Rettungsleitstelle Weiden i. d. Opf.Nach Jahrhundertraub in Paris 22 Verdächtige in HaftAnpfiff zum DRK-Großeinsatz!
Existenzgründerhilfe Norbert Naujoks u. Torsten Marschner GbRde clars Holzmann Medien GmbH & Co. KGPW aktiengesellschaftRusuche.de> Mehr Firmen
Am 13. Februar wird laut Martens neben einem Staatsanwalt in Bereitschaft ein weiterer direkt in der Polizeidirektion Dresden sein. Zudem werde ein dritter Staatsanwalt auf Abruf bereitstehen. Zwei Richter werden ebenfalls in Bereitschaft sein. Sollte es erforderlich sein, könnten bei Festnahmen und Haftbefehlen bis zu 80 Plätze in der JVA Dresden bereitgestellt werden, sagte Martens. Innenminister Ulbig kündigte auf jeden Fall einen größeren Polizeieinsatz als im vergangenen Jahr an. Damals waren mehr als 4300 Beamte aus mehreren Bundesländern im Einsatz.
Die rechtsextremistische "Junge Landsmannschaft Ostdeutschland" (JLO), die jährlich mit Tausenden Anhängern zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens in der Stadt aufmarschiert, hat unterdessen einen Eilantrag gegen einen Auflagenbescheid der Stadtverwaltung eingereicht. Das Verwaltungsgericht Dresden will nach eigenen Angaben bis zum Ende der Woche darüber entscheiden. Die JLO will nach wie vor ihren angemeldeten Aufzug durchsetzen und durch die Stadt marschieren. Die Stadtverwaltung hatte jedoch lediglich eine stationäre Kundgebung genehmigt.
Ulbig sagte, der 13. Februar werde von Rechtsextremisten aus ganz Europa für ihre Geschichtsfälschung benutzt. Mindestens 6500 JLO-Anhänger würden erwartet, darunter eine hohe Zahl gewaltbereiter Personen. Teilweise war bereits von bis zu 8000 Rechtsextremisten die Rede. Dagegen wehren sich auch in diesem Jahr mehrere Aktionsbündnisse mit Veranstaltungen. Bis zum Dienstag lagen der Stadtverwaltung 18 Anmeldungen vor. Zu der Menschenkette, zu der unter anderen Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) aufgerufen hat, hoffen die Veranstalter auf bis zu 10 000 Teilnehmer. Ulbig kündigte bereits seine Teilnahme an der Menschenkette an.
Mit dem neuen Versammlungsgesetz, gegen das Linke und Grüne eine Klage angekündigt haben, sieht die Staatsregierung die Voraussetzungen für ein friedliches Gedenken geschaffen. Damit sind Orte wie die Dresdner Frauenkirche und die Altstadt besonders geschützt. Dort könne es ein stilles Gedenken geben, ohne dass in Rufweite rechtsextreme Parolen skandiert würden, sagte Martens. Es sei nicht Absicht gewesen, Demonstrationen komplett zu unterbinden, aber sie sollten gewaltfrei verlaufen. Mit dem Gesetz sollten besondere historische Orte vor Störungen geschützt werden.
Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Johannes Lichdi, sagte, der Protest gegen die Rechtsextremisten müsse "sowohl gewaltfrei, als auch in Sicht- und Hörweite der geplanten Nazi-Veranstaltung sein." Deutliche Proteste gegen Nazis seien keine Störung des Gedenkens, sondern vielmehr im Interesse der Stadt. Die SPD-Fraktion erwartet einen freien Zugang für die Dresdner in der Innenstadt, um gemeinsam mit friedlichen Mitteln zu protestieren.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Blockadeaufruf des Bündnisses "Dresden nazifrei!" laufen derzeit weiter. Mit einem Abschluss des Verfahrens vor dem 13. Februar werde nicht gerechnet, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Weitere Beschlagnahmungen gebe es derzeit nicht, weil der Aufruf nach dem der JLO von der Stadt erteilten Auflagenbescheid derzeit ins Leere laufe. Das Bündnis hatte in der vergangenen Woche demonstrativ erneut plakatiert.
(ddp)
-Das Copyright von auf premiumpresse.de aufgeführten Bildern und Texten liegt ausschließlich beim Herausgeber/Verfasser der zum Bild/Text zugehörigen Meldung und darf ohne Erlaubnis der in der jeweiligen Meldung genannten Herausgeber/Verfasser/Urheber nicht weiterverarbeitet oder in jeglicher Form verwendet werden. Ausschließlich der Verfasser/Herausgeber der jeweiligen Meldung ist für Art, Beschaffenheit und deren Inhalt sowie beigefügte Texte, Bilder und Tonmaterial verantwortlich. premiumpresse.de kann keinerlei Haftung für Wahrheitsgehalt, Vollständigkeit und/oder Korrektheit veröffentlichter Meldungen übernehmen. In Contentbereichen ggf. grün markierte Textbestandteile (In-Text-Werbungen) stammen nicht vom Urheber der jeweiligen Mitteilung. User(innen) können derart hinterlegte Werbeinformationen mittels Mouseover selektieren.