FAKT mit neuem Gesicht: Cathleen Themel moderiert ab 10. SeptemberWas kann man eigentlich noch glauben?DJV zum Fall Koch: "Auch Sportreporter sind Staatsbürger"
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Was nun Frau Bundeskanzlerin Merkel- Rechtsbeugung und Rechtsverweigerung an deutschen Gerichten - Pressefreiheit,Rechtssicherheit und Parteirechte Ade- Die amtsgerichtliche Antwort auf die Berichterstattung des Autor Lothar Bösselmann ist ein schriftlich ergangenes Hausverbot für das Amtsgericht Neumünster, ausgesprochen durch den Amtsgerichtsdirektor Hoops, gegen den ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kiel läuft, und seinen Stellvertreter Dr.Janßen, bestätigt durch den Landgerichtspräsidenten Schmalfuss, was eindeutig eine Verletzung des Artikel 5 Grundgesetz i.V.m. dem Länderpressegesetz darstellt.Im Tenor heißt es in der Begründung der Verwirkung des Grundrechts, das der Autor ein gefährlicher Rechtsbrecher sei und Schaden vom amtsgerichtlichen Geschäftsbetrieb mit dieser Individualmaßnahme abzuwenden wäre, da er beim Besuch des Amtsgerichts Nachrichten ausspähen könnte. Der Autor könne lediglich nur nach vorheriger Durchsuchung nach Waffen (also Durchsuchung nach Schreibblock und Kugelschreiber d.R.) das Gericht und das Grundstück in Begleitung von Justizwachtmeistern betreten.
Die Richter Dohrn,Martins,Hoops,Schmalfuß,Schürger,Brand,Hildebrand u.a.fühlen sich beleidigt, weil der Autor ihnen Beweismittelunterdrückung,Rechtsverweigerung und Rechtsbeugung, Vorteilsgewährung und andere Straftaten nach ergangenen Besclüssen und Urteilen nachweisen kann. Die neuste Entwicklung in dieser wohl in Deutschland einmaligen Gerichtsposse ist, dass die Staatsanwaltschaft Kiel ein Ermittlungsverfahren gegen den Autor wegen Beleidigung und übler Nachrede führt, Ermittlungen gegen die vorgenannten Richter allerdings trotz beweiserheblicher Tatsachen ablehnt. Wer denkt, das das Grundgesetz die Rechte der Bürger schützt, der ist hier offensichtlich auf dem Holzweg. Die roten Richter in Karlsruhe schließen die Augen und (Herr)Papier ist ja bekanntlich geduldig.
Der Individualbeschwerdeführer, der nun schon durch die amtsgerichtlichen Anordnungen an der Ausübung seiner Parteirechte gehindert werden soll, hat am 25.März 2009 beim Amtsgericht Neumünster angeregt,das seine Schriftsätze von den dort tätigen Richtern Helga Dohrn und Andreas Martins und dem Amtsgerichtsdirektor Wilfried Hoops, sowie dessen Stellvertreter Dr.Janßen weiter nicht beachtet und Urteile und Beschlüsse weiterhin rechtsbeugend ergehen mögen, da dann der eingetretene Schaden und das Schmerzensgeld noch höher werden könnte. Er hat Dr.Janßen sogar auf zwei Morde hingewiesen, dem Amtsgericht also Kenntnis einer erheblichen Straftat gegeben. Janßen u.a. sehen aber keine Veranlassung ihren Pflichten nachzukommen(vgl.- 77a StGB;- 158 ff. StPO).
