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Organtransplantationen sind umstritten, ethische Einstellungen kollidieren mit dem herkömmlichen Hirntod-Konzept. In Werbekampagnen wird die Organspende als Akt der Nächstenliebe kommuniziert. Das macht Druck und nicht selten ein schlechtes Gewissen. Unsere Tagebuch-Autorinnen und Autoren meinen: Der Wert eines Lebens hängt nicht von seiner Länge ab, und auch das eigene Sterben ist schützenswert.
Der tote Mensch nur eine leere Hülle
Jährlich werden in Deutschland etwa tausend Menschen Organe entnommen, fast viertausend bekommen Organe implantiert. Zwar wollen die meisten von uns bei Bedarf ein Organ von einem Verstorbenen erhalten, aber nur die wenigsten haben einen Spenderausweis. Die Bioethikerin Nikola Biller-Andorno erklärt, warum wir Organspenden richtig finden und trotzdem davor zurückschrecken: Wir wollen nicht verpflichtet werden, uns zu Lebzeiten für oder gegen die Spende unserer Organe nach dem Tode aussprechen zu müssen. Zu groß erscheint uns die Zumutung, sich mit der Thematik zu befassen. Transplantationen erschüttern das menschliche Selbstverständnis, meint auch Vera Kalitzkus. Sie verändern die Wahrnehmung des eigenen Körpers und des Todes. Mit dem Transplantationsgesetz im Jahr 1997 hat eine Verschiebung der Grenze zwischen den Lebenden und den Toten stattgefunden, schreibt die Medizinethnologin. Damals hatte sich die Definition des Hirntodes als Tod eines Menschen durchgesetzt. Zum ersten Mal gilt nun bei uns ein Mensch bei lebendigem Leib als verstorben.
Der Hirntod beruht auf einem biomedizinischen Menschenbild. Es besagt, mit dem vollständigen Versagen des Gehirns sei dem Menschen jede Möglichkeit zu einer personalen Identität genommen. Einem Hirntoten fehle die Fähigkeit, zur Selbsterhaltung in einen dynamischen Austausch mit der Außenwelt zu treten wie das beim Atemimpuls zur Sauerstoffaufnahme der Fall ist. Vera Kalitzkus lässt Zweifel an dieser Sichtweise zu: Warum wird nur die Interaktion mit dem Außen zur Selbsterhaltung als Zeichen des Lebens gesehen und nicht auch die innere Arbeit, die der Körper eines Hirntoten zur Selbsterhaltung leistet
Die Festlegung des Hirntodes als Todeszeitpunkt des Menschen ist von gravierender Bedeutung nur toten Patienten dürfen lebenswichtige Organe zu Transplantationszwecken entnommen werden. In Deutschland gilt die sogenannte Zustimmungslösung: Wer nach seinem Tod seine Organe spenden will, braucht einen Spenderausweis. 17 Prozent aller Deutschen haben einen solchen Ausweis die Zahl der Organspenden aber stagniert, weiß die Journalistin Erika Feyerabend. 2007 versuchte der Nationale Ethikrat, über eine Erklärungsregelung auch in Deutschland die Widerspruchsregelung einzuführen. Mit dieser wird jeder Mensch zum potenziellen Spender, wenn er zu Lebzeiten nicht explizit widersprochen hat. Wer schweigt, stimmt zu, und nur wenn die Angehörigen nicht widersprechen, unterbleibt die Organentnahme. Für die Journalistin Erika Feyerabend verfolgt diese Regelung nur ein Ziel: die Transplantationsrate zu steigern. Ein solches Ziel aber impliziere, dass sich Menschen, die kein Organ spenden wollen, falsch verhalten. Das Sterben schwerstkranker Menschen wird dann nicht mehr dem Schicksal oder den Grenzen der Medizin zugeordnet, sondern als gesellschaftlich verschuldet angesehen. Mit diesem Tod lässt sich schlecht leben.
