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US-Kartellbehörden erheben keine Einwände gegen geplante Übernahme von Engelhard durch BASF

Düsseldorf, Pressemitteilung vom 06.02.2006 09:57:00

US-Kartellbehörden erheben keine Einwände gegen geplante Übernahme von Engelhard durch BASF

06. Feb 2006, P-06-123 BASF verlängert Barangebot bis 3. März 2006 Ludwigshafen - Die BASF Aktiengesellschaft (Frankfurt: BAS, NYSE: BF [ADR], LSE: BFA, SWX: AN), hat heute (06.02.06) bekannt gegeben, dass die für den Erwerb der Aktien der Engelhard Corporation (NYSE: EC) durch BASF nach den Bestimmungen des U.S. Fusionskontrollrechts geltende Wartefrist abgelaufen ist.
 
Dies bedeutet, dass nach US-Kartellrecht die geplante Übernahme von Engelhard durch BASF erfolgen kann. Weitere fusionskontrollrechtliche Anmeldungen in der Europäischen Union und einer Reihe anderer Länder, in denen der Erwerb genehmigt werden muss, sind bei den zuständigen Behörden eingereicht. BASF geht derzeit davon aus, dass die beantragten Genehmigungen bis Ende dieses Monats erteilt werden und dann eine wesentliche Bedingung des Übernahmeangebots erfüllt sein wird. Dementsprechend hat BASF das den Aktionären von Engelhard durch ihre Beteiligungsgesellschaft Iron Acquisition Corporationunterbreitete Barangebot bis Freitag, 3. März 2006, 17 Uhr Ortszeit New York, verlängert. Die Frist für die Annahme des Angebots würde ohne die Verlängerung am Montag 6. Februar 2006 um 24 Uhr Ortzeit New York ablaufen.
 
BASF ist von der Bank of New York, der Hinterlegungsstelle für das Angebot, informiert worden, dass bis Freitag 3. Februar 2006, 17 Uhr Ortszeit New York, insgesamt 54.896 Engelhard-Aktien zum Erwerb angeboten und nicht zurück gezogen wurden. Durch die Verlängerung der Angebotsfrist haben die Aktionäre von Engelhard bis Freitag, 3. März 2006, 17 Uhr Ortszeit New York, die Gelegenheit, ihre Aktien BASF anzubieten.
 
BASF kann diese Frist falls erforderlich weiter verlängern. BASF beabsichtigt zur Zeit, von den Engelhard-Aktionären Vollmachten zur Stimmabgabe in der ordentlichen Hauptversammlung 2006 von Engelhard einzuholen (Proxy Solicitation), um die in dem bei der US Securities and Exchange Commission ("SEC") eingereichten vorläufigen Proxy Statement (Preliminary Proxy Statement on Form 14A) benannten, von BASF nominierten Kandidaten in das Board of Directors von Engelhard zu wählen, sowie über alle anderen in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellten Angelegenheiten abzustimmen. Im Zusammenhang mit der Proxy Solicitation hat BASF am 1. Februar 2006 bei der SEC vorläufige Dokumente mit Informationen zur Proxy Solicitation eingereicht (Proxy Statement on Schedule 14A). Den Aktionären von Engelhard wird nachdrücklich empfohlen, das vorläufige Proxy Statement und nach seiner Veröffentlichung das endgültige Proxy Statement sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
 
Die Aktionäre von Engelhard können das vorläufige Proxy Statement und weitere Dokumente zur Proxy Solicitation unentgeltlich auf der Internetseite der SEC ( www.sec.gov ) erhalten. Angaben zur Identität der Personen, die nach den Regeln der SEC "Beteiligte der Proxy Solicitation" ("participants in a solicitation") für die ordentliche Hauptversammlung 2006 von Engelhard sind, sowie eine Darstellung ihrer direkten und indirekten Interessen im Zusammenhang mit der Proxy Solicitation sind im vorläufigen Proxy Statement, das BASF am 1. Februar 2006 bei der SEC eingereicht hat, enthalten. Diese Meldung wird nur zu Informationszwecken herausgegeben. Sie stellt weder ein Kaufangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Verkauf von Wertpapieren der Engelhard Corporation dar.
 
Ein Kaufangebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebotes wird allein auf der Grundlage der Angebotsunterlage (einschließlich eines Kaufangebots, einer schriftlichen Annahmeerklärung (transmittal letter) und anderer Angebotsdokumente) erfolgen, die am 9. Januar 2006 bei derSEC eingereicht wurde. Die Aktionäre von Engelhard sind aufgefordert, diese Dokumente und alle anderen Dokumente, die sich auf das Übernahmeangebot beziehen und bei der SEC eingereicht wurden, sorgfältig und in ihrer Gesamtheit zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Aktionäre von Engelhard können Kopien dieser Dokumente kostenfrei über die Website der SEC unter www.sec.gov beziehen oder telefonisch unter den gebührenfreien Rufnummern +1 877 750 5837 (USA und Kanada) oder 00800 7710 9971 (Europa) bei Innisfree M&A Incorporated, dem Information Agent für das Übernahmeangebot, anfordern. Diese Presseerklärung enthält zukunftsgerichtete Aussagen.
 
Alle Aussagen in dieser Presseerklärung, die nicht eindeutig auf die Vergangenheit Bezug nehmen oder notwendigerweise mit zukünftigen Ereignissen verbunden sind, sind zukunftsgerichtete Aussagen, wobei die Worte "rechnen mit", "glauben", "erwarten", "einschätzen", "planen" und ähnliche Ausdrücke grundsätzlich auf zukunftsgerichtete Aussagen hinweisen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Zu diesen Risikofaktoren gehören insbesondere die in unserem bei der SEC hinterlegten US-Börsenbericht Form 20-F genannten Faktoren.
 
Wir übernehmen keine Verpflichtung, die in diesem Bericht gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.   Anfragen richten Sie bitte an unseren Info-Service:Telefon: +49 (0)621 60-0Telefax: +49 (0)621 60-42525E-Mail: info.service@basf-ag.de   Ludwigshafen - Ver?ntlicht von pressrelations.


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