Der Beschwerdeführer wies in seinen Schriftsätzen an das Amtsgericht vom 17.März 2009 und 24.März 2009 den angeschuldigten Richtern nach einem ihm vorliegenden Gerichtsprotokoll vom 26.August 2008 Rechtsbeugungen und Rechtsverweigerung,Unterlassen von Diensthandlungen, Amtspflichtverletzungen, Verletzung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und Verletzung der UNO-Resolution 217 A (III)nach. Außerdem stellte sich heraus, das der angebliche Amtsrichter Andreas Martins gemäß Geschäftsstellenplan des Oberlandesgerichts Schleswig 2007/2008 aufsichtsführender Richter am Amtsgericht ist, somit dieser Oberlandesrichter und nicht Amtsrichter wäre und munter Menschen verurteilt, obwohl er gar keinen Stell hat. Selbstverständlich mag es für den einen oder anderen eine Ehre sein von einem Oberlandesrichter am Amtsgricht verurteilt zu werden, es besteht aber eindeutig das gesetzliche Verbot gemäß Artikel 101 Abs.1 Satz 1 Grundgesetz. Trotz vorliegendem Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel wird kein Strafermittlungsverfahren eingeleitet, was heißt, das eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Wie ein bekannter Strafverteidiger aus München einmal zutreffend bemerkte, halten die doch alle zusammen.
Erwiesene Tatsache ist auch ausweislich des bezeichneten Gerichtsprotokolls, das die Staatsanwältin Dezernentin Zollitsch und Oberamtsanwältin Frohmeyer von der Kieler Staatsanwaltschaft in Absprache mit den angeschuldigten Richtern an den Rechtsbeugungen und der Verfolgung Unschuldiger(- 339,344 StGB)beteiligt gewesen sind. Der die Rechtsverfolgung stützende Zeuge Stefan R.(40)aus Bornhöved Kreis Segeberg, der schon im vorprozessualen Geschehen eine ungerechtigte Zeugenbeeinflussung des Zeugen Volker Sch., eine Verleitung zur falschen Versicherung an Eides Statt und mehrfache Urkundenfälschung im Nachlassverfahren nach Rosalia B. mit seiner slowakischen Ehefrau Miroslava R. und seinem Kumpan Kai B. aus Boostedt Kreis Segeberg, sowie mehrfache Urkundenunterdrückung begangen hatte,wurde nun ausweislich des Protokolls vom 26.August 2008 noch der uneidlichen Falschaussage überführt. Auch die vor der Industrie- und Handelskammer zu Hamburg vereidigte Schriftsachverständige Mechthild Niehoff,Hohe Bleichen 10 aus Hamburg wurde entgültigt der grob fahrlässigen,rechtwidrigen Erstellung eines Sachverständigengutachtens sowie der uneidlichen Falschaussage überführt. Die Richter Dohrn,Martins und Hoops sind allerdings noch immer der festen Überzeugung,das sie noch nie ein besseres Gutachten gesehen haben,also das mit Nicht-Orginalen und ohne Gerichtsakte erstellt wurde, was nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung eigentlich heißt,das es nicht gerichtsverwertbar ist. Um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen,soll der Individualbeschwerdeführer auch noch diese Schlechtleistung der Gutachterin und des Rechtsanwalts Klaus-Wolfram Kramer des Straftäters Stefan R. bezahlen. Kramer fügte sich nun, da er kein Geld vom Beschwerdeführe erhält, in die Riege der Beleidigten ein. Erwiesene Tatsache ist aber nach neusten Erkenntnissen auch, das der Nachlass gar nicht Rosalia B. gehörte, die letztwilligen Verfügungen bereits nach bürgerlichem Recht angefochten wurden, das Amtsgericht dem Stefan R. als bösgläubigen Erben immer noch stützt und dieser weiter mit falschen Urkunden(- 271 f. n.F. StGB)zusammen mit seinem Rechtsanwalt und anderen Dritten den Abzocker macht. Ein Schelm, der denkt, wir leben in einem Rechtsstaat nach rechtsstaatlichen Prinzipien.
