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Fall Schlecker: Wie Auslagerung von Stammpersonal in Zeitarbeitsfirmen wirksam zu begrenzen ist!

Missbrauch konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung auszuschließen ein politisches kein rechtliches Problem

Nürnberg, Pressemitteilung vom 14.03.2010 21:18:00

Fall Schlecker: Wie Auslagerung von Stammpersonal in Zeitarbeitsfirmen wirksam zu begrenzen ist!

Der "Fall Schlecker" ist inzwischen bereits zu einem Slogan geworden, obwohl keiner genau weiß, was damit ausgedrückt werden soll. - Ist es die so genannte konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung oder ist es die Auslagerung von Stammpersonal aus einem Unternehmen in ein Zeitarbeitsunternehmen mit dem Ziel der Rücküberlassung, häufig zur Einsparung von Personalkosten, die in Kritik steht? - Oder wird hier beides als Missbrauch der Zeitarbeit kritisiert?
Und tatsächlich reden, schreiben, kritisieren und polemisieren Alle, vorwiegend Medien, Politiker und Zeitarbeitskritiker den "Fall Schlecker". Doch bei der Frage nach wirkungsvollen Lösungen zur Vermeidung dieses im Rampenlicht stehenden Missbrauchs verstummen die sonst so lauten Stimmen. Neben dem seit fast drei Monaten an möglichen Lösungen suchenden Bundesarbeitsministerium, kommen auch aus der Zeitarbeitsbranche, die die den Missbrauch selbst kritisiert, nur vereinzelt konkrete Vorschläge, welche aber in der Praxis wenig nützlich sind.
Eigentlich ist die Lösung zur wirkungsvollen Einschränkung des Missbrauchs der Substitution von Stammarbeitern durch Zeitarbeit mittels Auslagerung und Rücküberlassung aber so einfach, wie Experten wissen.

"Fall Schlecker"! - Warum gerade die Drogeriekette zum Sündenbock wurde!

Warum gerade die Drogeriemarktkette Schlecker ins Rampenlicht der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der Auslagerung von Personal in Zeitarbeitsunternehmen und damit so massiv in die öffentliche Kritik geraten ist, bleibt offen.
Letztlich dürfte es die Propaganda-Politik der DGB-Gewerkschaften bzw. vielmehr der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di gewesen sein, die das Schlecker-Unternehmen schon lange im Visier hat, vor allem auch aufgrund vieler Vorkommnisse in der Vergangenheit.

Seit Jahren lagern viele große Konzerne Mitarbeiter in eigene Zeitarbeitsfirmen aus

Tatsächlich ist das Phänomen der Auslagerung von Stammpersonal in - häufig bisher konzerneigene - Zeitarbeitsunternehmen nicht neu, sondern seit der so genannten AÜG-Reform im Jahre 2003 zum "Mustermodell" für die Reduzierung von Personalkosten oder -risiken im eigenen Unternehmen geworden. Bekannte Beispiele sind Autovision und Wolfsburg AG (beide Volkswagen AG - über 5.000 Mitarbeiter), Vivento (Dt. Telekom AG - ca. 1.000 Mitarbeiter), DB Zeitarbeit (Dt. Bahn AG - über 2.500 Zeitarbeitnehmer), BASF Jobmarkt (BASF - ca. 500 Arbeitnehmer)... u.s.w. und auch TUI, Verlag Gruner+Jahr, die Arbeiterwohlfahrt AWO sowie eine Vielzahl von Krankenhäusern gehören auf die Liste der Betreiber konzerneigener Verleihfirmen.
Zwischen Mitte 2006 und Mitte 2008 sollen laut dem zur Bundesanstalt für Arbeit gehörenden Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB insgesamt 175 konzerneigene Zeitarbeitsfirmen mit über 30.000 Beschäftigten gegründet worden sein.
Doch bisher hat niemand das Thema in dieser Weise in die Medien getragen, wie nun in dem geradezu legendären "Fall Schlecker", der eigentlich gar kein Musterfall ist.
Vielleicht war es auch nur das "Winterloch" in den Medien oder es ist einfach so, dass es leichter ist, den "Fall Schlecker" als Schlagwort für ein nicht näher definiertes Problem zu nennen, als das tatsächliche Problem thematisch zu betiteln. Und den Ehinger Unternehmer hat nicht nur Ver.di, sondern auch die Presse schon lange zu den Bösen gemacht.

Worum geht es wirklich? - Konzernüberlassung oder Missbrauch?

