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Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Abmahnung Filesharing – Abmahnung Urheberrechtsverletzung durch die Kanzlei Waldorf Frommer

GGR Rechtsanwälte (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Master of Laws Medienrecht & Master of Laws IT-Recht) informieren zum Thema „Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing

Mainz, Pressemitteilung vom 21.10.2011 16:49:00

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Abmahnung Filesharing – Abmahnung Urheberrechtsverletzung durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt für verschiedene Rechteinhaber (Sony, Tele München, Universum Film, EMI etc.)das Anbieten urheberrechtlich geschützter Dateien (Musik- und Filmdateien) in Tauschbörsen bzw. in P2P Netzwerken ab. Als Beweis für die angebliche Urheberrechtsverletzung soll die durch eine Antipiracy-Firma ermittelte IP-Adresse des Anschlussinhabers dienen. Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Abgemahnten vor, illegal Dateien im gewerblichen Ausmaß der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt zu haben.
Gemäß der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wird der Anschlussinhaber unter sehr kurzer Fristsetzung aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz (in der Regel 956,00 EUR pro Abmahnung) zu leisten.

Dem Anschlussinhaber wird mitgeteilt, dass er entweder als Täter oder Störer für die Urheberrechtsverletzung hafte. Die Täterschaft liegt dann vor, wenn er selbst urheberrechtlich geschützte Dateien im gewerblichen Ausmaß Dritten zur Verfügung gestellt hat. Hat er Dritten seinen Anschluss zur Verfügung gestellt und diese nicht oder nicht ausreichend darüber belehrt, keine Urheberrechtsverletzungen über seinen Anschluss zu begehen, kann er als Störer für die Urheberrechtsverletzung in Haftung genommen werden. Die Störerhaftung ist auch dann einschlägig, wenn der Anschlussinhaber keine ausreichenden technischen Schutzvorkehrungen zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen getroffen hat. Wann man ausreichende Schutzmaßnahmen getroffen und Belehrungen durchgeführt hat, die den Anforderungen genügen, um eine Störerhaftung des Anschlussinhabers zu verneinen, ist in der Rechtsprechung umstritten.

Abmahnungen wegen Filesharing / Urheberrechtsverletzung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte sind eine sehr komplexe juristische Spezialmaterie. Hinzu kommen noch viele technische Fragen. Diese Fälle sollten von spezialisierten Kanzleien / Anwälten (bspw. Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht) bearbeitet werden.
Wir vertreten jährlich bundesweit mehrere tausend Abgemahnte wegen Filesharings bzw. wegen einer Urheberrechtsverletzung. Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte hat aufgrund ihrer vorhandenen personellen und technischen Infrastruktur die Möglichkeit, erfolgreich Abgemahnte aus ganz Deutschland zu vertreten. Die Abwicklung der Abmahnfälle findet hauptsächlich per E-Mail, Telefon und Fax statt. Daneben besteht die Möglichkeit, ein Beratungsgespräch in der Kanzlei vor Ort zu führen.

Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte ist seit dem Jahr 2005 auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig, insbesondere aus dem Bereich des Filesharings. Das spezialisierte Team, bestehend aus einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, einem Master of Laws in Medienrecht, einem Master of Laws in IT-Recht und einem IT- und Webadministrator sowie einem in die Materie eingearbeiteten Sekretariat, bearbeitet im Jahr mehrere tausend Mandate.

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Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
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