Hintergründe:
Seit 1998 steht Richter Wilfried Hoops (52) beim Amtsgericht Neumünster als Amtsgerichtsdirektor der Behörde vor und hält seine schützenden Hände über die dort tätigen Richterinnen und Richter. Als Klüngel wird mittlerweile im allgemeinen Sprachgebrauch ein System auf Gegenseitigkeit beruhender Hilfeleistungen und Gefälligkeiten bezeichnet. Es kann wie in diesem Fall zur Vermischung von gesellschaftlichen, dienstlichen und wirtschaftlichen Interessen führen, somit zur Korruption mutieren. Im Alltagsgebrauch ist Klüngel im Sinne -eine Hand Wäscht die andere- und -man kennt sich, man hilft sich- zu verstehen. Dazu gehört über Beziehungen zu verfügen und ein Netzwerk zu organisieren. Das sich die mafiösen Strukturen gerade in Richterkreisen wiederfinden, dürfte kaum jemand vermuten, da von außen nicht zu durchschauen ist, wie alles zusammenhängt. Beim Richter-Klüngel im Landgerichtsbezirk Kiel kommen allerdings nicht nur die korruptiven Handlungen, sondern auch demokratie- und grundrechtswidrige Praktiken zum Tragen. Das Ausmaß dieses Desasters zeigte sich bereits bei dem Ex-Richter am Amtsgericht Neumünster Klaus-Dieter Jöcks, der wegen Betrugs, gefährlicher Körperverletzung, Unterschlagung, Bedrohung, Urkundenfälschung, Rechtsbeugung und Bestechlichkeit zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde (Aktenzeichen StaKiel 590 Js 27 508/98). Hinweise und Anzeichen über den ausschweifenden Lebenswandel von Jöcks, der seine Richterbesoldung gegenüber seinen Richter-Kollegen als Peanuts bezeichnete, hat es genug gegeben. Eine vollständige Aufklärung der Zusammenhänge beim Amtsgericht Neumünster gab es nie. Offensichtlich macht Hoops schon länger die Augen zu. Ob er die Hand aufhält ist bisher nicht nachzuweisen. Die
Genau wie beim Polit Klüngel in Köln um den Ex-Stadtrat und stellvertretenden Oberbürgermeister Jupp M.(CDU), der jahrzehntelang als guter Kumpel der Bürger dargestellt wurde, sogar in den humanitären Ausschuss der Stadt gewählt wurde und sich auch selber bis zu seinem Rücktritt als gesetzestreu und korrekt betrachtete, bis er plötzlich per Telefax seinen Rücktritt erklärte, gehen die beteiligten Richter ihren Amtsgeschäften unter der Schirmherrschaft ihrer Chefs Hoops und Schmalsfuss nach und fühlen sich bei ihren Geschäften ungestört sicher. Das die angeschuldigten Richter sich gegenseitig in Absprache helfen und stützen ist aus vorliegenden Beschlüssen, Urteilen und Schreiben zweifellos zu erblicken. So war es bei Ex-Richter Klaus-Dieter Jöcks, gegen den mehrere Staatsanwälte und Polizeibeamte des Landeskriminalamts schon ein halbes Jahr vor seiner Verhaftung ermittelt haben und so ist es beim Klüngeln geblieben. Jöcks hat den Kopf hingehalten und den Mund verschlossen und wurde mit n u r dreieinhalb Jahren Knast belohnt, von denen er nur die Hälfte unter vergünstigten Bedingungen abgesessen hat. Die Mafia in schwarzer Robe sorgt eben für Ihresgleichen. Die Mitglieder des Klüngels sitzen aber immer noch auf ihren alten Posten und kassieren rechtsbeugend mit dem Gesetzbuch fleißig ab.Ob das allerdings im Sinne des Gesetzgebers ist dürfte nicht weiter zu diskutieren sein.
