3pleP Projektcontrolling: Empfehlungen zur Mehrwertsteuererhöhung
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Die Mehrheit der Ausschussmitglieder des Kasseler IHK-Handelsausschusses unterstützt die Forderung des Hotel- und Gaststättenverbandes nach einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% auf Leistungen in Restaurants und Gaststätten. Dies war das Ergebnis einer kontroversen Diskussion im Porzellanhaus Hornschu. Die Gastronomie benötigt Mittel für Investitionen, Mitarbeiterqualifikation und Lohnerhöhungen, so Benno Dölle, Betreiber des Stadthallenrestaurants und eines Hotels in Eschwege und Mitglied des IHK-Regionalausschusses Werra-Meißner. Auch Preissenkungen sind so möglich. Niedrigere Preise sollen zu mehr Umsatz führen. In der Gastronomie gibt es viele kleine Unternehmen, die sich auf die Krise vorbereiten müssten. Dort sind viele Arbeitnehmer beschäftigt und es wird auch intensiv ausgebildet. EU-weit gibt es schon viele Staaten mit ermäßigter Umsatzsteuer für Gastronomieleistungen. Zuletzt senkte Frankreich die Umsatzsteuer.
Ausschuss- und IHK-Präsidiumsmitglied Detlef Kümper bekräftigte die Forderung: Familien müssen sich auch einen Restaurantbesuch leisten können und das Bier in der Eckkneipe muss erschwinglich bleiben. In Deutschland gibt es einen massiven Investitionsstau, der mit der derzeitigen Ertragslage nicht beseitigt werden kann berichtete Gerhard Jochinger aus eigener Erfahrung. Es ist für den Verbraucher und auch für die Unternehmer nicht nachvollziehbar, warum Speisen zur Mitnahme nur mit
7 % Umsatzsteuer belegt sind, das Essen im Sitzen im Restaurant aber mit 19 %, so Dölle. Das führe zu einer Benachteiligung der klassischen Gastronomie gegenüber dem Fleischer, Bäcker, Lebensmittelhändler und der Systemgastronomie, die auch zubereitete Speisen zur Mitnahme verkauften. So komme es zu absurden Situationen. Der Hamburger, der im Restaurant gegessen werde, werde mit 19 % besteuert, der vor der Tür im Laufen mit 7 %, ebenso das Essen, das man im Restaurant abholt und zu Hause isst.
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