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iGZ-Tarifanwender müssen noch warten - Tarifeinigung mit DGB frühestens Mitte April zu erwarten

Nutzt iGZ die Chance aus dem Schatten des BZA als zweiten Zeitarbeitstarifpartners des DGB herauszutreten?

Nürnberg, Pressemitteilung vom 16.03.2010 13:20:00

iGZ-Tarifanwender müssen noch warten - Tarifeinigung mit DGB frühestens Mitte April zu erwarten

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Das Tarifgespräch zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit am 15.03.2010 in Berlin ist noch ohne konkretes Ergebnis geblieben, wie sowohl von Seiten der Gewerkschaften als auch der Arbeitgeber erklärt wurde.
Erst Mitte April 2010 in der nächsten Tarifrunde sollen konkrete Ergebnisse erzielt werden, über die der iGZ dann am 05.05.2010 auf der Jahreshauptversammlung seine Mitglieder abstimmen lässt.
Wie auch bei den bereits erfolgten Tarifabschlüssen der anderen beiden Zeitarbeitstarifverbände AMP und BZA in der letzten Woche, müssen die Tarifanwender sich noch gedulden, um die künftige Tarifsituation zu kennen.


Erstes Tarifgespräch als Austausch der Positionen ohne konkretes Ergebnis

Der Anfang Januar diesen Jahres begonnene Poker um die neuen Tarifverträge in der Zeitarbeit ab 2010 geht in der dritten Runde weiter.
Ein erstes Tarifgespräch zwischen iGZ und den DGB-Gewerkschaften am Montag, 15.03.2010, in Berlin brachte keine konkreten Ergebnisse, sondern dienten scheinbar zunächst nur einem ersten Austausch der Standpunkte und Positionen, über die der iGZ am heutigen Tag intern in Frankfurt tagte.
Konkretes war von dem in der Zeitarbeitsbranche nun erwarteten dritten Verbandstarifabschluss bisher noch kaum zu hören, außer dass man für Mitte April "harte aber faire" Tarifverhandlungen erwarte.

Mindestlohntarifvertrag soll auch Inhalt des iGZ-DGB-Tarifabschlusses werden

Wie Ver.di aktuell publiziert, strebten die Tarifvertragsparteien den zügigen Abschluss eines Mindestlohnstarifvertrages an, mit dem Ziel der Aufnahme der Leiharbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz und die anschließende Allgemeinverbindlicherklärung dieses Tarifvertrages. Ein solcher Mindestlohntarifvertrag war auch Bestandteil des Tarifabschlusses zwischen DGB und BZA vom 09.03.2010.
Arbeitgeberpräsident Hundt hatte Anfang März 2010, trotz der ansonsten grundsätzlich ablehnenden Haltung der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeber (BDA) zu Mindestlöhnen, erklärt, er stehe einem Mindestlohn in der Zeitarbeit offen gegenüber, solange dieser nicht zu einer existenz- und arbeitsplatzvernichtenden Geißel werde. Bringt überheblicher DGB-Vorstoß einen Mindestlohn in der Zeitarbeit zu Fall?

Erneut, wie bereits vor vier Jahren versuchen die DGB-Gewerkschaften ihren Mindestlohntarifvertrag der Branche zu verordnen. Doch genau hier droht dann das selbe Ergebnis, wie damals: Die CGB-Gewerkschaftskonkurrenz und auf jeden Fall der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP), der einem Mindestlohn in der Zeitarbeit ohnehin noch immer kritisch gegenübersteht, wird sich diesem Mindestlohntarifvertrag der konkurrierenden Verbandskonkurrenz bzw. der überheblichen DGB-Gewerkschaften nicht unterordnen.
Und fast sicher ist die Tatsache, dass die derzeitige Regierungskoalition, wie sie schon verlauten ließ, nur einem von allen Verbänden als Arbeitgebervertreter der gesamten Branche gemeinsam vereinbarten Mindestlohntarif den Weg zur Allgemeinverbindlichkeit ebnen wird, wozu derzeit sogar noch die gesetzliche Grundlage fehlt, da die Zeitarbeit bisher nicht im Arbeitnehmerentsendegesetz als Mindestlohnbranche aufgenommen wurde.

►► Warum selbst Kritiker den Mindestlohn in der Zeitarbeit befürworten.

Wird iGZ seine Chance nutzen und vom Verband der 2. Reihe zum Rudelführer?

Auch wenn der iGZ seine erste Chance zu einem schnellen und klaren Tarifabschluss mit dem ergebnislosen Beenden des Tarifgesprächs am gestrigen Montag (15.03.2010) und einer Terminierung weiterer Verhandlungen erst in knapp einem Monat nun bereits vertan hat, bleiben ihm noch Chancen.
Neben den notwendigen Neuverhandlungen zum Entgelttarif wären auch die wichtigen sonstigen Regelungen als Chance für einen wirklich erfolgreichen Tarifabschluss 2010 zu werten.
Zudem ist es nun an der Zeit, dass der iGZ zeigt, dass sein stetiges Mindestlohnbestreben der letzten Jahre nicht nur aus Gründen der Verbandskonkurrenz erfolgte, sondern aus inhaltlicher Überzeugung. Und genau dann muss er aus der bisherigen Position als "Mitläufer-Verband", der hinter dem BZA in zweiter Reihe beim DGB mittanzt, heraustreten und Stärke zeigen, in dem er dem DGB bezüglich des Mindestlohntarifvertrags die "Rote Karte" zeigen. Denn der Mindestlohn ist nur dann sicher umsetzbar, wenn man sich mit dem AMP und den CGB-Gewerkschaften zusammenrauft und einen gemeinsamen Mindestlohn vereinbart und nicht versucht, einen solchen von den DGB-Gewerkschaften beschlossenen der Tarifkonkurrenz von AMP und CGB aufzuzwingen.
Für den iGZ kann man den Tarifabschluss 2010 als "Stunde der Wahrheit" bezeichnen. Schafft der iGZ, der von sich als Mitglieder stärkstem Verband spricht, tatsächlich sich als bedeutender und Einfluss reicher Zeitarbeitsverband zu etablieren oder gegenüber dem DGB eben nur die "zweite Geige" zu spielen.


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