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Türkei: Fortwährende Verletzung des Schutzabkommens für Minderheiten

Pressemitteilung vom 22.07.2011 19:13:02

Türkei: Fortwährende Verletzung des Schutzabkommens für Minderheiten

Frankfurt am Main. Anlässlich des 88. Jahrestages des Lausanner Abkommens vom 24. Juli 1923 erinnert die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) daran, dass die türkische Regierung die aus dem Abkommen resultierende Verpflichtung, die Rechte der ethnischen Minderheiten im eigenen Land zu achten, permanent verletzt. Im Juli vor 40 Jahren verließen die letzten Seminaristen die theologische Ausbildungsstätte der griechisch-orthodoxen Kirche auf der Istanbul vorgelagerten Prinzeninsel Heybeliada (griechisch: Chalki); seither ist der eigenständige Lehrbetrieb untersagt. Trotz vieler Beteuerungen seitens hoher türkischer Regierungsvertreter, dass das theologische Seminar, das von einigen Mönchen in Schuss gehalten wird, bald seinen Lehrbetrieb wieder aufnehmen könne, hatten sich als unwahr erwiesen.

Die IGFM appelliert an Ministerpräsident Erdogan, endlich die zugesicherte Öffnung als selbstständige Schulungsstätte der griechisch-orthodoxen Kirche zuzulassen. Das sei insbesondere aufgrund der Versprechen nach den Nationalwahlen, nichtmuslimischen türkischen Staatsbürgern volle Rechte zu gewähren, längst überfällig. Die IGFM verbindet den Jahrestag des Lausanner Abkommens mit der Übergabe von Unterschriftenlisten für die Achtung der Rechte der christlichen Minderheit.

Weitere Informationen zur Menschenrechtslage in der Türkei unter:
http://www.igfm.de/Tuerkei.565.0.html

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