Rechtzeitige Hinweise aus den vergangenen Jahren, das die Hoops als Dienstvorgesetzten unterstellten Richter sich nicht gesetzestreu verhalten beantwortet Hoops auch heute noch in alter Manier wie seit 1998 mit dem Artikel 97 Absatz 1 Grundgesetz der richterlichen Unabhängigkeit, obwohl er die Zusammenhänge sehr genau kennt oder zumindest kennen müsste. Er und Dr.Janßen wären verpflichtet das Vorgehen der Richter nach - 26 Absatz 2 DRiG zu beobachtenden, ob sie sich pflichtgemäß verhalten, angeschuldugten Richtern Vorhaltungen zu machen, wenn die Tatbestände klar erkennbar sind und nötigenfalls Strafermittlungsverfahren bei Kenntnisnahme einzuleiten -BGHZ 67, 188; von Mangold/Klein/Stark-Classen, das Bonner Grundgesetz, 4.Auflage, 2001, Münch/Kunig-Mayer, Grundgesetz 5.Auflage, 2003, Artikel 97 Randzeichen 33-. Das Gleiche gilt, wenn Amtspersonen beim Amtsgericht von Straftaten wie Mord Kenntnis ehalten. Unterläßt Wilfried Hoops, Dr.Janßen oder auch Landgerichtspräsident Emil Schmalfuss dies wohl aus gutem Grund trotz andauernder Beschwerden, so stellt das zumindest eine Unterlassung einer Diensthandlung in Form der Amtspflichtverletzung, den Tatbestand der Strafvereitelung im Amt, der Rechtsverweigerung und der Vorteilsgewährung dar. Geben Beschwerdeführer sich mit den Antworten von Hoops oder anderen der angeblichen richterlichen Unabhängigkeit nicht zufrieden, gibt es keine Antwort mehr und Landgerichtspräsident Kollege Schmalfuss aus Bordesholm wird eingeschalt, um ebenfalls auf die richterliche Unabhängigkeit zu verweisen. Strafanzeigen gegen die Beteiligten werden von der Staatsanwealtschaft Kiel nicht verfolgt. Die Büder in schwarzer Robe kennen sich eben im Klüngelverein schon aus gemeinsamen Vorträgen bei der Kieler Fachhochschule, vom Tennis-Club und gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen mit anderen Richterkollegen und Rechtsanwälten und auch aus der Schleswig-Holsteinischen richterlichen Vereinigung, also dem Club der Robenträger und Staatsanwälte, dessen Vorsitzender bis 2006 Richter Andreas Martins war. Nur ist aus dem Hilfsverein mit der Zeit eine korrupte Gruppe geworden, die nach außen hin als gute und gesetzestreue und helfende Diener auftreten, tatsächlich aber den eigenen Vorteil als gesetzwidrige Mutanten in den Vordergrund gestellt haben.
Die schützende Taktik von Hoops und Schmalfuss u.a. hat Methode, denn es gibt trotz ständig weiterer rechtsbeugender Richterenscheidungen, staatsanwaltlicher Entgleisungen und anderer Delikte beim Amtsgericht Neumünster, beim Landgericht und Oberlandesgericht seit dem Fall Jöcks keine staatsanwaltlichen Ermittlungen oder Strafverfahren mehr gegen Richterinnen und Richter. Sogar Haftbefehle werden nach vorliegenden Informationen 2008 von Amtsrichter Andreas Martins ohne Begründung ausgefertigt, wenn es der Truppe dienlich erscheint. Staatsanwälte und Polizeibeamte, die nach Strafanzeigen ermitteln wollen, werden mit dem Hinweis- EDEKA-Ende der Karriere- zurückgepfiffen. Der Fall eines Ermittlungsbeamten der Kriminalpolizei Bad Segeberg ist fallbezeichnend. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für am Amtsgericht tätige Rechtspfleger und Kostenbeamte. Sie werden bei Straftaten gedeckt und schützen im Gegenzug den Klüngel. Verfahrensakten werden den angeschuldigten Anwälten zum Frisieren überlassen, damit der Laden sauber bleibt. Selbst bei angeblichen Krankenzeiten und im Urlaub ist der Aktenfluss zwischen Dohrn aus Bordesholm, Nachbar Schmalfuss, Rechtspflegerin Kahlke, Hoops und Martins und den Anwälten gewährleistet. Der Klüngel ist eben immer fleißig am Malochen, damit der Euro rollt. Man wähnt sich stets sicher. Kein Wunder - es sind Rechtsanwälte und Richter.
