premiumpresse.de - Ihr professioneller Pressedienst! Kostenlose Erfassung und Verbreitung tagesaktueller Nachrichten, News & Pressemitteilungen ...

Umfangreiche Aufklärungspflichten auch für freie Anlageberater

Freie Anlageberater müssen im Beratungsgespräch über unzureichende Prospektangaben und kritische Stimmen in der Fachpresse aufklären.

Dieburg, Pressemitteilung vom 02.09.2010 16:28:00

Umfangreiche Aufklärungspflichten auch für freie Anlageberater

Das Landgericht Nürnberg (Originalurteil unter Aktenzeichen 16 O 11138/08) verurteilte jetzt ein freies Beratungsunternehmen zu Rückabwicklung und Schadensersatz unter anderem wegen fehlender Aufklärung über nicht plausible Prospektinhalte und in der Fachpresse veröffentlichter Kritik an der steuerlichen Konzeption des Fonds. Darüber hinaus sah es das Beratungsunternehmen auch im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung des 3. Zivilsenats des BGH in der Pflicht, über zufließende Rückvergütungen aufzuklären.

Der klagende Anleger hatte sich mit 70.000 Euro am VIP Medienfonds 4 beteiligt. Das Landgericht Nürnberg sprach dem betroffenen Anleger Schadensersatz zu in Höhe 1. der eigenfinanzierten Beteiligungssumme nebst Agio, 2. der steuerlichen Nachzahlungs- und Säumniszinsen, 3. der Erstattung von Zinsen für die eigens zur Steuernachzahlung aufgenommenen Darlehen, sowie 4. der Prozesszinsen. Darüber hinaus verurteilte es die Beklagte, den Kläger von dem konzeptionsbedingt aufzunehmenden Darlehen freizustellen.

In seiner Begründung stützte sich Landgericht gleich auf mehrere Pflichtverletzungen des Beratungsunternehmens. Neben dem Umstand, dass es den Anleger pflichtwidrig nicht darüber aufgeklärte, dass und in welcher Höhe dem Unternehmen Rückvergütungen für den Vertrieb dieser Beteiligung zuflossen, hat das Gericht auch bereits die fehlende Aufklärung über Unzulänglichkeiten im Prospekt sowie die Nichtaufklärung über die in der Fachpresse bereits geäußerte Kritik als Pflichtverletzungen gerügt.

Damit hat das Landgericht der Rechtsauffassung des Beratungsunternehmens, nach der die Aushändigung des Prospektes zur ordnungsgemäßen Aufklärung ausreichend sein soll, eine klare Absage erteilt. Marco Buttler, Rechtsanwalt der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht: „Trotz der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den Pflichten der Anlageberater verteidigen sich diese immer wieder damit, dem Anleger den Emissionsprospekt übergeben und damit ihren Aufklärungspflichten genügt zu haben. Dieser Einwand ist jedoch keineswegs richtig, wie auch das Landgericht vorliegend bestätigte.

Jeder Anlageberater - und selbst Anlagevermittler - hat den vom ihm übergebenen Emissionsprospekt für ein Anlageprodukt, welches er vertreibt, kritisch auf Plausibilität zu überprüfen und den Anleger auf unplausible Prospektinhalte hinzuweisen. Wer für sich in Anspruch nimmt, eine objektive und fachgerechte Beratung durchzuführen, hat darüber hinaus auch die einschlägige Fachpresse zu verfolgen und den Anleger auf darin geäußerte Kritik an einem Anlagemodell hinzuweisen. Gerade im Bereich der Medienfonds gab es bereits ab dem Jahre 2003 sehr konkret geäußerte Zweifel an den steuerlichen Konzeptionen einiger Fonds, auf die hinzuweisen war.“

Auch an der Ursächlichkeit jeder einzelnen Pflichtverletzung für die Anlageentscheidung hatte das Landgericht keine Zweifel, zumal das Beratungsunternehmen die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten des Anlegers für keine der Pflichtverletzungen entkräften konnte. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung der Beteiligung sprach das Gericht dem Anleger u.a. auch den Zinsschaden aus zwei eigens für die aufgrund der Aberkennung der Steuervorteile zur Steuernachzahlung aufgenommenen Darlehen zu, da die Zeichnung des Fonds auch für diesen Zinsschaden ursächlich ist.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft"  anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Lagerstr. 49 

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810 

Internet: www.fachanwalt-hotline.de                                                                                     

     

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.09.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Kategorie-News: 


