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Nachrichten aus Wirtschaft und Mittelstand

Cyber Resilience Act: Was Hersteller jetzt müssen und warum die Zulieferer zum Risiko werden

Stand 6. November 2026 IT & Kommunikation Mit KI erstellt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Betroffen sind Hersteller, Importeure und Händler von Hardware und Software mit digitalen Elementen, unabhängig von Größe und Firmensitz.
  • Eine Stückliste der Software, die SBOM, wird Pflicht. Auch Open-Source-Komponenten gehören hinein.
  • Der Unterstützungszeitraum soll in der Regel mindestens fünf Jahre betragen.
  • Laut einer Umfrage des Anbieters ONEKEY verlangen erst 25,8 Prozent der befragten Industrieunternehmen konsequent Nachweise von ihren Lieferanten.
  • In Deutschland soll das BSI die zentrale Marktüberwachungsbehörde werden.

Der Cyber Resilience Act macht Cybersicherheit zur Voraussetzung für den Verkauf vernetzter Produkte in der EU. Seit dem 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle binnen 24 Stunden melden. Ab dem 11. Dezember 2027 gelten alle übrigen Pflichten, dann dürfen nur noch konforme Produkte mit CE-Kennzeichnung neu auf den Markt. Verantwortlich bleibt der Hersteller auch für zugekaufte Software. Bei Verstößen drohen bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Techniker schließt einen Laptop an einen offenen Schaltschrank an
Symbolbild, mit KI erzeugt.

Cyber Resilience Act: Die Fristen

DatumWas gilt
10. Dezember 2024Verordnung (EU) 2024/2847 tritt in Kraft
11. Juni 2026Erste Regeln gestaffelt, laut Handelskammer Hamburg, unter anderem für Konformitätsbewertungsstellen
11. September 2026Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle, auch für Produkte, die schon auf dem Markt sind
11. Dezember 2027Alle übrigen Pflichten: Sicherheit ab Entwicklung, Risikobewertung, Dokumentation, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung

Quelle: Europäische Kommission; Rödl & Partner; Ebner Stolz

Wen betrifft der Cyber Resilience Act?

Die Verordnung gilt für Produkte mit digitalen Elementen, also für vernetzte Hardware und Software. Die EU-Kommission nennt Babymonitore, Smartwatches, Apps und Computerprogramme als Beispiele. Auch separat verkaufte Software- und Hardwarekomponenten fallen darunter. Es gibt keine Untergrenze: Auch kleine und mittlere Unternehmen sind verpflichtet, wenn sie solche Produkte in Verkehr bringen.

Die Hauptlast tragen die Hersteller. Importeure müssen sicherstellen, dass eingeführte Produkte aus Nicht-EU-Staaten die Vorgaben erfüllen, Händler dürfen nur konforme Ware verkaufen. Ausnahmen gibt es laut der Beratungsgesellschaft Ebner Stolz für bestimmte, bereits streng regulierte Bereiche wie die Medizintechnik und für nicht kommerziell vertriebene Open-Source-Software.

Wer ein Produkt unter eigenem Namen verkauft, sollte also nicht davon ausgehen, dass nur der Softwarelieferant gemeint ist. Maschinenbauer, Gerätehersteller und Anbieter von Steuerungen sind genauso angesprochen wie reine Softwarehäuser.

Welche Produkte sind wie streng geregelt?

Die Verordnung ordnet Produkte nach Risiko. Daran hängt das Verfahren für den Nachweis. Welches Produkt in welche Klasse fällt, sollten Sie im Anhang der Verordnung prüfen, die Einordnung entscheidet über Kosten und Dauer.

KlassePrüfung
StandardprodukteKonformitätsverfahren nach der Grundstufe
Wichtige Produkte, Klasse I und IIstrengere Verfahren, je nach Klasse auch extern
Kritische Produkteexterne Zertifizierung

Quelle: Ebner Stolz zu Verordnung (EU) 2024/2847; vereinfacht

Meldepflicht: Was im Ernstfall zu tun ist

Gemeldet wird über die einheitliche Plattform der EU-Agentur für Cybersicherheit ENISA. Das gilt laut Kommission auch für Produkte, die bereits in der EU verkauft wurden.

  1. Binnen 24 StundenFrühwarnung an die europäische Meldeplattform, sobald Ihnen eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle oder ein schwerwiegender Vorfall bekannt wird.
  2. Binnen 72 StundenAusführlichere Meldung mit den bis dahin vorliegenden Informationen.
  3. Binnen 14 TagenAbschlussbericht nach Bereitstellung einer Abhilfe, wenn es um eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle geht.
  4. Binnen eines MonatsAbschlussbericht nach der ausführlicheren Meldung, wenn es um einen schwerwiegenden Vorfall geht.

Welche Pflichten ab Dezember 2027 gelten

Gut zu wissen

Sicher ab der Entwicklung

Cybersicherheit muss bei Konzeption und Entwicklung berücksichtigt werden, voreingestellt sicher, bekannt als Security by Design und Security by Default.

