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Hausbesitzer sparen bei der Steuererklärung

Berlin, Pressemitteilung vom 04.05.2010 16:33:11

Hausbesitzer sparen bei der Steuererklärung

Berlin, 23.04.2010 ? Hausbesitzer, die Ihre Steuererklärung noch vor sich haben, können seit Anfang 2009 von ihren Handwerkerrechnungen profitieren. Der Verband privater Bauherren empfiehlt alte Handwerkerrechnungen aus dem Vorjahr sorgfältig zu selektieren und steuerlich abzusetzen. Der maximale Rechnungsbetrag der Handwerkerrechnungen darf höchstens 6.000 EUR betragen, wovon 20 Protzent steuermindernd geltend gemacht werden können.

Grundsätzlich sind alle Handwerkerrechnungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt abzugsfähig. Darunter fallen auch Maler- und Tapezierarbeiten, Fassaden- und Gartengestaltungsarbeiten, Reparatur und Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen sowie handwerkliche Leistungen für Kabel-, Strom- und Fernsehanschlüsse.
Hierbei ist zu beachten, dass nicht alle Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden können, beispielsweise wenn bereits vorher Mittel des CO-Gebäudesanierungsprogrammes der KfW geflossen sind. Zusätzlich werden Handwerkerarbeiten an Neubauten, der Bau oder die Erweiterung von Nutz- und Wohnflächen sowie Anbauten oder Aufstockungen nicht berücksichtigt.

Der Form halber sollte die Rechnung Lohn- und Materialkosten getrennt aufführen, da das verbaute Material vom Handwerker nicht abgesetzt werden kann. Als Zahlungsart wird ausschließlich eine Überweisung mit entsprechendem Beleg akzeptiert - ein Barzahlungsbeleg ist als solcher kein gültiger Nachweis. Verschiedene Rechnungen werden zusammengefasst und bis zu dem Höchstsatz von 6.000 EUR vom Finanzamt berücksichtigt. Besitzer von Eigentumswohnungen können ihre Handwerkerrechnungen bei der Wohnungseigentümerschaft bescheinigen lassen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen können zusätzlich mit 20 Prozent von 20.000 EUR Rechnungssumme aufgelistet werden. Als solche werden hauswirtschaftliche Arbeiten wie die Gartenpflege, der Winter- und Streudienst sowie die Teppichreinigung verstanden werden. Zusammen mit den Handwerkerrechnungen können so bis zu 5.200 EUR steuermindernd geltend gemacht werden.

Eine Zusammenfassung und Auflistung der wichtigen Punkte mit Links zur VPB-Checkliste finden Sie bei unserem Fragebogen zum Steuersparen durch Handwerkerrechnungen


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