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Weg frei fuer eine neue europaeische Verordnung ueber die Verbringung von Abfaellen

Düsseldorf, Pressemitteilung vom 25.10.2005 13:26:00

Weg frei fuer eine neue europaeische Verordnung ueber die Verbringung von Abfaellen

Juergen Trittin: Schutz oekologischer Standards in der Abfallentsorgung gesichert Berlin, 25. Oktober 2005 - Das Europaeische Parlament hat heute der neuen EU-Verordnung ueber die Verbringung von Abfaellen zugestimmt. Bundesumweltminister Juergen Trittin begruesste die Novellierung: "Nun ist klar, dass wir den Export von Abfaellen verhindern koennen, wenn unsere hohen Entsorgungsstandards durch niedrigere Anforderungen im Ausland unterlaufen werden. Ausserdem besteht nun Planungssicherheit fuer den Restmuell aus privaten Haushalten, da er nicht mehr dem freien Warenverkehr unterliegt.
 
" Damit seien zentrale Forderungen des Bundestages und des Bundesrates erfuellt. Mit der neuen Verordnung wird der Schutz nationaler oekologischer Entsorgungsstandards weiterentwickelt. Deutsche Behoerden koennen so zum Beispiel verhindern, dass hoch belastetes Altholz aus Deutschland im Ausland zu Spanplatten verarbeitet wird und als Kleiderschrank nach Deutschland zurueckkommt. Darueber hinaus koennen Abfallexporte verhindert werden, wenn die geplante Verwertung nicht europaeischen Standards entspricht. Damit wird das Ziel der Bundesregierung unterstuetzt, zusaetzliche hohe EU-Standards fuer die Verwertung von Abfaellen zu schaffen.
 
Die neue Verordnung staerkt auch die so genannte Hausmuellautarkie: Exporte von gemischten Siedlungsabfaellen aus privaten Haushaltungen (Restmuell) koennen von den Behoerden kuenftig verhindert werden, unabhaengig davon, ob die Abfaelle beseitigt oder verwertet werden sollen. Dies basiert auf einem deutschen Vorschlag. Damit wird eine Scheinverwertung dieser Abfaelle verhindert und die Planungssicherheit fuer kommunale Entsorgungsstrukturen erhoeht. Die Bundesregierung setzt sich auch fuer eine entsprechende Aenderung der EU-Abfallrahmenrichtlinie ein. Mit der neuen Verordnung ueber die Verbringung von Abfaellen wird die zwoelf Jahre alte EU-Abfallverbringungsverordnung novelliert. Der Rat muss dem Kompromisspaket noch zustimmen. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung, die in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht sein wird, ist im Januar oder Februar 2006 zu rechnen, mit der Anwendung entsprechend den Uebergangsbestimmungen der EG-Verordnung ein Jahr spaeter.
 
  Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6, 10178 BerlinRedaktion: Michael Schroeren (verantwortlich)Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke StamerTel.: 01888/305-2010. Fax: 01888/305-2016email: presse@bmu.bund.de - internet: http://www.bmu.de/presse Berlin - Ver?ntlicht von pressrelations.


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