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Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Verkehrsrecht

Verkehrsrecht Führerscheinentzug bei regelmäßigem Konsum von Cannabis

München, Pressemitteilung vom 17.03.2009 10:24:54

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Verkehrsrecht

 

Wer regelmäßig, das heißt täglich oder fast täglich, Cannabis konsumiert, muss nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen, so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Eine vorherige Medizinisch-Psychologische Untersuchung hielt das Gericht in diesem Fall für entbehrlich.  BVerwG, Az. 3 C 1.08 

Hintergrundinformation:

Der Besitz von Cannabis ist strafbar. Aber auch wer es nicht mit sich führt, sondern konsumiert hat, muss als Autofahrer mit Folgen rechnen. Zeigt er Ausfaller­scheinungen, kann er sich wegen "Trunkenheit im Verkehr" strafbar gemacht haben. Immer handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit – Grenzwerte wie beim Alkohol gibt es nicht. Nach der D.A.S. Rechtsschutzversicherung sieht der seit 1. Februar 2009 gültige Bußgeldkatalog für Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel ein Bußgeld von 500 Euro, vier Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot vor. Zusätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung anzweifeln. Bei Cannabis wird zwischen gelegentlichem und regelmäßigem Konsum unterschieden. Gelegent­licher Konsum führt dann nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis, wenn gleichzeitig keine weiteren Rauschmittel genommen wurden und unter Einfluss des Cannabis auf Autofahren verzichtet wird. Dafür kann ein Nachweis in Form einer ärztlichen Untersuchung oder einer MPU verlangt werden. Der Fall: Ein Autofahrer hatte bei einer Verkehrskontrolle zugegeben, seit einem halben bis drei viertel Jahr fast täglich Cannabis zu sich zu nehmen. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Er klagte gegen diese Entscheidung, da nach seiner Ansicht zuerst seine fehlende Fahr­eignung durch eine MPU hätte festgestellt werden müssen. Das Urteil: Das Bundes­verwaltungsgericht betonte, dass nach der Fahrerlaubnis-Verordnung die Fahr­eignung immer fehle, wenn jemand regelmäßig Cannabis konsumiere. Täglicher oder fast täglicher Konsum sei eindeutig regelmäßig. Damit sei die Voraussetzung für den Entzug der Fahrerlaubnis gegeben. Eine MPU sei überflüssig. Diese kann er nun nach einem Jahr absolvieren - um die Fahrerlaubnis zurückzubekommen. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.02.2009, Az. 3 C 1.08



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Die D.A.S., ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Das 1928 gegründete Unternehmen ist mittlerweile in insgesamt 16 europäischen Ländern vertreten. Seit drei Jahrzehnten betreibt die D.A.S. in Deutschland mit Erfolg auch das Kompositgeschäft und vermittelt damit Versicherungen für fast jede Lebenslage sowie Bausparen und Finanzdienstleistungen. Im Schutzbriefbereich ist die D.A.S. Marktführer unter den deutschen Versicherern im GDV. Im Jahr 2007 erzielte die D.A.S. Gruppe rund 1.210,6 Mio EUR an Beitragseinnahmen: 440,0 Mio EUR im Rechtsschutz im Inland, 525,4 Mio EUR im Rechtsschutz im Ausland; auf Schaden- und Unfallversicherungen entfielen 245,2 Mio EUR. Zum Jahresende 2007 waren bei der D.A.S. Gruppe in Deutschland insgesamt 1.531 Personen beschäftigt, davon im Innendienst 1.112, im angestellten Außendienst 419 und 93 Auszubildende. 1.469 Außendienst-Partner der D.A.S. sorgen für Beratung und Service vor Ort. Seit 1997 gehört die D.A.S. zur ERGO Versicherungsgruppe, einer der großen Versicherungsgruppen in Europa und Deutschland.
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