Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Zollfreigrenze von 150 Euro ist seit dem 1. Juli 2026 weg. Stattdessen gilt ein Pauschalzoll von 3 Euro je Warenkategorie.
- Seit dem 1. November kommt die Bearbeitungsgebühr hinzu. Der HDE nennt 2 Euro je Warenkategorie, eine IHK spricht von einer Pauschale von 2 Euro.
- Die Abgaben gelten zunächst für Sendungen im Mehrwertsteuerverfahren IOSS, das den Großteil der Bestellungen abdeckt.
- Nach Angaben des französischen Zolls, auf die sich der HDE beruft, sank die Zahl der Kleinsendungen aus China um 30 bis 40 Prozent.
- Die Regelung gilt als Übergang zunächst bis mindestens 1. Juli 2028.
Für Pakete aus Ländern außerhalb der EU fällt seit dem 1. November 2026 eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 2 Euro an. Sie kommt zu dem Pauschalzoll von 3 Euro je Warenkategorie hinzu, der seit dem 1. Juli gilt, als die Zollfreigrenze von 150 Euro entfiel. Zahlen müssen zunächst Händler und Importeure wie Temu, Shein oder AliExpress. Der Handelsverband Deutschland rechnet aber damit, dass sie die Kosten teilweise über höhere Preise weitergeben.
Was bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern bisher gilt
Die Beträge kommen zum Warenpreis hinzu. Sie gelten für Sendungen mit einem Wert unter 150 Euro.
| Abgabe | Seit | Höhe | Wer zahlt zuerst |
|---|---|---|---|
| Pauschalzoll | 1. Juli 2026 | 3 Euro je Warenkategorie | Absender oder Auftraggeber außerhalb der EU, laut IHK |
| Bearbeitungsgebühr (Handling Fee) | 1. November 2026 | 2 Euro | Online-Händler oder Importeur |
| Einfuhrumsatzsteuer | unverändert | nach Warenwert | je nach Abwicklung, oft schon beim Kauf |
| Normaler Zolltarif | unverändert | je nach Ware, ab 150 Euro Warenwert | meist Empfänger über den Paketdienst |
Quelle: Bundesfinanzministerium; IHK Rhein-Neckar; Handelsverband Deutschland
Was bedeutet „je Warenkategorie“?
Der Pauschalzoll hängt nicht am Paket, sondern daran, wie viele verschiedene Warenarten darin liegen. Das Bundesfinanzministerium nennt ein einfaches Beispiel: Zehn Paar Socken kosten einmalig 3 Euro Zoll. Der Rat der EU rechnet so: Eine Bluse aus Seide und zwei Blusen aus Wolle ergeben 6 Euro, weil es zwei Kategorien sind.
Für Sammelbestellungen hat das Folgen. Wer bisher viele kleine, verschiedene Artikel in einem Paket bestellte, zahlt nun auch für jede Warenart, selbst wenn die einzelne Sache nur ein paar Euro kostet. Es zählt der Tag der Einfuhr, nicht der Bestellung.
Beispielrechnung: So viel kommt auf eine Bestellung
| Bestellung | Warenkategorien | Pauschalzoll | Gebühr 2 Euro je Kategorie (nach HDE) | Zusammen |
|---|---|---|---|---|
| Ein T-Shirt | 1 | 3 Euro | 2 Euro | 5 Euro |
| Zehn Paar gleiche Socken | 1 | 3 Euro | 2 Euro | 5 Euro |
| Socken, Kabelbinder, Hose | 3 | 9 Euro | 6 Euro | 15 Euro |
Quelle: Eigene Rechnung nach den Angaben von Bundesfinanzministerium und HDE, ohne Einfuhrumsatzsteuer. Ob und wie viel davon im Preis landet, entscheidet der Händler.
Muss ich als Kunde die Gebühr bezahlen?
Direkt zunächst nicht. Die Bearbeitungsgebühr müssen laut HDE Online-Händler oder Importeure tragen, die Endkunden sind zunächst nicht unmittelbar betroffen. Auch beim Pauschalzoll kassieren die Paketdienste die Abgaben laut IHK Rhein-Neckar nicht mehr beim Empfänger in der EU, sondern beim Absender oder Auftraggeber außerhalb der EU.
Das Bundesfinanzministerium formuliert es etwas anders: Meist übernehme der Transportdienstleister die Formalitäten und lege die Abgaben aus, teilweise berücksichtige der Händler sie schon beim Kauf. Der Blick in den Bestellvorgang und die Geschäftsbedingungen lohnt sich also.
Am Ende dürfte ein Teil beim Kunden ankommen. HDE-Vize Stephan Tromp erwartet, dass die Gebühr teilweise über höhere Preise weitergegeben wird.
