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News 11/2011 sowie Kenntnis einer aktuellen Abmahnwelle externer Nachrichtendienste

Katzhütte, Pressemitteilung vom 22.11.2011 09:22:00

News 11/2011 sowie Kenntnis einer aktuellen Abmahnwelle externer Nachrichtendienste

premiumpresse.de über Google Plus erreichen

Ab sofort ist premiumpresse.de auch über Google Plus (google+) erreichbar. Sie erreichen uns dort unter: https://plus.google.com/104282812078659347156

Quelle: http://www.premiumpresse.de/premiumpresse-de-ueber-google-plus-erreichen-PR1567352.html

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Offene Karten sind Devise bei premiumpresse

Der interessierte User kann schon lange im Presseportal viele Statistiktools "rund um Pressemitteilungen" kostenlos nutzen. Neu hingegen ist die seit heute veröffentlichte Suchanfragen-Statistik, die nunmehr alle relevanten Suchbegriffe, nach welchen Usern suchen, offen für jedermann anzeigen lässt. Über premiumpresse.de vollzogene "relevante" Suchanfragen, die seit dem 01.11.2011 separat und kontinuierlich protokolliert werden, bieten eine Übersicht, welche Suchen von Usern jeweils "im Trend" liegen. Unsinnige sowie unseriöse Suchanfragen und deren beinhaltete Wortketten werden vom System gefiltert und in den statistischen Bildschirmausgaben jeweils ignoriert und somit in der Anzeige unterdrückt.

Erfasst werden täglich ca. 12.000 wirklich relevante Abfragen. Verschiedene Auswertungsarte liegen hierfür ab sofort dauerhaft bereit zur Einsicht:

Chronologische Sortierung nach Suchanfragen-Übermittlung (Zugriffszeit)
http://www.premiumpresse.de/seite/pp-suchanfragen-I/

Chronologische Sortierung nach Suchanfragen-Häufigkeit
http://www.premiumpresse.de/seite/pp-suchanfragen-II/

Alphabetische Sortierung nach Suchanfragen-Wortketten (aufsteigend)
http://www.premiumpresse.de/seite/pp-suchanfragen-III/

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Premium-Bingoo Gewinnspiel geht in die 5. Spielrunde

Es ist wieder soweit ... ein weiteres "Premium-Bingoo" wurde ermittelt und der User unter http://www.premiumpresse.de/seite/premium-bingoo-gewinner/ ermittelt sowie benachrichtigt. Seit dem 08.11.2011 ist nun die 5. Spielrunde des beliebten Gewinnspiels auf premiumpresse.de unter http://www.premiumpresse.de/seite/premium-bingoo/ angelaufen. Spielberechtigt sind auf premiumpresse.de kostenlos registrierte User, die automatisiert einen personifizierten "Premium-Bingoo Spielschein" erzeugt bekommen und das 18. Lebensjahr erreicht haben. Gewinnermittlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen automatisiert vom Serversystem unter Ausschluß der Öffentlichkeit sowie ohne jegliche Gewähr. Wenn Sie beim Premium-Bingoo kostenlos mitspielen wollen, loggen Sie sich ganz einfach in Ihren User-/Loginbereich auf p remiumpresse.de ein. Dort finden Sie Ihren kostenlosen "Spielschein" der aktuellen Spielrunde ...

Quelle: http://www.premiumpresse.de/premium-bingoo-gewinnspiel-geht-in-die-5-spielrunde-PR1554404.html

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Rechtliche Hinweise bei der Darstellung von Thumbnails

An dieser Stelle sei uns ein kurzer rechtlicher Hinweis bezüglich in auf premiumprese.de zu ersehenen Meldungen betreffend der Darstellung von Thumbnails (Vorschaubildern) erlaubt. Seit einiger Zeit befinden sich in den Meldungen, die keine Bilder von publizierenden User beinhalten, Thumbnails an der Platzierung, die die Webseite des Herausgebers etc. als Vorschaubild automatisiert anzeigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Anzeige derartiger Vorschaubilder erlaubt ist. Zitat (Heise online): "Wer als Urheber die Veröffentlichung von Bildern im Internet erlaubt, gestattet damit zugleich die Anzeige in der Vorschau der Suchmaschine".