Gut zu wissen

Risikobewertung und Dokumentation

Risiken sind strukturiert zu bewerten, Ergebnisse und Maßnahmen gehören in die technische Dokumentation. Sie ist mindestens zehn Jahre oder für den Unterstützungszeitraum aufzubewahren, je nachdem, was länger ist.

Gut zu wissen

Konformität und CE-Zeichen

Vor dem Markteintritt braucht es die Konformitätsbewertung, die EU-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung.

Gut zu wissen

Unterstützungszeitraum

Hersteller legen einen Zeitraum fest, der der erwarteten Nutzungsdauer entspricht, mindestens fünf Jahre, sofern die Nutzungsdauer nicht kürzer ist. In dieser Zeit müssen Schwachstellen behandelt werden.

Gut zu wissen

Sicherheitsupdates

Bereitgestellte Sicherheitsupdates müssen laut Ebner Stolz lange verfügbar bleiben, mindestens zehn Jahre oder bis zum Ende des Unterstützungszeitraums.

Warum Zulieferer zum größten Risiko werden

Moderne Produkte bestehen nur zum Teil aus eigener Software. Betriebssysteme, Open-Source-Bibliotheken, Kommunikationsmodule, Container und Firmware kommen von anderen. Eine eingebaute Bibliothek kann weitere Komponenten enthalten, die der Hersteller gar nicht kennt. Eine einzige Schwachstelle kann sich so über mehrere Lieferstufen auf viele Produkte auswirken.

Die Verordnung verlangt deshalb Sorgfalt beim Einbau fremder Komponenten. Jan Wendenburg, Chef des Sicherheitsanbieters ONEKEY, sagt es so: Wer ein Produkt unter eigenem Namen auf den Markt bringe, müsse die Risiken des gesamten Produkts beherrschen. Lieferantenbescheinigungen ersetzten die eigene Bewertung nicht. Das gilt auch für freie Open-Source-Bausteine, besonders für ältere, die niemand mehr pflegt.

Wie weit die Industrie laut Umfrage ist

FrageAntwortAnteil
Hersteller fordern von Lieferanten CRA-Konformitätaktiv und konsequent25,8 Prozent
Hersteller fordern von Lieferanten CRA-Konformitätteilweise33,3 Prozent
Hersteller fordern von Lieferanten CRA-Konformitätnoch gar nicht20,8 Prozent
Zulieferer sind vorbereitetkonsequent, liefern die Informationen17,5 Prozent
Zulieferer sind vorbereitetteilweise44,2 Prozent
Zulieferer sind vorbereitetkaum13,3 Prozent
Zulieferer sind vorbereitetHersteller wissen es nicht25,0 Prozent

Quelle: ONEKEY, IoT & OT Cybersecurity Report 2026. ONEKEY verkauft Sicherheitstechnik zu diesem Thema.

Was ist eine SBOM?

SBOM steht für Software Bill of Materials, zu Deutsch Software-Stückliste. Sie führt alle in einem Produkt enthaltenen Softwarekomponenten auf, auch die von Dritten und aus Open Source. Sie ist so etwas wie die Zutatenliste eines Geräts. Wird eine neue Sicherheitslücke bekannt, zeigt sie, welche Produkte und Versionen betroffen sein können.

Ohne eine solche Liste lässt sich die 24-Stunden-Frist kaum einhalten: Wer erst suchen muss, in welchen Geräten eine Bibliothek steckt, verliert die Zeit, die er für die Meldung braucht. Wendenburg warnt besonders vor Lieferanten aus Asien, bei denen der Cyber Resilience Act noch kaum bekannt sei. Das ist die Einschätzung eines Anbieters, der solche Prüfungen verkauft, deckt sich im Kern aber mit der Rechtslage: Der Hersteller des Endprodukts muss die Konformität nachweisen.

Was Sie von Lieferanten verlangen sollten

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Was Sie von Lieferanten verlangen sollten

https://www.premiumpresse.de/cyber-resilience-act-hersteller-software-zulieferer/ · Stand 6. November 2026

Vor der Auswahl

Im Vertrag

Dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Welche Bußgelder drohen?

Laut Handelskammer Hamburg soll in Deutschland das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die zentrale Marktüberwachungsbehörde, Beschwerdestelle und notifizierende Behörde werden.

VerstoßBußgeld bis zuoder vom weltweiten Jahresumsatz, je nachdem, was höher ist
Grundlegende Anforderungen15 Millionen Euro2,5 Prozent
Weitere Pflichtverletzungen10 Millionen Euro2 Prozent
Falsche oder irreführende Angaben gegenüber Behörden5 Millionen Euro1 Prozent

Quelle: Ebner Stolz zu Verordnung (EU) 2024/2847. Das ist der Rahmen, keine übliche Höhe. Eine Praxis der Behörden gibt es noch nicht.

Was bedeutet der Cyber Resilience Act für Händler und Anwender?