In der Öffentlichkeit wird der "Fall Schlecker" häufig bzw. meist als Missbrauch der Zeitarbeit im Wege der "konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung" deklariert. In der Tat aber scheint es bei der Entlassung von Personal durch die Firma Schlecker und Neueinstellung durch die Firma Meniar GmbH verbunden mit der Rücküberlassung in die neuen XXL-Märkte von Schlecker gar nicht um einen solchen Fall zu handeln, da die Zeitarbeitsfirma Meniar wegen des vormals bei Schlecker beschäftigten Geschäftsführers dem Schlecker-Unternehmen zwar sicherlich nahe steht, aber nicht zu diesem "Konzern" gehört.
Die "konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung" ist zwar die offensichtlichste Variante der bewußten und gezielten Personalauslagerung aus Unternehmen in die Zeitarbeit, häufig auch mit viel Personal, aber letztlich nur die "Spitze des Eisbergs". Verbietet oder schränkt man diese ein, wird sich kaum etwas an der missbräuchlichen Umstrukturierung ändern, sondern allenfalls der Weg, d.h. man wird dies nicht mehr über Zeitarbeitsunternehmen im eigenen Konzern, sondern - zumindest offiziell und aus rechtlicher Sicht - konzernfremde Personaldienstleister gestalten. - Das Ergebnis wird nahezu das selbe sein, bzw. sich noch verschärfen, da das externe Zeitarbeitsunternehmen größere Gewinnziele verfolgt, die über die Reduzierung von Personalkosten hinaus gehen.

Ursula von der Leyen (CSU): Erst große Töne, dann verhaltene Stille!
- Und nun wohl doch kein "gesetzliches Nachsteuern" gegen Zeitarbeitsmissbrauch?

Bundesarbeitsministerin hilflos oder nicht Willens das Thema sachlich anzugehen?
Bereits Anfang Januar diesen Jahres, als das Thema der Substitution von Stammpersonal durch Zeitarbeitnehmer zur Verminderung von Personalkosten bzw. -risiken mit dem "Fall Schlecker" zum Nummer-1-Medienthema wurde, äußerte die frühere Familien- und jetzige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hierzu gegenüber Fernsehreportern, man werde etwas gegen den Missbrauch der Zeitarbeit unternehmen und prüfe gerade mögliche Ursachen und Wege; sollte etwas an den Vorwürfen dran sein, würde man "gesetzlich nachsteuern".
Seit diesem Zeitpunkt scheint man im Bundesarbeitsministerium über diesem Problem zu brüten, aber keine Lösungen zu finden bzw. nur solche, die politisch nicht durchsetzbar oder gewollt sind.
Zwischenzeitlich hat sich die Bundesarbeitsministerin mehrfach inhaltslos geäußert und zuletzt - vielleicht aus Verzweiflung oder mangels Lösungen - den Ball den Akteuren der Zeitarbeitstarifverträge, d.h. den Tarifparteien zugespielt. Die Tarifparteien seien aufgerufen, hier tätig zu werden.

Neue "Schlecker-Klauseln" in den Zeitarbeitstarifverträgen 2010 bringen kaum Abhilfe

Politiker bringen völlig verfehlte Forderungen oder schweigen

Von den Gewerkschaften und Politikern, insbesondere der SPD, der LINKEN und Bündnis90/DIE GRÜNEN, wird das Thema bisher nur mit den üblichen und mit der Zeitarbeit stets verbundenen üblichen Programmaufrufen, wie z.B. zu Equal-Pay und -Treatment oder gar dem Zurückdrehen der AÜG-Reform, wie der Wiedereinführung des Synchronisationsverbots oder der Beschränkung der Höchstüberlassungsdauer, verbunden.
Doch all dies ist nicht zielführend, um das Problem der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung oder der konzernfremden Auslagerung in Zeitarbeitsunternehmen anzugehen.
Aus dem Lager der Regierungsparteien ist inhaltlich nur Schweigen zu vernehmen. Ob die Kanzlerin meint, ganz nach dem Vorbild Ihres "Ziehvaters" Helmut Kohl auch dieses Problem aussitzen zu können, lässt sich nur spekulieren.