Weiterführende Informationen zum Urteil sind einsehbar unter:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Streit-um-Bildersuche-Google-gewinnt-vor-dem-BGH-1363846.html

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2011&Sort=3&nr=57881&pos=0&anz=165&Blank=1

Quelle: http://www.premiumpresse.de/rechtliche-hinweise-bei-der-darstellung-von-thumbnails-PR1524951.html

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User über premiumpresse

Auf premiumpresse.de befindet sich jeweils im unteren rechten Webseitenbereich eine von uns als "Feedback-Ecke" bezeichnete Mitteilungsfunktion. Hier kann uns jeder User eine kurze Mitteilung hinterlassen, ob ihm das Portal gefällt oder ob ggf. Änderungen und Erweiterungen des Services wünschenswert sind. Einige auszugsweise Usermeinungen möchten wir unseren Lesern nicht vorenthalten und bestätigen uns immer wieder, dass wir auf dem rechten Weg waren und sind, ein gutes Portal im Internet etabliert zu haben. Wir danken allen aktiven Usern für deren hinterlassene Meinung!

Quelle: http://www.premiumpresse.de/user-ueber-premiumpresse-PR1520947.html

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!!! Abmahnwelle bezüglich kostenlosem Content von Nachrichtenagenturen !!!

Diese Information soll über eine uns bekannte, unverständliche - wenngleich auch ernst zu nehmende - Abmahnwelle informieren. Wir stellen die uns zur Sache vorliegenden Informationen interessierten Usern wie auch im Internet agierenden Webmastern inhaltlich zur Verfügung, um eine "allgemeine Vorbeugung" gegen die aktuelle "Abmahnwelle" großer Content- und Nachrichtenlieferer zu bieten. Lesen Sie diese aktuellen Vorgänge und gelangen Sie nicht in die "Mühle dieser Abmahnwellen" ...

Quellenverweis:
Abmahnungen von Nachrichtenagenturen [Ursprung: 10/2010]
http://www.premiumpresse.de/seite/achtung-abmahnwelle/
http://www.premiumpresse.de/seite/nachrichtenagenturen/

Unsere Empfehlung zur Sachlage vorstehendender Texte und Links: Konsultieren Sie eine seriöse und fachlich versierte Rechtsanwaltkanzlei wie z.B.:

Willers Müller-Römer Kunze & Partner Rechtsanwälte, Neusser Str. 93, 50670 Köln, Tel.: 0221-272348-0, Fax: 0221-272348-99, Ansprechpartner: Herr Stefan Müller-Römer, Internet: http://www.medienrechtsanwaelte.de

Anmerkung: Sollten auch Sie inhaltlich dazu beitragen können und wollen, die hier beschriebene Abmahnwelle inhaltlich zu ergänzen und fundierte Fallbeispiele liefern können, erbitten wir in solchem Fall eine Kontaktaufnahme an abmahnwelle@premiumpresse.de. Ihre E-Mail und deren Inhalt werden wir auf jeden Fall vertraulich behandeln! Eine eventuelle Veröffentlichung Ihrer Fallbeschreibung(en) erfolgt ausschließlich auf Ihren Wunsch hin sowie nach Absprache mit Ihnen - nicht automatisiert.

INFORMATION ...

Seit Herbst 2010 sind urheberrechtliche Abmahnungen einer Kanzlei im Namen von Nachrichtenagenturen im Umlauf, in denen erhebliche – bis zu knapp 200.000 € reichende - Schadensersatzansprüche wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an Nachrichtentexten geltend gemacht werden.

Die Abmahnungen beziehen sich darauf, dass Texte ohne Zustimmung verwendet werden, an welchen die Agentur angeblich das ausschließliche Nutzungsrecht i.S.d Urheberrechtgesetzes habe.

Eine nicht nachvollziehbare Schadensberechnung auf Basis der Vergütungsregeln des Deutschen Journalisten–Verbandes sowie abenteuerlich hohe Kosten für die Recherche und Dokumentation dieser angeblichen Urheberrechtsverletzungen tragen ihr Übriges dazu bei, diese Abmahnungen sehr ärgerlich und auch verdächtig zu machen.

Es handelt sich ganz offensichtlich um eine computergenerierte Ermittlung von Rechtsverstößen mit einer sog. Monitoring-Software, die Webseiten checkt und auswertet.

Rechtliche Bewertung dieser Abmahnwelle

Die Frage, ob Nachrichten überhaupt urheberrechtlich geschützt sind, lässt sich nicht generell beantworten, weil schon in jedem Einzelfall geprüft werden muss, ob ein Text die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht hat. Allerdings gibt es klare Tendenz dahin, dass dies bei Nachrichten(meldungen) nicht der Fall ist. Denn Tatsachen, auf denen die Nachrichten ja basieren, sind natürlich nicht urheberrechtlich geschützt, sobald sie jemand niederschreibt, auch wenn das diese Agenturen und ihre Vertreter gerne anders hätten.