Besonderes Interesse zeigt der Klüngel daher an Nachlasssachen, wo es oft im Einzelfall um Millionen Euro geht. Ein einträgliches Geschäft für alle Klüngelmitglieder. Als Nachlass- und Betreuungsrichterin am Amtsgericht Neumünster ist seit 1997 Dezernentin Helga Dohr tätig, die die Anträge der Erben mit der Rechtspflegerin Kahlke im Wechselspiel bescheidet. Zum Klüngel gehören ebenfalls die Rechtsanwälte für Erbrecht aus Neumünster Peter Ottomar Steinbach und Klaus-Wolfram Kramer. Bei lohnenden Erbschaften werden die Anwälte sofort informiert und es wird ihnen ohne Vollmacht von Dohrn Akteneinsicht gewährt und entgegen der üblichen Praxis der Nachlassabteilung werden die Akten sogar zur -Bearbeitung- überlassen. Danach greifen sie sich die Mandanten ab. Weigert sich ein Erbschaftsanwärter das Mandat zu übertragen oder besteht keine Aussicht, dass dieser an den Klüngel zahlt, werden Testamente für unecht und unechte Dokumente für echt erklärt, was dann mit einem Sachverständigengutachten der Gutachterin Mechthild Niehoff aus Hamburg begründet wird, die nachweislich schon falscheidliche Aussagen vor Gerichten abgegeben hat. Rechtsbegründete Anfechtungen werden einfach ignoriert und Hinweise nicht beachtet oder Anträge nicht beschieden. Die Beauftragung der Gutachterin erfolgt ohne Kenntnis der anderen Parteien in einer verbotenen rechtlichen Überraschungsentscheidung unter Absprache mit den Rechtsanwälten der Gruppe, damit die wahren Erben keinen Einwand erheben können. Ob die Gutachten tatsächlich aus der Hand der Sachverständigen stammen ist bei der Qualität und den Richtlinienvorgaben der Gesellschaft für Forensiche Schriftsachverständige auch noch sehr zweifelhaft. Auskünfte gibt die Gutachterin einzelnen Parteien darüber nicht. Diese Klüngelei wird durch entsprechnde Vorschriften der ZPO gefördert. Abgesichert werden die Sachverständigengutachten durch angebliche Telefonate von Dohrn mit der Gutachterin, die die Nachlassrichterin als Aktenvermerk festhält. -Zeugenbefragung per Telefon ohne Anwesenheit der Parteien-. Ein Persilschein für Amtsrichterin Helga Dohrn für sich selber ausgestellt.
Wenn Erben mal Probleme machen und der Geldfluss zu stoppen droht, wird der Nachlasspfleger Dieter Krukenberg aus Pinneberg mit der -Verwaltung- der Erbschaft beauftragt. Trotz mehrfacher Urkundenunterdrückung durch den Berufsnachlasspfleger im Zusammenspiel mit Stefan R., was dem Amtsgericht angezeigt wurde, werden ihm immer wieder neue Aufträge per goldenen Handschlag übertragen. Dohrn und Kahlke sorgen für die entsprechenden Beschlüsse. Erbschaftsgut wird dann an Strohmänner zum Spottpreis veräußert und im Kick back Verfahren zurückerlangt. So gelangt die Gruppe günstig an Immobilien und andere Wertgegenstände. Konten und Bargeld werden schon vorher vom Nachlasspfleger abgeräumt. Die Verkaufssumme aus dem Erbschaftsgewerk wird vor Verkauf wie zum Beispiel von Grundvermögen und Personenkraftwagen vom Nachlasspfleger sehr niedrig geschätzt. Der wahre Erbe wird so gelinkt und langatmigen Verfahren ausgesetzt. Weiteres Beispiel ist ein Nachlassverfahren im Bezirk des Amtsgerichts Pinneberg, wo es um ein Nachlassgrundstück ging (Nachlassverwalter Dieter Krukenberg), das zuerst als fast wertlos von diesem eingestufft wurde, später aber als sehr wertvolles Grundstück an eine Abfallverwertungsfirma verkauft werden sollte.
