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Strassenmagazin SURPRISE: Der Kanton Zürich verbietet Asylsuchenden Beschäftigung durch Surprise-Verkauf

Pressemitteilung vom 20.04.2010 19:34:46

Strassenmagazin SURPRISE: Der Kanton Zürich verbietet Asylsuchenden Beschäftigung durch Surprise-Verkauf

Zürich (ots) - Für Surprise ist der vom Zürcher Regierungsrat
gestützte Entscheid des kantonalen Amtes für Wirtschaft und Arbeit
(AWA) nicht nachvollziehbar.

Das Verbot ist eine Ohrfeige an Asylsuchenden, die den Staat nicht
belasten, sondern mit eigener Leistung einen Beitrag an ihren
Aufenthalt leisten wollen. Surprise ist erstaunt, aus den Medien vom
Entscheid zu erfahren. Die entsprechende Pressemitteilung der Zürcher
Regierung erschien, bevor Surprise im Besitz einer rechtsgültigen
Verfügung war. Diese hat Surprise heute bei der zuständigen Stelle
angefordert.

Gemäss Mitteilung des Regierungsrates hält das AWA den
integrativen Charakter der Surprise-Programme als nicht gegeben.
Diese Aussagen werten wir als Unterstellung wider besseren Wissens.
Mit dem Beschluss werden die Betroffenen nun definitiv wieder zurück
in die Asylheime, in einen sinnleeren Alltag und die Abhängigkeit von
Staatshilfe geschickt.

Surprise kritisiert auch die obstruktive Haltung und
unzuverlässige Kommunikation der zuständigen Beamten im AWA.

Die Fakten:

Herbst 2008: Surprise-Verkauf wird verboten. Übergangsfrist bis
Sommer 2009. Surprise strebt aktiv eine Klärung der Situation an und
erhält ausweichende Antworten.

Herbst 2009: Asylsuchende dürfen ab sofort nicht mehr Surprise
verkaufen. Gesuch um Fristverlängerung wird abgelehnt.
Der Vorsteher des AWA verweigert dem Surprise-Geschäftsführer einen
Gesprächstermin. Das AWA ermuntert Surprise, ein
Beschäftigungsprogramm einzureichen, ohne jedoch (trotz mehrfacher
Anfrage) Zuständigkeiten und Kriterien zu nennen.

Anfang Dezember 2009: Surprise reicht ein von externen Experten
begutachtetes Beschäftigungsprogramm ein. Auf Nachfrage betreffend
Bearbeitungsstand erhält Surprise immer wieder vertröstende
Antworten.

20. März 2009: In einem Interview des Tages-Anzeiger äussert sich
der AWA-Vorsteher dergestalt, dass davon ausgegangen werden muss,
dass er sich persönlich nie selber mit Surprise beschäftigt hat.

Surprise wartet nun die rechtskräftige Verfügung ab und wird
anschliessend das weitere Vorgehen festlegen.

ots Originaltext: Strassenmagazin SURPRISE GmbH
Internet: www.presseportal.ch

Kontakt:
Fred Lauener, Geschäftsführer Surprise
Tel.: +41/61/564'90'90
Mobile: +41/78/686'57'77
E-Mail: f.lauener@strassenmagazin.ch


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