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Im Auftrag der Belrose International B.V. mahnt die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung in Peer-to-Peer Netzwerken an den Filmen Dr. Lomp - Part 2 und Painful Duel V ab und fordern für die Belrose International B.V. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung für jede zukünftige Rechtsverletzung an die Belrose International B.V eine Vertragsstrafe zu zahlen und grundsätzlich die Zahlung einer pauschalen Summe von EUR 1.298,-- für Schadenersatz, Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts sowie Datenermittlung.
Hintergrund der Abmahnung ist die Behauptung es wäre in einer so genannten Tauschbörse im Internet (z.B. Kademlia -Vuze, eMule-, Gnutella -LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex-, Gnutella2 -Shareaza-, FastTrack -Kazaa Lite K-, BitTorrent, eKad, eDonkey, StealthNet, I2Phex, GNUnet, Freenet) urheberrechtlich geschütztes Material unberechtigt zum download bzw. upload zur Verfügung gestellt worden. Dieser urheberrechtliche Verstoß soll durch eine Antipiracy-Firma. Aktuelle Informationen, Hinweise und Handlungsempfehlungen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite unter Abmahnung Belrose International B.V. .
Eine anwaltliche Begleitung dieser Angelegenheit ist äußerst sinnvoll, da die geforderte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft und nur modifiziert unterzeichnet werden sollte. Vor dem Hintergrund, dass Sie mit Abgabe der Unterlassungserklärung für 30 Jahre verpflichtet werden, eine Handlung unter Auslobung einer Vertragsstrafe zu unterlasse, kann auch nicht empfohlen werden, eine Standartvariante für eine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet zu verwenden. Auch um Folgeabmahnungen zu vermeiden und die Angelegenheit kurzfristig und möglichst kostengünstig zu erledigen, empfiehlt sich die Einholung eines kompetenten Rechtsrats. Häufig gelingt es dann entweder die Forderung abzuwehren oder die Gegenseite zu einem Teilverzicht zu bewegen.
Zu dieser Pressemitteilung sind keine weiteren separaten Kontaktdaten über unsere Datenbank hinterlegt. Derartige Kontaktdaten des Herausgebers der PR entnehmen Sie in solchem Fall bitte dem vorstehenden Presse-Fliesstext ...
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