuGH-Urteil ziehen und sofort zur Nulltoleranzpolitik zurückkehren, forderte die BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer.
PressekontaktHeike Moldenhauer, BUND-Gentechnikexpertin, Tel. 00 49 / 1 79 / 8 13 80 88, heike.moldenhauer@bund.net oder Almut Gaude, BUND-Pressereferentin, Tel. 00 49 / 30 / 2 75 86-464 / -425, presse@bund.net
Gesetze und Zulassungenmehr Informationen zu Gesetzen und Zulassungen in der GentechnikPressemitteilung zum EuGH-Urteil von Friends of the Earth EuropeBerlin/Kiel: Entgegen den bisherigen Erwartungen werden Bundesländer CO2-Endlager nicht zuverlässig verhindern können. Die im Gesetz zur Abscheidung und Lagerung von CO2 (CCS-Gesetz) vorgesehene Länderklausel, mit der verschiedene Bundesländer CO2-Lagerstätten auf ihrem Gebiet ausschließen wollen, bietet keine ausreichende Rechtssicherheit für ein Veto einzelner Länder. Zu diesem Schluss kommt ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Greenpeace in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten. Die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen wiegen die Bevölkerung mit der Behauptung, sie könnten CO2-Endlager mit der Länderklausel auf jeden Fall verhindern, in falscher Sicherheit. Die Umweltorganisationen BUND und Greenpeace fordern die Bundesländer auf, das CCS-Gesetz am 23. September im Bundesrat zu stoppen.
Greenpeace und der BUND lehnen die CCS-Technologie ab, da sie absehbar keinen Beitrag zum Klimaschutz leistet, aber inakzeptable Risiken für die Gesundheit der Menschen und die Umwelt bedeutet.
"Schleswig-Holstein und Niedersachsen wollen im Bundesrat einer Risikotechnik zustimmen, die sie im eigenen Vorgarten selbst nicht ausprobieren wollen", sagt Greenpeace-Energieexpertin Anike Peters. "Offensichtlich trauen beide Länder der Technik nicht über den Weg. Dann aber müssen sie den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen." Nach Artikel 4 der europäischen CCS-Richtlinie hätten die EU-Mitgliedstaaten das Recht, "keinerlei Speicherung auf Teilen oder auf der Gesamtheit ihres Hoheitsgebietes zuzulassen". Die Regierung in Österreich macht von diesem Recht bereits Gebrauch und will CO2-Endlager ausschließen.
"Energiekonzerne können Verbote zu einzelnen Lagerstätten jederzeit vor Gericht anfechten", sagt Tina Löffelsend, Energieexpertin des BUND. Doch auch ohne Klagen bietet die Länderklausel keine umfassende Sicherheit. Löffelsend: "Die Landesregierungen riskieren wider besseren Wissens, dass die Meeresumwelt, Naturschutzgebiete wie das Wattenmeer und sogar küstennahe Grundwasservorkommen gefährdet werden." Denn nach jetziger Gesetzeslage können die Bundesländer die Einrichtung von CO2-Lagern unter der Nordsee nicht verhindern, ebenso wenig den Bau von Pipelines quer durchs Land.
Das Rechtsgutachten bestärkt verfassungsrechtliche Zweifel, ob CO2-Lager in einzelnen Bundesländern per Landesgesetz auf Dauer ausgeschlossen werden können. "Nach der jetzigen Fassung des CCS-Gesetzes können CO2-Endlager auf Landesgebiet faktisch nur für die nächsten sechs Jahre ausgeschlossen werden", sagt Roda Verheyen, Rechtsanwältin und Verfasserin des Gutachtens. Nach der Revision des Gesetzes im Jahr 2017 ist der Einstieg in die unbeschränkte Anwendung erneut möglich.
Sybille Macht-Baumgarten, Landesvorsitzende des BUND in Schleswig-Holstein, fordert: "Schleswig-Holstein muss dem CCS-Gesetz ein klares Nein entgegensetzen, anders ist Sicherheit gegen CO2-Endlager nicht zu erlangen."