Damit sich ein Erbe nicht mit alzu vielen Rechtsargumenten in diese Verfahren begeben kann, kommt Strafrichter am Amtsgericht Neumünster Andreas Martins und Staatsanwältin Zollitsch ins Spiel. Der Amtsrichter verurteilt den Rechtssuchenden in Ausnahmegerichtsprozessen schnell mit den gefälschten Gutachten der Sachverständigen Niehoff, Fotokopien von nicht vorhandenen Orginalschriftstücken und falschen Zeugenaussagen von Zeugen, die bereits Urkundenfälschung und versuchte Zeugenbeeinflussung begangen haben. Zur Belohnung für die Falschaussagen werden Gerichtsverfahren und Ermittlungen gegen diese -Zeugen- mit Zustimmung des Amtsgerichts Neumünster durch Zollitsch eingestellt. Außerdem soll Martins eine Protokollführerin in mindestens einem Fall aufgrund ihres grenzenlosen Vertrauens zur Fälschung von Verhandlungsprotokollen benutzt haben. Dohrn hat einer anderen Rechtspflegerin verboten ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Krukenberg aufzunehmen, da ihn das sofort den Job gekostet hätte. Die Frauen stehen nun selber mit einem Bein im Gefängnis.
Die Beteiligten bilden eine Gruppe, in der die Aufgaben klar verteilt sind: Hoops soll der Chef sein. Janßen ist der -Schriftführer-, Dohrn und Kahlke sind für die Finanzierung und die Kontakte verantwortlich. Brommann und Schürger sorgen bei Beschwrden für die Abwehr eines Anspruchs. Die Rechtsanwälte Steinbach und Kramer und der Nachlasspfleger Krukenberg sorgen für die Abwicklung. Der Schmalfuss aus Bordesholm sorgt als -Feuerwehrmann- für den geregelten Ablauf ohne Störungen, wenn es brenzlig wird. Klagen und Beschwerden beim Landgericht Kiel werden durch ihn abgewürgt. Zudem wurde Staatsanwältin Zollitsch von der Staatsanwaltschaft Kiel hinzugezogen, um die Gruppe über mögliche Ermittlungen der Justiz auf dem laufenden zu halten und ggf. Ausnahmegerichtsverfahren mit falschen Beweismitteln vorzubereiten, wie im Prozess am 26.08.2009 vor dem Amtsgericht Neumünster. Wenn der Beschwerdeführer immer noch sein Recht suchen möchte wird als Geheimwaffe Richterin Schürger vom Oberlandesgericht Schleswig 3.Zivilsenat eingesetzt. Die Frau hat Erfahrung in Rechtssachen mit vielen Vermögenswerten und rechtsbeugenden Richtern. Auch diese Richterin weigerte sich im Dezember 2007 Strafanzeigen weiterzuleiten und da gehen dann auch schon einamal Beweismittel aus den Gerichtsakten verloren, wie z.B.gefälschtes Testamnt nach Rosalia B. vom 26.11.2001, was das Oberlandesgericht 3.Zivilkammer schriftlich am 10.06.2008 bestätigt hat. Rechtsverfolgung von Richterin Schürger - keine.
