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Stolpe: 280 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung 2003

Düsseldorf, Pressemitteilung vom 28.03.2003 13:15:00

Stolpe: 280 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung 2003

28. März 2003 - Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, hat am Freitag den Ländern die Verwaltungsvereinbarung über die soziale Wohnraumförderung 2003 zur Unterschrift übersandt. Mit der Vereinbarung stellt der Bund in diesem Jahr 280 Millionen Euro für Wohnungsbau- und Modernisierungsinvestitionen zur Verfügung. Davon erhalten die alten Länder 205 Millionen Euro und die neuen Länder 75 Millionen Euro.
 
Sobald alle Länder die Verwaltungsvereinbarung gegengezeichnet haben, können die Mittel bewilligt werden. Darin enthalten ist ein Sonderbetrag von 50 Millionen Euro für Verdichtungsräume mit besonderem Wohnraumbedarf in den alten Ländern. Denn in Großstadtregionen mit dynamischer Wirtschaftsentwicklung wie München, Stuttgart, Frankfurt oder Köln entstehen wieder zunehmend Engpässe im Wohnungsangebot. In diesen Regionen soll zusätzlicher Wohnraum für die Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung geschaffen werden. Daher wurden die Bundesfinanzhilfen um 50 Millionen Euro aufgestockt.
 
Die Zusatzmittel werden nach einem besonderen Schlüssel auf die alten Länder verteilt. Er berücksichtigt neben der Bevölkerungsverteilung den Bevölkerungszuwachs seit 1995, der zusätzlichen Wohnungsbedarf anzeigt, sowie das Mietniveau (Anteil der Einwohner in Gemeinden der Mietenstufen V und VI nach dem Wohngeldgesetz, also den höchsten Mietenstufen wie beispielsweise in München). Die Verteilung auf die Länder zeigt die folgende Tabelle. Land Sondermittel für Verdichtungsräume   Mio. ? Baden-Württemberg 8,427 Bayern 10,129 Berlin-West 0,784 Bremen 0,244 Hamburg 2,585 Hessen 5,254 Niedersachsen 5,717 Nordrhein-Westfalen 11,408 Rheinland-Pfalz 2,412 Saarland 0,395 Schleswig-Holstein 2,645 Insgesamt 50,000 Den Mitteleinsatz im Einzelnen bestimmen die Länder, die auch erhebliche eigene Fördermittel einsetzen.
 
Mit der Reform des Wohnungsbaurechts, die im letzten Jahr in Kraft getreten ist, steht ein erweitertes und flexibles Förderinstrumentarium zur Verfügung. Damit können die Schwerpunkte entsprechend den regional unterschiedlichen Wohnungsmarktbedingungen gesetzt werden. In der Verwaltungsvereinbarung verpflichten sich die Länder zum Einsatz eigener Mittel mindestens in dem Umfang, wie sie Bundesmittel erhalten. Die Mehrzahl der Länder stellt höhere Beträge bereit. Im Programmjahr 2002 betrug das gesamte Volumen der sozialen Wohnraumförderung rund 2,3 Milliarden Euro.
 
  Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Bürgerservice Invalidenstraße 44 10115 Berlin E-Mail: buergerinfo@bmvbw.bund.de Berlin - Ver?ntlicht von pressrelations.


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