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Staatsanwaltschaft sichert Geld von 99downloads-Opfern

Warstein, Pressemitteilung vom 17.11.2009 21:27:06

Staatsanwaltschaft sichert Geld von 99downloads-Opfern

Aktuelle Einträge im Elektronischen Bundesanzeiger lassen den Schluss zu, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg zur Sicherung möglicher Forderungen an Belleros-Anwalt S. dessen Konten eingefroren hat. Hier die Eintragung im Bundesanzeiger im Wortlaut. Die Veröffentlichung dieser brisanten Zeilen dient als Vorläufige Sicherungsmaßnahme dem Zweck, dass betroffene Opfer ihre Ansprüche geltend machen können, falls sich am Ende des Verfahrens herausstellen sollte, dass Anwalt S. die Beträge auf diesen Konten unrechtmäßig eingetrieben hat.

Staatsanwaltschaft Hamburg
6802 Js 11/09

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg (Geschäfts-Nr. 6802 Js 11/09 7450 Js 226/09) gegen die Beschuldigten Rechtsanwalt Sven Schulze und Sascha Alexis Schüßler wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit den unter der Firma Belleros Premium Media Limited über die Webseite www.99downloads.de angebotenen Internet-Dienstleistungen sind im Wege der Beschlagnahme zum Zweck der Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten die nachstehend genannten Vermögenswerte gesichert worden:

Forderungen des Sven Schulze gegen

a) die Commerzbank AG, Service Center Pfändungen Dresdner Bank, Koppenstraße 93, 10243 Berlin, aus dem Konto Nr. 200/ 09 383 128 00 bei der Dresdner Bank in Höhe von 63.900,73 (Stand: 09.06.2009),

b) die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, Marienplatz 9, 19053 Schwerin, aus dem Konto Nr. 171 000 9370 in Höhe von 733,50 (Stand: 24.09.2009),

c) die Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg eG, Amtsweg 4, 29439 Lüchow, aus dem Konto Nr. 170 2058 100 in Höhe von 21.302,91 (Stand: 06.11.2009).

Diese Mitteilung soll den Geschädigten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkungen und ist deshalb zwecklos; eine Verteilung gesicherter Werte durch die Staatsanwaltschaft findet nicht statt. Geschädigte, die beabsichtigen, auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, mögen sich mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung setzen. Diese können über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Die Staatsanwaltschaft ist zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von den Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtzahl der Geschädigten mindestens 2.232 beträgt und sich der Gesamtschaden auf mindestens 246.167,28 beläuft.

Etwaige die Sachermittlungen betreffende Akteneinsichtsanträge müssen bei der Abteilung 74 der Staatsanwaltschaft Hamburg unter der Geschäfts-Nr. 7450 Js 226/09 und nach Anklageerhebung gegebenenfalls beim zuständigen Gericht gestellt werden. Bei der Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg befinden sich unter der Geschäfts-Nr. 6802 Js 11/09 lediglich die die Sicherungsmaßnahmen betreffenden Aktenteile. Durch die Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg kann wegen der Vielzahl der Geschädigten Akteneinsicht nur bei Abholung der Akte im Dienstgebäude in Hamburg und nur für jeweils einen Tag gewährt werden; eine Versendung kommt jedenfalls derzeit nicht in Betracht.

Weiter wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Arrestvollziehung oder Zwangsvollstreckung gemäß 111g StPO der Zulassung durch das Gericht bedarf.

gez. Brinker, Staatsanwalt

Quelle www.ebundesanzeiger.de



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