premiumpresse.de - Ihr professioneller Pressedienst! Kostenlose Erfassung und Verbreitung tagesaktueller Nachrichten, News & Pressemitteilungen ...

Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow: "Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung muss auch in Krisenzeiten beachtet werden!"

Köln, Pressemitteilung vom 16.04.2009 17:47:17

Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow: "Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung muss auch in Krisenzeiten beachtet werden!"

(premiumpresse.de), Köln 16.04.2009 17:47 - Düsseldorf, 15.04.2009 Die Behindertenbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: Eine schwache Konjunktur ist kein Freibrief dafür, den gesetzlichen Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung zu unterlaufen. Ich warne eindringlich davor, eine wirtschaftliche Schieflage dafür zu nutzen, Menschen mit Behinderung ohne Durchführung des ordnungsgemäßen Kündigungsschutzverfahrens kurzerhand zu entlassen. Das widerspricht geltendem Recht, erklärte die Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow heute (15. April 2009) in Düsseldorf. Hintergrund sind Kündigungen bei einer Firma in Bochum-Wattenscheid. Dort wurde im Rahmen zahlreicher betriebsbedingter Kündigungen auch drei schwerbehinderten Mitarbeitern gekündigt. Die Landesbehindertenbeauftragte war von Vertretern der Gesamtschwerbehindertenvertretung darüber informiert worden, dass weder sie noch der Gesamtbetriebsrat über diese Kündigungen im Vorfeld informiert worden seien. Nach Recherchen der Landesbehindertenbeauftragten war das zuständige Integrationsamt vom Arbeitgeber ebenfalls nicht eingeschaltet worden, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Kündigungen müssen zurückgenommen werden, so Angelika Gemkow. Unser Arbeits- und Sozialrecht sieht aus gutem Grund gerade bei schwerbehinderten Mitarbeitern einen besonderen Schutz im Kündigungsfall vor. Wir alle wissen, dass Menschen mit Behinderung viel schwerer als andere wieder in Arbeit vermittelt werden können, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Schwerbehinderte Menschen haben gem. § 85 SGB IX einen zusätzlichen Schutz vor Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ist nur wirksam, wenn eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber vorher die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt hat.


Kategorie-News: 


Bisher 0 Kommentar(e)
Kommentar schreiben
Pressemitteilung bewerten
UninteressantSehr oberflächlichNicht besonders interessantZu empfehlenInteressant, brisantSehr interessant, brisant
Pressemitteilung löschen
Auf Mister Wong vorschlagen 
"Themenrelevante" Meldungen



Zusatzinformationen

Pressemitteilungstext: 215 Wörter, 1.851 Zeichen.
Geografische Lage des Herausgebers: Köln, Länge 6.9599, Breite 50.9407
Aktuelles Wetter & Wochen-Prognose von Köln
Aktuelle Job- & Stellenangebote in Köln
Pressekontakt

Zu dieser Pressemitteilung sind keine weiteren separaten Kontaktdaten über unsere Datenbank hinterlegt. Derartige Kontaktdaten des Herausgebers der PR entnehmen Sie in solchem Fall bitte dem vorstehenden Presse-Fliesstext ...

Ursprung der Mitteilung


VdK Ortsverband Sülz Klettenberg Lindenthal u. Köln-Nord
Luxemburger Str. 258
50937 Köln
Deutschland

[Mehr PMs]
[Quelle dieser Pressemitteilung]

[Webslice] Webslice dieses Mitgliedes aufrufen [IE8] ...  [Mitglieds-RSS] RSS-Feed dieses Mitgliedes aufrufen ...
3x3ws
[iGoogle]    Nachrichten dieses Mitgliedes zu iGoogle hinzufügen ...  [Rechtliches]  Herkunft dieser Meldung ...

Dieses Mitglied ist SILBER-Mitglied /
Mehr Informationen zum nebenstehenden Usersymbol hier

Funktionen

Aufrufe der PM: Aufrufe der Pressemitteilung
Druckversion
PDF
Als Favorit speichern
Fehler melden
6-Punkt Braille [für IE 5+]  Meldungen in Braille-Schrift auf premiumpresse.de
8-Punkt Braille [für IE 5+]
Diese Pressemitteilung per E-Mail versenden:



Möchten Sie über künftige Pressemitteilungen zur Thematik dieser Meldung/News kostenlos und tagesaktuell informiert werden?

Suchbegriff 1:
Suchbegriff 2:
Suchbegriff 3:
E-Mail Adresse:
 



Es sind noch keine Kommentare vorhanden

Schreiben Sie HIER den ersten Kommentar zur Pressemitteilung...
 

Weitere Ressorts > Asia Pacific  |  Finanzen  |  Energie & Umwelt  |  Ernährung  |  Haus & Garten  |  Kids & Jugend  |  Lifestyle  |  Produkte  |  Weltweit  |  Wissenschaft
Handel  |  Rechtsprechung  |  Immobilien  | Transport  |  Industrie  |  eCommerce  |  Bildung  |  Events  |  Verbände & Vereine  |  Soziales  |  Medizin  Markteting
 
Impressum  |  Kontakt  |  AGB  |  Datenschutz  |  Blog  |  Empfehlen  |  Umfrage  |  Twitter  |  RSS  |  Facebook  |  Flickr  |  Qype  |  Mister Wong  |  Google+  |  Benchpark

WARNUNG!!!
 
 

Das Copyright von auf premiumpresse.de aufgeführten Bildern und Texten liegt ausschließlich beim Herausgeber/Verfasser der zum Bild/Text zugehörigen Meldung und darf ohne Erlaubnis der in der jeweiligen Meldung genannten Herausgeber/Verfasser/Urheber nicht weiterverarbeitet oder in jeglicher Form verwendet werden. Ausschließlich der Verfasser/Herausgeber der jeweiligen Meldung ist für Art, Beschaffenheit und deren Inhalt sowie beigefügte Texte, Bilder und Tonmaterial verantwortlich. premiumpresse.de kann keinerlei Haftung für Wahrheitsgehalt, Vollständigkeit und/oder Korrektheit veröffentlichter Meldungen übernehmen. In Contentbereichen ggf. grün markierte Textbestandteile (In-Text-Werbungen) stammen nicht vom Urheber der jeweiligen Mitteilung. Orange  markierte Verlinkungen mit doppelter blauer Unterstreichung in Contentbereichen stammen entweder vom Verfasser und/oder Publizierenden der jeweiligen Meldung oder werden mittels sogenannter InPress-Links automatisiert zur Thematik eines Wortes ergänzt. User können derart hinterlegte (Werbe)informationen mittels Mouseover selektieren und die Verlinkung(en) ausführen/besuchen. © 2007-2012 premiumpresse.de ist angemeldete Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt

premiumpresse zu iGoogle hinzufügen - Add to Google

 

Trickkiste und Tools auf premiumpresse.de
System-News auf premiumpresse.de
abgemahnt
I