Bisher 0 Kommentar(e)
Kommentar schreiben
Pressemitteilung bewerten
UninteressantSehr oberflächlichNicht besonders interessantZu empfehlenInteressant, brisantSehr interessant, brisant
Pressemitteilung löschen
Auf Mister Wong vorschlagen 
"Themenrelevante" Meldungen

QR-Code generiert über Google(C)
PlusMinus Vergrößern  |  QR-Info




Zusatzinformationen

Pressemitteilungstext: 477 Wörter, 5.130 Zeichen.
Geografische Lage des Herausgebers: Dieburg, Länge 8.8465, Breite 49.8993
Aktuelles Wetter & Wochen-Prognose von Dieburg
Aktuelle Job- & Stellenangebote in Dieburg
Pressekontakt

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr.49
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-9816810
Telefax:06071-9816829
e-Mail: bsz-ev@t-online.de  
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  
 

Ursprung der Mitteilung

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Horst Roosen
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Deutschland

[Mehr PMs]

[Webslice] Webslice dieses Mitgliedes aufrufen [IE8] ...  [Mitglieds-RSS] RSS-Feed dieses Mitgliedes aufrufen ...
3x3ws
[iGoogle]    Nachrichten dieses Mitgliedes zu iGoogle hinzufügen ...  [Rechtliches]  Herkunft dieser Meldung ...

Dieses Mitglied ist SILBER-Mitglied
Mehr Informationen zum nebenstehenden Usersymbol hier
Facebook Twitter 

Funktionen

Aufrufe der PM: Aufrufe der Pressemitteilung
Druckversion
PDF
Als Favorit speichern
Fehler melden
6-Punkt Braille [für IE 5+]  Meldungen in Braille-Schrift auf premiumpresse.de
8-Punkt Braille [für IE 5+]
Diese Pressemitteilung per E-Mail versenden:



Möchten Sie über künftige Pressemitteilungen zur Thematik dieser Meldung/News kostenlos und tagesaktuell informiert werden?

Suchbegriff 1:
Suchbegriff 2:
Suchbegriff 3:
E-Mail Adresse:
 


Umfangreiche Aufklärungspflichten auch für freie Anlageberater



Es sind noch keine Kommentare vorhanden

Schreiben Sie HIER den ersten Kommentar zur Pressemitteilung...
 

Weitere Ressorts > Asia Pacific  |  Finanzen  |  Energie & Umwelt  |  Ernährung  |  Haus & Garten  |  Kids & Jugend  |  Lifestyle  |  Produkte  |  Weltweit  |  Wissenschaft
Handel  |  Rechtsprechung  |  Immobilien  | Transport  |  Industrie  |  eCommerce  |  Bildung  |  Events  |  Verbände & Vereine  |  Soziales  |  Medizin  Markteting
 
Impressum  |  Kontakt  |  AGB  |  Datenschutz  |  Blog  |  Empfehlen  |  Umfrage  |  Twitter  |  RSS  |  Facebook  |  Flickr  |  Qype  |  Mister Wong  |  Google+  |  Benchpark

WARNUNG!!!
 
 

Das Copyright von auf premiumpresse.de aufgeführten Bildern und Texten liegt ausschließlich beim Herausgeber/Verfasser der zum Bild/Text zugehörigen Meldung und darf ohne Erlaubnis der in der jeweiligen Meldung genannten Herausgeber/Verfasser/Urheber nicht weiterverarbeitet oder in jeglicher Form verwendet werden. Ausschließlich der Verfasser/Herausgeber der jeweiligen Meldung ist für Art, Beschaffenheit und deren Inhalt sowie beigefügte Texte, Bilder und Tonmaterial verantwortlich. premiumpresse.de kann keinerlei Haftung für Wahrheitsgehalt, Vollständigkeit und/oder Korrektheit veröffentlichter Meldungen übernehmen. In Contentbereichen ggf. grün markierte Textbestandteile (In-Text-Werbungen) stammen nicht vom Urheber der jeweiligen Mitteilung. Orange  markierte Verlinkungen mit doppelter blauer Unterstreichung in Contentbereichen stammen entweder vom Verfasser und/oder Publizierenden der jeweiligen Meldung oder werden mittels sogenannter InPress-Links automatisiert zur Thematik eines Wortes ergänzt. User können derart hinterlegte (Werbe)informationen mittels Mouseover selektieren und die Verlinkung(en) ausführen/besuchen. © 2007-2012 premiumpresse.de ist angemeldete Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt

premiumpresse zu iGoogle hinzufügen - Add to Google

 

Trickkiste und Tools auf premiumpresse.de
System-News auf premiumpresse.de
abgemahnt
I