Die Deals laufen immer nach dem gleichen Muster ab: Zum Bezirk des Emil Schmalfuss gehören das Amtsgericht Neumünster, das Amtsgericht Plön und das Amtsgericht Bad Segeberg. Die Grundbuchämter befinden sich praktischer Weise bei den Amtsgerichten. Die dortigen Rechtspfleger sind weisungsgebunden. Der Erbschaftsanwärter stellt beim Nachlassgericht einen Erbscheinsantrag. Zahlt er gut, erbt er schnell nach Abzug der -Gebühren-. Gibt es prozessuale Problemem durch einen Beteiligten, geht es in die Nachlasspflegschaft, wo der Pfleger der Alleinherrscher über alles Erbgut ist. Die entsprechenden Vorschriften des BGB - 1960 ff. begünstigen diese mafiösen Strukturen, da gleichfalls Parteivorbringen von der Gruppe als Angriff auf ihre Strkturen betrachtet werden. Beim Amtsgericht Plön, wo im Übrigen der Artikel 103 Absatz 1 Grundgesetz (Gehörsgewährungspflicht) auch außer Kraft gesetzt wurde, wird sogar eine Erbschaft einer Erbin erster Rangordnung seit über drei Jahren von einem Nachlasspfleger gepflegt und abkassiert, da angeblich ein Miterbe vierter Rangordnung gesucht werden muss. Beim Amtsgericht Neumünster stellte die Rechtspflegerin Kahlke in einem Fall erst einen Erbschein nach zweieinhalb Jahren aus, nachdem sie von der wahren Erbin mehrfach georfeigt wurde. Dienstaufsichtsbeschwerden gingen dieser -Tat- voraus. Die Antworten von Hoops auf die Beschwerden waren die angebliche richterliche Unabhängigkeit. Die Körperverletzung durch die Erbin wurde nicht verfolgt. Eindeutigere Rechtsbeugungen als im Bezirk von Schmalfuss, die ihm und den anderen Beteiligten bekannt sind, brauchen keines weiteren Beweises.
Die Gruppe finanziert aus ihren Gewinnen teure Immobilien, Urlaubsreisen und andere kostspielige Freizeitaktivitäten unter dem Deckmantel der unabhängigen Richterschaft. Richterin Helga Dohrn soll an mehreren Parfümerien in Bordesholm, Schleswig und Neumünster beteiligt sein und so die Kohlen der Truppe reinwaschen. Die Pflichten eines Richters oder Rechtsanwalts und die entsprechenden Rechtsvorschriften scheinen die Gruppenmitglieder immer weiter aus den Augen verloren zu haben. Das angebliche soziale Angagement von Helga Dohrn dient lediglich dazu neue Opfer zu suchen, bei denen zukünftig kassiert werden kann. Als Betreuungsrichterin kann sie Pflegschaften anordnen, die sich lohnen und so eine weitere Einnahmequelle sicher stellen. Günstig dabei ist, das Rechtsanwalt Steinbach und Kramer gleichzeitig Notare sind. Diese treten auch entgegen der Bundesrechtsanwaltsordnung in der Doppelfunktion auf. Langjährige Rückübertragungsverfahren von Erbschaften sind ebenfalls beim Amtsgericht Neumünster anhängig. Die Truppe baut dabei auf die gesetzlichen Verjährungsfristen bei Erbschaften zur Herausgabepflicht bösgläubiger Erwerber. Dies wird nach dem neuen Erbrecht noch gefördert, denn die Frist beträgt drei Jahre. So spielt die Richtermafia auf Zeit und braucht nur abwarten. Bekommt der Erbe dann doch noch einen Erbschein, kann er sich den hinter den Spiegel klemmen.
Die Strukturen gleichen sich ebenfalls wie im Fall des Nürtinger Betreuungsrichters Michael Irmler, der vor dem Landgericht Stuttgart am 14.November 2008 in 54 Fällen wegen Aktenfälschung, Rechtsbeugung und anderen Delikten zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt wurde(Aktenzeichen 16 Kls 180 Js 10961/06). Selbst nach seiner Verurteilung durch die Vorsitzende Richterin Müller war der Ex-Richter der Rechtsauffassung, er habe korrekt gehandelt. Im Fall des Ex-Richters vom Oberlandesgericht Oldenburg K.-U. Pasker und seiner Ehefrau Sabine, einer Staatsanwältin, zeigten sich gleichfalls mafiöse Strukturen.
Lothar Bösselmann
Publizist und Geschäftsführer der Ambassador Media UG GmbH
www.Internet-Courier.com
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