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Angesichts des Streits um Fußball- Übertragungen fordert der DJV: Das Recht auf Kurzberichterstattung muss auch für den Hörfunk gelten

Düsseldorf, Pressemitteilung vom 07.11.2001 11:12:00

Angesichts des Streits um Fußball- Übertragungen fordert der DJV: Das Recht auf Kurzberichterstattung muss auch für den Hörfunk gelten

Lübeck, 7. November 2001. Für Hörfunkveranstalter soll das Recht auf unentgeltliche Kurzberichterstattung im Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich fest verankert werden. Bislang gilt das Recht auf Kurzberichterstattung nur für Fernsehveranstalter. Für Print- und Onlinemedien soll das Recht auf unentgeltliche Berichterstattung in den Landespressegesetzen und im Mediendienstestaatsvertrag eingeführt werden. Das hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) gestern auf seinem Verbandstag in Lübeck von den Ministerpräsidenten der Länder gefordert.
 
Anlass für diese Forderung sei der Streit zwischen der ARD und einigen Vereinen der Fußball-Bundesliga und der Kirch- Gruppe um das Recht auf Kurzberichterstattung aus den Stadien, teilte der DJV mit. Der DJV bezieht sich mit seiner Forderung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 1998, worin festgelegt ist, dass "die Gewährleistung des Informationsrechts der Bevölkerung sowie der freien Informationstätigkeit und des freien Informationszugangs ein wesentliches Anliegen des Grundgesetzes darstellt". Exklusivrechtehandel und die Verschiebung von Sendeangeboten ins Pay-TV ein und desselben Unternehmens gefährden nach Ansicht des DJV dieses Recht. Gleiches gelte für die willkürliche Zugangsbedingungen und -beschränkungen bei Sportveranstaltungen und Konzerten.
 
"Deshalb muss das in Paragraph 5 Rundfunksstaatsvertrag verankerte Recht auf Kurz- berichterstattung für Fernsehanbieter auch auf den Hörfunk ausgedehnt werden. Im Hörfunk muss eine Live-Berichterstattung von Sport- oder sonstigen Veranstaltungen von öffentlichem Interesse gewährleistet werden", so der DJV. Auch für schreibende Journalisten und Bildjournalisten soll das Recht auf unentgeltliches und ungehindertes Arbeiten festgeschrieben werden. "In den Landespressegesetzen ist ein Zutrittsrecht zu öffentlichen Veranstaltungen und Ereignissen einzuführen. Knebelverträge beispielsweise für Fotografen, wie zuletzt beim Bon Jovi-Konzert in Stuttgart müssen endlich der Vergangenheit angehören", fordert der DJV.
 
Während der Tagungszeiten erreichen Sie das Pressebüro unter der Telefonnummer 0451/ 7 90 42 50. Der DJV-Verbandstag endet heute gegen 16 Uhr.   Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Gesine DähnSie finden unsere Pressemitteilung auch auf unserer Homepage unter www.djv.de Berlin - Ver?ntlicht von pressrelations.


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