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Weltkriegsmunition (PM 377/04 vom 07.09.04)

Düsseldorf, Pressemitteilung vom 07.09.2004 10:36:00

Weltkriegsmunition (PM 377/04 vom 07.09.04)

2003 wurden in Bayern an fast 800 Fundstellen über 13 Tonnen Weltkriegsmunition vom Kampfmittelbeseitigungsdienst des Freistaats Bayern geborgen, gab Innenminister Dr. Günther Beckstein bekannt. Die Bergung, den Abtransport und die Vernichtung der Fundmunition führte im staatlichen Auftrag eine Vertragsfirma durch, die hierfür 9 Fachkräfte beschäftigt. Auch annähernd 60 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges werden immer noch Bombenblindgänger und Munition der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und der damaligen Kriegsgegner gefunden, etwa bei Baumaßnahmen oder bei Aktivitäten in der Natur. Beckstein wies darauf hin, dass im vergangenen Jahr in Bayern an 786 Fundstellen insgesamt 13.336 Kilogramm Munition geborgen wurden.
 
Gleichzeitig dankte er den Spezialisten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes für ihre engagierte und fachkundige Leistung. Vor allem durch die Entschärfung von 35 Bombenblindgängern konnten große Gefahren für die Allgemeinheit endgültig abgewendet werden. Ganzjährig waren im staatlichen Auftrag für die Bergung und ggf. erforderliche Entschärfung bzw. Sprengung, für den Abtransport und die Vernichtung der Fundmunition insgesamt 9 Fachkräfte, darunter 2 Sprengmeister, einer Vertragsfirma für die Kampfmittelbeseitigung des Freistaats Bayern tätig. Der Freistaat musste dafür rund 640.00 Euro aufwenden. Die Kosten für die ehemals reichseigene Munition, die den Hauptteil an Munitionsfunden ausmacht, wird dabei allerdings vom Bund erstattet.
 
Mit Befriedigung stellte Minister Beckstein fest, dass es auch 2003 trotz der höchst gefährlichen Arbeit keinen Unfall bei den Bombenräumern gab. Erfreulicherweise ereigneten sich auch in der Bevölkerung im vergangenen Jahr ebenfalls keine Unfälle mit Fundmunition. Beckstein appelliert dennoch erneut dringend, im Falle des Fundes solcher Gegenstände keinesfalls selbst Hand anzulegen, sondern jeden Munitionsfund umgehend der Polizei zu melden Hierauf sollten Eltern unbedingt auch ihre spielenden Kinder hinweisen. Außerdem wies Beckstein darauf hin, dass Bauherren, die ein Grundstück bebauen oder anderweitig nutzen möchten, im Hinblick auf Kampfmittel selbst für dessen Eignung und die Sicherheit auf dem Grundstück verantwortlich sind. Bei konkreten Anhaltspunkten für eine Kampfmittelbelastung insbesondere durch Bombenblindgänger muss der Bauherr von sich aus entsprechende Nachforschungen durchführen und ggf. erforderliche Maßnahmen ergreifen.
 
Die öffentliche Sicherheit darf durch unsachgemäßes Hantieren mit Kampfmitteln - auch unbeabsichtigt durch Erdarbeiten - nicht gefährdet werden. Bayerisches Staatsministerium des InnernPressestellePressesprecher: Michael ZieglerTelefon: (089) 2192 -2114Telefax: (089) 2192 -12721E-Mail: presse@stmi.bayern.de München - Ver?ntlicht von pressrelations.


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