Zaghafte Lösungsversuche mit offensichtlich wirkungslosen Tarifvertragsklauseln

Obwohl die in der Zeitarbeit aktiven Verbände und Gewerkschaften - zumindest ihren öffentlichen Aussagen zufolge - den kritisierten Missbrauch der Zeitarbeit durch die Verlagerung von Personal in Zeitarbeitsunternehmen, gerade auch aus Image-Gründen, zum Thema gemacht haben und bekämpfen wollen, vermisst man hier bisher Vorschläge für wirkungsvolle Lösungen.
Nachdem man zwischenzeitlich vereinzelt versuchte, den von der Bundesarbeitsministerin zugespielten Ball wieder zurück zu schießen, in dem man äußerte, das Ministerium solle erst einmal seine Feststellungen und zwischenzeitlich erfolgten Klärungen offen legen, sind in den ersten beiden neuen Zeitarbeitstarifabschlüssen 2010 "Schlecker-Klauseln", wie sie genannt werden, in die Tarifverträge aufgenommen worden.
Doch hierbei schließt man nur die Anwendung der jeweiligen Zeitarbeitstarifverträge - als Ausnahme vom gesetzlichen Grundsatz von "Equal-Pay" und "Equal-Treatment" in § 9 Nr.2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - bei Überlassung an konzerninterner Unternehmen im Sinne der § 18 Aktiengesetz aus.
Diese den Geltungsbereich und damit die Anwendung der Tarifverträge von BZA-DGB und AMP-CGB nun künftig ab 01.07.2010 einschränkende Regelungen helfen aber nicht weiter, wenn die Aus- oder Verlagerung an konzernfremde Unternehmen erfolgt, was künftig dann in derart angestrebten Fällen des Missbrauchs wohl zum Regelfall wird.
Die Umgehung ist offenkundig und der Weg dorthin zu einfach, um hier überhaupt nur irgendein Unternehmen tatsächlich abzuhalten, sofern dies überhaupt wirklich ernsthaft gewollt ist und nicht nur der Imagepflege in der Öffentlichkeit dienen soll.

Eine effektive Lösung zur Missbrauchseinschränkung ist so einfach

"Betrachtet man das Problem wirklich vollständig und will es an der Wurzel packen", so der Zeitarbeits- und Tarifexperte G. Bauer, "muss man einen Ausschluss der im Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) als Ausnahme vom Gleichstellungsgrundsatz festgelegten Tarifanwendung regeln".
Eine solche Regelung wäre sehr einfach durch eine kurze Ergänzung der Bestimmungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (§§ 3 Abs.1. Nr.3 S.2, 9 Nr. 2 AÜG) mit einem Verbot der Tarifanwendung bei der Überlassung von Arbeitnehmern an einen Arbeitgeber, bei dem der Zeitarbeitnehmer in den letzten (z.B. sechs) Monaten beschäftigt war, umsetzbar.
Hierzu bedarf es nur der Ergänzung eines Halbsatzes im Gesetz, wie G. Bauer darlegt.
Auf diese Weise ist eine Auslagerung aus einem Unternehmen in ein Zeitarbeitsunternehmen und eine nachfolgende Rücküberlassung zwar nicht ausgeschlossen, aber in den ersten Monaten zur Erzielung einer schnellen Personalkostenreduzierung meist unattraktiv. Zudem wäre dann das eigentliche Ziel der Bekämpfung des Missbrauchs erreicht, da ausgelagerte Arbeitnehmer dann nicht schlechter als die Stammmitarbeiter gestellt werden können; und genau um diesen kritischen Punkt geht es ja tatsächlich in der Praxis, wie sich auch aus den Vorwürfen der Gewerkschaften ergibt.
Sicherlich sind damit - wie Kritiker äußern mögen - nicht alle Missbrauchsfälle in diesem Bereich ausgeschlossen und weiterhin Umgehungskonstellationen denkbar und möglich, doch werden diese deutlich erschwert bzw. eingeschränkt oder unattraktiv.
So einfach wäre durch eine minimale Gesetzesnivellierung eine wirkungsvolle und schnell umsetzbare Lösung erzielt.

Wird iGZ-DGB-Tarifabschluss eine wirkungsvolle Lösung bringen?

Kommt wirkungsvolle Lösung oder verstummt die Diskussion?
Es wird sich nun in den nächsten Monaten zeigen, ob die Bekämpfung des Missbrauchs der Zeitarbeit durch Substitution von Stammpersonal mittels Auslagerung aus dem Unternehmen und Rücküberlassung als Zeitarbeitnehmer mit dem vorrangigen Ziel Personalkosten bzw. -risiken im Stammunternehmen zu reduzieren, wirklich - sowohl von der Regierung als auch der Zeitarbeitsbranche selbst - gewollt ist und wirkungsvoll angegangen wird, oder als populistische Themendiskussion ohne effektive Lösungen im Sand verläuft, wie so häufig bei derart im öffentlichen Rampenlicht stehenden politischen Themen.
Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ), der nun am morgigen Montag (15.03.2010) mit seinen Tarifverhandlungen beginnt, kann zusammen mit den DGB-Gewerkschaften beweisen, dass er wirklich den Missbrauch der Zeitarbeit mit einer effektiven Lösung bekämpfen willen und als erster Zeitarbeitsverband eine - zumindest für seinen Tarifvertrag - brauchbare Regelung findet.

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