Warum die EU die Zollfreigrenze abgeschafft hat
Die Zahl der chinesischen Pakete in die EU mit einem Wert unter der alten Grenze liegt laut IHK Rhein-Neckar bei über vier Milliarden im Jahr. Der ECOFIN-Rat der EU beschloss am 12. Dezember 2025 die Abschaffung. Finanzminister Lars Klingbeil spricht von einer Flut an Ramschware, die vor allem aus China den Onlinehandel überschwemme und oft gesundheits- oder umweltschädlich sei.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2026/382 vom 18. Februar 2026. Die Regelung gilt zunächst bis mindestens 1. Juli 2028. Danach soll der EU-Datahub für den Onlinehandel die Abgaben für alle Sendungen genau je Ware berechnen. Verzögert er sich, kann die Übergangslösung verlängert werden.
Wirkt die Gebühr schon?
Der HDE berichtet unter Berufung auf den französischen Zoll, die Zahl der aus China in die EU eingeführten Kleinsendungen sei seit Juli um 30 bis 40 Prozent gesunken. Das ist eine einzelne Quelle aus einem Land, wiedergegeben von einem Verband, der sich jahrelang für die Abgabe eingesetzt hat. Für die gesamte EU liegt damit kein Nachweis vor. Auch ist offen, ob Händler Sendungen nur anders bündeln oder über Lager in Europa liefern.
Was Händler in Deutschland beachten sollten
Gut zu wissen
Eigene Importe
Wer selbst im kleinen Stil aus Drittstaaten einkauft, ist ebenso betroffen. Seit dem 1. November soll für Sendungen bis 150 Euro auch eine Produktkennung in der Zollanmeldung Pflicht werden, zum Beispiel Artikelnummer, Modellnummer oder EAN.
Gut zu wissen
Erstattung
Die Pauschale entsteht laut IHK mit der Annahme der Zollanmeldung und wird nicht erstattet. Das gehört in die Kalkulation von Retouren.
Gut zu wissen
Verfahren
Der neue Zollsatz gilt zunächst für Waren, die über das Verfahren IOSS angemeldet werden. EU und Mitgliedstaaten prüfen, ob das auf weitere Versandarten ausgeweitet wird.
Einordnung
Der Handel in Deutschland hat bekommen, was er lange gefordert hat. Fair ist der Wettbewerb damit nicht automatisch: Bei einem T-Shirt für wenige Euro sind 5 Euro viel, bei einem Paket voll gleicher Ware kaum etwas. Die Plattformen haben Spielraum, durch Lager in Europa und andere Bündelung auszuweichen. Für Kunden ändert sich vor allem das Rechnen im Warenkorb. Ob die Flut tatsächlich nachlässt, zeigen erst EU-weite Zahlen.
Häufige Fragen
Was kostet der Zoll bei Temu und Shein seit 2026?
Seit dem 1. Juli 2026 gilt ein Pauschalzoll von 3 Euro je Warenkategorie für Sendungen unter 150 Euro. Seit dem 1. November kommen 2 Euro Bearbeitungsgebühr hinzu. Zunächst zahlt der Händler oder Importeur, Preise können steigen.
Gibt es die 150-Euro-Zollfreigrenze noch?
Nein. Sie ist am 1. Juli 2026 entfallen. Für Waren unter 150 Euro gilt jetzt der Pauschalzoll, für höhere Werte weiterhin der normale Zolltarif.
Wird der Zoll je Paket oder je Artikel berechnet?
Je Warenkategorie. Zehn Paar gleiche Socken kosten einmalig 3 Euro. Liegen drei verschiedene Warenarten im Paket, fällt der Betrag dreimal an.
Muss ich die neue Bearbeitungsgebühr selbst bezahlen?
Nicht unmittelbar. Sie trifft zunächst Online-Händler und Importeure. Der Handelsverband erwartet aber, dass sie teilweise über höhere Preise an Kunden weitergegeben wird.
Gilt die Regel auch für Bestellungen aus den USA oder Großbritannien?
Ja, sie gilt für Sendungen aus Ländern außerhalb der EU, auch aus den USA oder Großbritannien, nicht allein aus China. Zunächst betrifft der Pauschalzoll Waren, die über das Verfahren IOSS angemeldet werden.
Quellen
- Handelsverband Deutschland, Mitteilung vom 04.11.2026
- Bundesfinanzministerium: Zollbefreiung unter 150 Euro entfällt
- IHK Rhein-Neckar: Zölle für Kleinsendungen
- EY: Pauschal-Zoll auf kleine Pakete
Stand: 6. November 2026. Redaktion Premiumpresse. Dieser Beitrag wurde mit KI auf Grundlage der genannten Quellen erstellt, der Abschnitt „Einordnung“ ist eine Einschätzung der Redaktion. Er ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung.