Rohstofflieferant Mensch
Die Wissenschaftsjournalistin Martina Keller macht im Tagebuch auf die weniger bekannte Gewebespende aufmerksam. Die menschliche Leiche ist längst zu einem wertvollen Rohstofflieferanten für die Medizin geworden. Obwohl die Gewebetransplantation ein Medizinsektor mit starken Zuwachsraten ist, blüht sie im Verborgenen. Aufklärungskampagnen, Informationsbroschüren Fehlanzeige, kritisiert Keller. Besitzer von Organspendeausweisen ahnen oft nicht, dass sie auch Gewebespender sind. Das ist der Fall, wenn sie auf der Rückseite ihrer Erklärung die Entnahme von Organen und Geweben pauschal erlaubt haben. Selbst Kleinteile lassen sich verwerten: Augenhornhäute, Gehörknöchelchen, Herzklappen, Gefäße, Haut, Sehnen und Knochen. Nur selten sind Gewebetransplantate lebensrettend, häufig dienen sie der Lifestyle-Medizin, merkt Keller an. Fertige Gewebetransplantate gelten hierzulande als Arzneimittel. Ein Teil davon darf gehandelt werden wie Pillen der Pharmaindustrie. Dafür die Totenruhe stören Die Gesellschaft muss entscheiden, welche Verwertung von Leichen sie will.
Organspende ist keine Christenpflicht
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt an, jedes Jahr 1,5 Millionen Organspendeausweise und rund 800.000 Broschüren zu verbreiten. Eingespannt in die Kampagnen werden diverse Prominente und Politiker auch Kanzlerin Merkel. Solche Kampagnen sowie unzählige Medienbeiträge legen den Schluss nahe: Es ist fast schon eine Bürgerpflicht, sich für eine Organspende zu entscheiden und einen entsprechenden Ausweis auszufüllen Wie andere Tagebuch-Autorinnen und -Autoren beklagt auch Annegret Braun die Zudringlichkeit, mit der kategorisch um Organspenden geworben wird. Die Befürworter der Organspende arbeiten mit moralischen Schuldzuweisungen, wenn sie immer wieder aufs Neue beschwören, es würden jeden Tag drei Menschen sterben, weil sie nicht rechtzeitig ein fremdes Organ bekommen haben. Solche Behauptungen emotionalisieren, meint die Diakonin. Und sie sind unseriös, weil es die Todesursache fehlendes Organ gar nicht gibt: Tatsächlich sterben Menschen, weil sie so schwer erkrankt sind, dass ihre eigenen Organe versagen.
Es geht mir nicht um eine pauschale Ablehnung von Organspenden, macht die ehemalige Klinikseelsorgerin deutlich. Kritisch sieht sie die unzureichende Aufklärung und der moralische Druck. Organverpflanzungen schaffen hochdramatische und sehr belastende Konfliktsituationen, bestätigt Oliver Tolmein. Der Lebendspender, die sterbende Frau, deren Angehörige schon über ihre Zustimmung zur Entnahme befragt werden, der Schwerstkranke, der dringend eine Niere, Leber oder der ein Herz benötigt. Sie alle sind menschliche Individuen mit schützwürdigen Grundrechten und Interessen. Die Frage nach der Freiwilligkeit einer Organspende muss deutlicher geklärt werden. Freiwilligkeit ist gerade auf diesem ethisch brüchigen Terrain ein hoher Grundsatz. Der Autor und Rechtsanwalt Tolmein plädiert deshalb für eine Gesellschaft, die sich den Wert einer autonomen, freiwilligen, nicht durch Erwartungen und Kampagnen geprägten Entscheidung klarmacht. Auch der sterbende Mensch darf nicht, um eine knappe Ressource zu vermehren, zum Zweck gemacht werden. Sondern muss die Gewissheit haben, dass er auch seinen Tod nicht nützlich machen muss.
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