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Nach dem neuen Gendiagnostikgesetz - zum Vaterschaftstest ins Ausland-

Mechernich, Pressemitteilung vom 31.12.2009 12:18:34

Nach dem neuen Gendiagnostikgesetz - zum Vaterschaftstest ins Ausland-

Mit Einführung des neuen Gendiagnostikgesetzes (Gen DG) am 1. Februar 2010 wird es in Deutschland keine heimlichen Vaterschaftstests mehr geben. Der Gesetzgeber regelt damit zukünftig, dass alle Beteiligten vor einem Test nachweisbar aufgeklärt worden sind und dem Test zustimmen. Was hat das für Auswirkungen auf eine Familie-

Man kann davon ausgehen, dass ein großer Teil der bisher durchgeführten Verwandtschaftstests heimlich, also ohne das Wissen eines Elternteiles gemacht worden ist. Oft will der zweifelnde (Schein)-Vater die Mutter nicht mit Fragen konfrontieren. Grundsätzlich gibt allein dieser Umstand natürlich schon Hinweise auf den Zustand einer möglicherweise noch existierenden Beziehung. Ein heimlicher Test kann jedoch dazu führen, dass der Auftraggeber sich nach einem positiven Ergebnis in seinem familiären Zusammenhang wieder wohl und sicher fühlt. Der Familienfrieden wurde nicht mehr als notwendig gestört.
Mit dem neuen Gesetz steht nun vor jedem Test die Verpflichtung zur Offenheit gegenüber dem Partner, was immer auch zu Schäden in der Beziehung führen kann, egal wie das Ergebnis ausfällt.

Vor diesem Hintergrund sieht sich unter dem neuen Gen DG vielleicht so mancher vor der Wahl, entweder einen legalen Test in Deutschland durchführen zu lassen, dafür aber seine Beziehung zu riskieren oder heimlich ein ausländisches Labor mit der Analyse zu beauftragen. Die Frage ist, ob man dieses Risiko bei einem so sensiblen Thema eingehen möchte.

Ein ausländisches Labor arbeitet aber nicht nach deutschen Standards. Das mag ein Vorteil sein, wenn man einen Test heimlich durchführen möchte. Demgegenüber steht aber nicht nur die Sprachbarriere und damit einhergehende mögliche Problemen bei Fragen zur Durchführung und zum Ergebnis des Tests. So sind auch die Vorgänge im Labor bei der Handhabung der Proben und der Durchführung der Tests sind nicht mehr transparent.

Im Gendiagnostikgesetz wird geregelt, dass in Deutschland Abstammungsanalysen nur von Laboren gemacht werden dürfen, die offiziell akkreditiert sind, d.h., dass die Vaterschaftstests von entsprechend ausgebildetem Fachpersonal nach neuestem Stand der Technik durchgeführt werden. Der Kunde kann sich sicher sein, dass nachweislich alles dafür getan wird, dass die Proben vor dem Test nicht vertauscht werden und ein qualifizierter Sachverständiger das Ergebnis im Anschluß begutachtet und auswertet.

Von einem Gutachten aus einem Vaterschaftstest hängen die Schicksale vieler Menschen ab, nicht nur unbedingt das der Kernfamilie, sondern auch die Verwandten können von dem Ergebnis betroffen sein. Man sollte bei diesem Thema auf Sicherheit setzen, um anschließend über eine fundierte Aussage zu verfügen.




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