Betroffen sind nicht allein Technikanbieter. Importeure müssen sicherstellen, dass Ware aus Nicht-EU-Staaten die Vorgaben erfüllt, Händler dürfen ab Dezember 2027 nur konforme Produkte anbieten. Wer ein Gerät unter eigener Marke vertreibt, sollte seine Rolle genau klären. Die Handelskammer Hamburg rät kleinen und mittleren Betrieben, zuerst genau das festzustellen: Fällt mein Produkt darunter, und bin ich Hersteller, Importeur oder Händler?

Auch Firmen, die Technik nur einkaufen, sind mittelbar betroffen. Die bayerischen IHKs nennen in ihrer Webinarreihe die sichere Beschaffung von Hard- und Software, Anforderungen an Lieferanten sowie Patch- und Schwachstellenmanagement als neue Aufgaben für IT und Einkauf. In Ausschreibungen lässt sich künftig nach CE-Kennzeichnung, Stückliste und Dauer der Sicherheitsupdates fragen.

Für Verbraucher verspricht die Kommission, dass sie schneller über Lücken informiert werden, und nennt als Beispiel vernetzte Türschlösser. Das CE-Zeichen soll zeigen, dass ein Produkt die Anforderungen erfüllt. Unsichere Standardpasswörter und fehlende Updates, zwei häufige Schwachstellen, sollen damit verschwinden. Ob das gelingt, hängt an der Marktüberwachung, die erst aufgebaut wird.

Cyber Resilience Act oder NIS2: Was ist der Unterschied?

Die beiden werden oft verwechselt. Der Cyber Resilience Act ist ein Produktgesetz: Er regelt die Sicherheit dessen, was verkauft wird. NIS2 richtet sich an den Betrieb von Unternehmen in wichtigen Sektoren und deren eigene IT-Sicherheit. Ein Unternehmen kann unter beide fallen. Die IHK-Organisation bietet dazu einen Umsetzungsrahmen und Webinare an. Auch Betriebe, die nur einkaufen, profitieren: Mit dem CE-Zeichen und Stücklisten können sie Lieferanten künftig gezielter nach Sicherheit fragen.

Was Betriebe jetzt erledigen sollten

  1. Produkte erfassenListen Sie alle Produkte mit Software, Firmware oder Datenverbindung auf und klären Sie Ihre Rolle: Hersteller, Importeur oder Händler.
  2. Meldeweg einrichtenDie Meldepflicht läuft seit September. Sorgen Sie für Zuständigkeit, Zugang zur Plattform und eine Vorlage.
  3. Stücklisten aufbauenBeginnen Sie mit dem wichtigsten Produkt und ziehen Sie die Lieferanten mit.
  4. Verträge anpassenNehmen Sie Update- und Informationspflichten in neue Lieferverträge auf.
  5. Unterstützungszeitraum festlegenEntscheiden Sie, wie lange Sie Updates liefern können. Das wirkt sich auf Kalkulation und Preis aus.

Einordnung

Der Cyber Resilience Act ist vor allem eine organisatorische Aufgabe: Die Technik ist oft schon da, es fehlt an Überblick über die eigene Lieferkette. Die Prozentzahlen stammen von einem Anbieter mit Verkaufsinteresse und sollten nicht auf die gesamte Industrie übertragen werden. Der Kern der Rechtslage steht aber fest und hängt nicht daran. Wer erst 2027 beginnt, hat bei langen Entwicklungszyklen zu wenig Zeit. Unsere Darstellung ersetzt keine Prüfung im Einzelfall, den genauen Wortlaut der Bußgeldregeln sollten Sie im Verordnungstext nachlesen.

Häufige Fragen

Was ist der Cyber Resilience Act?

Eine EU-Verordnung, die Cybersicherheit für Hardware und Software mit digitalen Elementen vorschreibt. Sie gilt für Hersteller, Importeure und Händler. Meldepflichten laufen seit dem 11. September 2026, alle weiteren Pflichten ab dem 11. Dezember 2027.

Ab wann gilt der Cyber Resilience Act?

In Kraft ist er seit dem 10. Dezember 2024. Die Meldepflichten gelten seit dem 11. September 2026, die übrigen Pflichten ab dem 11. Dezember 2027.

Was ist eine SBOM?

Eine Software-Stückliste. Sie führt alle Softwarekomponenten eines Produkts auf, auch fremde und Open-Source-Teile. So lässt sich bei einer neuen Sicherheitslücke schnell erkennen, welche Produkte betroffen sind.

Welche Bußgelder sieht der Cyber Resilience Act vor?

Bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist. Für andere Verstöße gelten niedrigere Obergrenzen.

Gilt der Cyber Resilience Act für Open Source?

Nicht kommerziell vertriebene Open-Source-Software ist ausgenommen. Wer Open-Source-Bausteine in ein verkauftes Produkt einbaut, bleibt aber dafür verantwortlich und muss sie in der Stückliste führen.

Quellen

Stand: 6. November 2026. Redaktion Premiumpresse. Dieser Beitrag wurde mit KI auf Grundlage der genannten Quellen erstellt, der Abschnitt „Einordnung“ ist eine Einschätzung der Redaktion. Er ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung.

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