Das Landgericht Düsseldorf hat einen Urheberrechtsschutz bei Nachrichtenmeldungen, oder jedenfalls kurzen Teilen davon, abgelehnt (Urteil v. 25.04.2007, Az. 12 O 194/06). Im zu entscheidenden Fall hatte die Beklagte jeweils wenige Sätze oder Textpassagen von Meldungen, die von der Klägerin herausgebracht worden waren, übernommen oder zitiert und dabei sogar auf die Klägerin als Quelle hingewiesen. Bei Nachrichtenmeldungen, die lediglich eine Wiedergabe tatsächlicher Geschehnisse unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten sind, liege nach Ansicht des Gerichts keine eigenschöpferische Gedankengestaltung zu Grunde.

Abmahnwelle

Bereits im Mai 2009 erhielten laut Presse tausende Personen anwaltliche Abmahnungen von der Nachrichtenagentur,
mehr als 10.000 Verstöße seien bislang von einer speziellen Monitoring-Software ermittelt worden. Mittlerweile scheint die zweite oder dritte Abmahnwelle auf Webseitenbetreiber zuzukommen. Längst geht es nicht mehr nur um Artikel der Nachrichtenagentur selbst, sondern jetzt sind auch andere Urheber?! im Boot. Man fragt sich nur, wer noch alles auf die Idee kommt.

Es gibt gute rechtliche Gründe hier nicht (!) voreilig die geforderten Summen zu bezahlen. Wie die Gerichte mit dieser Thematik umgehen, bleibt abzuwarten. Meist ist es so, dass die Gerichte eine Weile brauchen, bevor sie merken, was da passiert und sich eine kritische Linie, die in § 49 Abs. 2 UrhG eine gute Basis findet, herausbildet. Um so wichtiger ist es also, ein dickes Fell zu haben und nicht trotz der ständigen Mahnungen bzw. Klageandrohungen einfach klein beizugeben.

Die computergenerierte Ermittlung von Rechtsverstößen, die ebenso in sog. filesharing-Abmahnungen gebräuchlich ist, macht es bei entsprechender Motivation heute relativ leicht, massenhaft Abmahnungen in kurzer Zeit zu erstellen. Dementsprechend schwappen häufig Abmahnwellen über das Land. Während man bei einer echten Welle aber davonlaufen sollte (wenn sie zu groß ist), gilt dies für solche Abmahnwellen nicht. Hier ist Ruhe zu bewahren bei gleichzeitigem konsequenten Handeln und sorgfältiger Prüfung unter Beachtung gesetzter Fristen! Ohne fachkundige anwaltliche Beratung sollten Sie hier nicht agieren, weil Urheberrecht eine Spezialmaterie ist, mit der sich auch längst nicht jeder Anwalt auskennt.

Wir raten unbedingt davon ab, sich selbst zu beraten (Motto: Jetzt helfe ich mir selbst), indem man sich im Internet informiert, wo man natürlich einiges findet, ohne zu wissen, ob da jemand Unsinn geschrieben hat.

Bereits bei der Unterlassungserklärung fängt es an: Wer sich damit nicht auskennt – und das gilt gerade auch für nicht spezialisierte Rechtsanwälte – sollte die Finger davon lassen. Weder sollte also eine vorgefertigte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschrieben werden, noch sollte sie ohne entsprechende Fachkenntnis modifiziert werden. Auch bei der Wahl des Anwaltes ist also Vorsicht geboten. Spezialisierung ist in diesem Fall Trumpf. Uns sind schon abenteuerlich schlechte Beratungsergebnisse zu Ohren gekommen mit dem Ergebnis, dass die schlecht beratenen Abgemahnten jetzt auch noch ihren (ehemaligen) Anwalt verklagen müssen.

Wir kennen uns mit dieser Materie aus und beraten Sie gerne!

© Stefan Müller-Römer, Aug. 2011 + Okt. 2010, Alle Rechte vorbehalten

Hinweis der premiumpresse.de Administration:

Die den vorstehenden (von der premiupresse-Redaktion gekürzten/redigierten) Artikel im Ursprung veröffentlichende Rechtsanwaltkanzlei erreichen Sie wie folgt:

Willers Müller-Römer Kunze & Partner
Rechtsanwälte
Neusser Str. 93
50670 Köln

Tel.: 0221-272348-0
Fax: 0221-272348-99

Ansprechpartner: Herr Stefan Müller-Römer

E-Mail an Rechtsanwalt Müller-Römer senden

Internet: www.medienrechtsanwaelte.de

Rechtsanwälte, zugelassen im Landgerichtsbezirk Köln, Deutschland · Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Köln · Registergericht: Amtsgericht Essen, PR 997 · Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Str. 30, D-50668 Köln

Mehr Informationen unter: http://www.premiumpresse.de/abmahnwelle-bezueglich-kostenlosem-content-von-nachrichtenagenturen-PR1571574.html



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