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An dieser Stelle sei uns ein kurzer rechtlicher Hinweis bezüglich in auf premiumprese.de zu ersehenen Meldungen betreffend der Darstellung von Thumbnails (Vorschaubildern) erlaubt.
Seit einiger Zeit befinden sich in den Meldungen, die keine Bilder von publizierenden User beinhalten, Thumbnails an der Platzierung, die die Webseite des Herausgebers etc. als Vorschaubild automatisiert anzeigen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Anzeige derartiger Vorschaubilder erlaubt ist.
Zitat (Heise online): "Wer als Urheber die Veröffentlichung von Bildern im Internet erlaubt, gestattet damit zugleich die Anzeige in der Vorschau der Suchmaschine".
Weiterführende Informationen zum Urteil sind einsehbar unter:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Streit-um-Bildersuche-Google-gewinnt-vor-dem-BGH-1363846.html
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