Rechtsgutachten zur Länderklausel im CCS-Gesetz zum HerunterladenRechtsgutachten zur Länderklausel im CCS-Gesetz zum Herunterladen (Zusammenfassung)Für Rückfragen erreichen Sie Anike Peters (Greenpeace), Tel. 01 71 / 8 78 08 39 und Tina Löffelsend (BUND), Tel. 01 76 / 20 06 70 99 oder Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 0 30 / 2 75 86-425 / -489
mehr Informationen zur CO2-Endlagerung unter www.bund.net und www.greenpeace.deBerlin: Vor Beginn der Haushaltsverhandlungen am kommenden Dienstag forderten der NABU, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) die finanzielle Absicherung des Bundesprogramms Wiedervernetzung im neuen Haushalt 2012. "Umwelt- und Verkehrsministerium müssen das längst überfällige Programm noch in diesem Jahr vorlegen. Der Bundestag muss jetzt dessen solide Finanzierung im neuen Haushalt sicher stellen", forderte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. "Die Fehler im Straßenbau der Vergangenheit müssen umgehend beseitigt werden. Der Koalitionsvertrag darf nicht zum Papiertiger verkommen", sagte Tschimpke.
Die Koalitionsparteien hatten sich 2009 verpflichtet, ein Bundesprogramm zur Wiedervernetzung von Lebensräumen zu entwickeln. Durch Strassen zerschnittene Lebensräume können so durch den Bau von Grünbrücken wieder verbunden werden. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer blockiere das Programm jedoch derzeit. "Die Vernetzung von Lebensräumen ist keine Luxusleistung, sondern überlebenswichtig für viele Arten vom Hirsch bis zur Haselmaus. Wenn Tiere nicht wandern können, kommt es zu Inzucht und lokalem Aussterben. Die Artenvielfalt soll aber erhalten bleiben, dazu hat sich Deutschland verpflichtet", sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer.
NABU, DJV und BUND hatten 2009 dem Bundesverkehrsministerium Vorschläge für die aus ihrer Sicht wichtigsten Standorte von Grünbrücken übergeben und gefordert, bis 2020 125 Grünbrücken und andere Querungshilfen zu errichten. Dank des gemeinsamen Einsatzes konnten schon 18 Bauwerke im Rahmen des Konjunkturprogramms II des Bundes begonnen werden. Eine aktuelle Studie des Bundesamtes für Naturschutz habe an rund 30000 Positionen Konflikte zwischen Straßen und Wanderwegen für Tiere identifiziert.
"Die Bundesregierung muss endlich Verantwortung für die Umsetzung ihrer selbst gesteckten Ziele zum Erhalt der biologischen Vielfalt übernehmen", betonte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. "Den schönen Worten vom Schutz der gefährdeten Arten müssen jetzt Taten folgen. Die derzeitige Blockade des Bundesprogramms Wiedervernetzung durch Verkehrsminister Ramsauer ist nicht akzeptabel und sät Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Koalitionsparteien", sagte Weiger. Die Wiedervernetzung von Lebensräumen sei für das Überleben vieler Arten absolut essentiell. Deutschland besitze mit rund 230 000 Kilometern überörtlicher Straßen eines der dichtesten Straßennetze der Welt. Für einige stark gefährdete Arten wie Fischotter, Wildkatze und Wolf stelle der Straßenverkehr bereits die häufigste Todesursache dar.
Insgesamt kommen auf Deutschlands Straßen bei Kollisionen jährlich mehrere Hunderttausend Wildtiere ums Leben ? oft mit fatalen Folgen auch für die beteiligten Autofahrer. Die Zerschneidung der Landschaft durch Straßen und Bahntrassen führe auch zur genetischen Verarmung in den isolierten Teilpopulationen der Tiere und verhindere oft die Wiederausbreitung seltener Arten.
"Das Parlament hat eine einzigartige Chance, jetzt die richtigen Weichen zu stellen und Minister Ramsauer von seinem Irrweg abzubringen", betonten die Präsidenten und Vorsitzenden der Verbände.
Für Rückfragen: Dr. Heidrun Heidecke, Leiterin Naturschutzpolitik und -koordination des BUND, Tel. 0 30 / 2 75 86-495, Heidrun.Heidecke@bund.net, bzw. Magnus Wessel, NABU-Referent für Natur- und Artenschutz, Tel. 0 30 / 28 49 84 16 18, Mobil: 01 72 / 9 42 26 94, Magnus.Wessel@NABU.de, bzw. Torsten Reinwald, Pressesprecher Deutscher Jagdschutzverband, Tel. 0 30 / 2 09 13 94-23; pressestelle@jagdschutzverband.de
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