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Modell-Versuch "Security-Wächter im Kreis Heinsberg" vorerst gescheitert

Heinsberger Polizeibehörde sieht keine Notwendigkeit

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Heinsberg, Pressemitteilung vom 07.07.2010 01:00:00

Die Stellungnahme des Heinsberger Landrates Stephan Pusch liegt leider immer noch nicht vor, dafür nimmt die ihm untergeordnete Polizeibehörde Stellung: "In Zusammenhang mit der Thematik "Sexualstraftäter in Randerath" halte ich Ihr Thema "Security Wächter für den Kreis Heinsberg" aus polizeilicher Sicht weder für diskussionswürdig noch sehe ich diesbezüglich Handlungsbedarf. Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit ist grundsätzlich eine hoheitliche Aufgabe. Für den von Ihnen angeregten "runden Tisch" stehe ich deswegen nicht zur Verfügung. Norbert Schröders, Pressestelle Polizeihauptkommissar Heinsberg".

Eingeladen werden sollte zum Thema "Schützen schützen - Der aufmerksame Nachbar". Eine bisher von der Polizei ausdrücklich gelobte Inititiative. Was in Heinsberg nicht möglich ist, ist in Neuss Wirklichkeit. Der Begriff "Schützen und Security" oder "Schützen und der aufmerksame Nachbar" versursacht scheinbar dem Landrat Pusch große Bauchschmerzen. Dabei war keineswegs geplant dieses alleine in die Verantwortung der Schützen zu legen. Sparmaßnahmen im polizeilichen Bereich werden auch am Kreis Heinsberg nicht vorbeigehen. Die bisherigen Kosten für die "RundumdieUhrUeberwachung" des Sexualtäters "Karl D." sind enorm. Nachbarschaftshilfe allerdings ist nicht erwünscht. Die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Heinsberg spüren, dass die Polizeipräsenz immer geringer wird. Dieses führt zwangsläufig dazu, dass dieses auch potentielle Straftäter wissen. Personenübergriffe und Vandalismus ist auch in Heinsberg kein Fremdwort. Ein körperbehinderter Heinsberger Bürger: "Ab 20 Uhr traue ich mich nicht mehr zum Heinsberger Busbahnhof. Ich bin bereits mehrfach von Jugendlichen angepöbelt und beschimpft worden. Geld für Alkohol wollten die auch noch haben". In Tüddern im Selftkant geht bei den "Dorf- und Bierfesten" derart die Alkohol-Post ab, dass eine junge Taxifahrerin bereits um ihr Leben kämpfen musste: "Fast eine Stunde musste ich warten bis die Polizei eintraf."

In Neuss sieht die Nachbarschaftshilfe so aus: Im Rahmen der großen Jahreshauptversammlung wurde am 24. April, die Kooperationsvereinbarung „Schützen schützen“ zwischen der Polizei des Rhein-Kreises Neuss und dem Bürgerschützen- und Heimatverein Jüchen besiegelt. Nach dem Bürgerschützenverein Neuss und dem Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften konnte die Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss nun auch die Grevenbroicher Schützen zu einer Zusammenarbeit in Präventionsfragen bewegen. Schützenpräsident Hans-Hubert Krall und Landrat Hans-Jürgen Petrauschke unterschrieben das Vertragswerk, das die Zusammenarbeit von Polizei und Schützen in Bezug auf Prävention von Straftaten und Verkehrsunfällen beinhaltet.  Dieser Absichtserklärung folgten sogleich Taten, denn in einer gemeinsamen Besprechung zwischen Polizei, Schützen und der Gemeinde Jüchen machten die Schützen deutlich, dass ihnen während des bevorstehenden Schützenfestes vor allem der Jugendschutz am Herzen liegt. Durch gemeinsame Anstrengungen der Beteiligten sollen Alkoholexzesse von Kindern und Jugendlichen weitgehend verhindert werden. Im Schützenzelt wird das Jugendschutzgesetz konsequent umgesetzt. Auf seiner Homepage hat der BSHV ausführliche Informationen zum Thema Jugendschutz eingestellt.

Rene Krombholz von Deutschlands größtem Schützenforum "Schuetzenwesen.eu" sieht die Initiative positiv. "Man kann über diese Initiative von Herrn Schumacher denken wie man will, einige Fakten sind nicht zu leugnen:   • Die Hemmschwelle für Straftaten jeglicher Art ist deutlich gesunken • Die Übergriffe auf Polizisten häufen sich • „Der aufmerksame Bürger“ ist Bürgerpflicht – und zwar für Alle! • Für den Begriff der Nachbarschaftshilfe gilt das Gleiche.   Das Ziel der „Security Wächter“ geht konform mit den Zielen der ehemaligen Bürgerwehren, tendiert in die Richtung der Wertevorstellung der Schützen zum Schutz der Heimat und Familien. Aber es gibt auch Nicht-Schützen die Zivilcourage besitzen und nicht alle Schützen sind „nur liebe Menschen“ Warum also ausgerechnet nur Schützen als „Security Wächter“ fungieren sollten vermag ich nicht zu erkennen, einen weiteren Imageverlust aber auch nicht – eher den empörten Aufschrei der Boulevardpresse…    Als absolut sinnvoll sehe ich es allerdings an, Schützenkameraden an Zivilcourage und Nachbarschaftshilfe zu erinnern und zu ermutigen, diese Werte vermehrt zu leben und zu kommunizieren. Auch – und besonders nach Außen – um Vorurteile abzubauen und Wissen zu installieren was Schützenvereine wirklich sind… Herrn Schumacher ist das mit dieser Initiative bereits gelungen."

