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Die aufgrund gleichlautender Aussagen unter Beschuss geratenen Kircheninstitutionen, in deren Heimen zwischen 1955-1975 Kinder in Obhut gegeben worden sind, sollen noch vor Ablauf des Jahres mit einer gerichtlichen Klage sowohl in Deutschland als auch in den USA verklagt werden.
Den mutmasslichen Opfern der Misshandlungen sollen die Entschädigungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zuerkannt und eine Wiedergutmachungssumme sowohl für jahrelange Zwangsarbeiten als auch für die Folgen der Traumatisierungen geleistet werden.
Von den Kircheninstitutionen wurden bislang auf Nachfragen noch keine Stellungsnahmen abgegeben.
Mittlerweile beschäftigt sich auch der Bundestag mit diesem Thema und hat einen sog. "runden Tisch" gebildet, bei dem sowohl die Institutionen als auch die Betroffenen gehört wurden.
Die teilweise grausamen Schilderungen zeigen, dass den Betroffenen oft erst nach jahrzehntelangem Verdrängen gelang, sich an die Öffentlichkeit zu wenden und ihr erlittenes Leid darzulegen.
Bildquelle:pixelio
Fotograf: Marc Tollas
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