Der Heinsberger Landrat Pusch sorgte im letzten Jahr für bundesweite Schlagzeilen als er den Aufenthaltsort des Sexualtäters "Karl D." in seinem Kreis bekanntgab.

Westfalenpost 2009: 14 Jahre hat er in Haft gesessen. Zwei Mädchen, 14 und 15 Jahre alt, vergewaltigte und verstümmelte er. Seit Freitag ist Karl D. frei. Er hält sich in Heinsberg-Randerath in Nordrhein-Westfalen auf. Die Polizei beobachtet ihn. Und Landrat Stephan Pusch warnt die Bevölkerung. „Ich will keine Hysterie auslösen”, sagt Pusch im Gespräch mit der WESTFALENPOST, „doch die Menschen sollen wissen, wer nebenan wohnt. Der gegenwärtige Zustand ist unerträglich. Ich kann nur hoffen, dass es gut geht.” Der 40-jährige Christdemokrat, vor viereinhalb Jahren als jüngster Landrat Nordrhein-Westfalens gewählt, hat sich für diesen ungewöhnlichen Schritt an die Öffentlichkeit entschieden. „Ich will die Bevölkerung sensibilisieren und für erhöhte Wachsamkeit sorgen. E-Mails und Anrufe unterstützen mich in meiner Entscheidung.” Hohe Rückfallquote befürchtet   Die Vorgeschichte erklärt seinen offensiven Umgang mit dem Sexualstraftäter, „der natürlich grundsätzlich den Anspruch hat, in Ruhe gelassen zu werden.” Im Namen des Volkes hat sich das Landgericht München II gegen die von der Staatsanwaltschaft geforderte nachträgliche Sicherheitsverwahrung von Karl D. ausgesprochen. Staatsanwalt Florian Glitwitzky wollte die Allgemeinheit vor Karl D. schützen. „Aufgrund seiner spezifischen Persönlichkeitsmerkmale muss mit weiteren Sexualtaten gerechnet werden”, erklärt er dem Münchner Merkur. „Es besteht eine hohe Rückfallquote.” Das Gericht sieht es anders, lässt Karl D. frei und hält eine Überwachung des Mannes für durchaus angemessen.   Als „Sex-Bestie von Geretsried” hatte Karl D. 1994 im Oberallgäu für Schlagzeilen gesorgt. Stundenlang quälte und misshandelte er seine Opfer auf bestialische Weise, stach mit Nadeln im Genitalbereich zu. Er war kein unbeschriebenes Blatt. Bereits 1984 hatte er ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt und war zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Im Gefängnis lehnte er jede angebotene Therapie ab und soll Mithäftlingen nach seiner Freilassung neue Sexualstraftaten angekündigt haben. Hans-Joachim Meißner, Richter am Landgericht München II, ist maßgeblich an der Entscheidung, Karl D. auf freien Fuß zu lassen, beteiligt.   Seine Antwort auf die Frage nach seiner Angst vor einer neuen Tat von Karl D. lautet in der Süddeutschen Zeitung so: „Ich kann nur hoffen, dass es nicht passiert.” Für Landrat Pusch, der auch Chef der Kreispolizeibehörde Heinsberg ist, ein schwacher Trost: „Das ist kein normaler Fall. Es handelt sich um einen Wiederholungstäter, der nach Fachleuten eine Rückfallquote von 80 Prozent hat.”   Überwachung rund um die Uhr   Rund um die Uhr überwacht die Polizei den entlassenen Häftling. Pusch: „Es wird peinlichst darauf geachtet, dass alle vom Gericht im Rahmen der mit der Führungsaufsicht verbundenen Weisungen von Karl D. eingehalten werden.”

Über die Kosten der Observierung für den Kreis will an diesem Tag offiziel niemand sprechen. Aus Polizeikreisen kommt die Angabe von 100 000 Euro im Monat. Geld, das nach Ansicht der Deutschen Kinderhilfe anders besser eingesetzt werden könnte. Sie übt heftige Kritik an der Entscheidung: „Die Bevölkerung von Heinsberg und die Polizei muss die lange Untätigkeit des Gesetzgebers ausbaden.”  


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