premiumpresse.de - Ihr professioneller Pressedienst! Kostenlose Erfassung und Verbreitung tagesaktueller Nachrichten, News & Pressemitteilungen ...

EU-Parlament fordert strenge Auflagen für Körperscanner

Karlsruhe, Pressemitteilung vom 14.07.2011 13:56:00

EU-Parlament fordert strenge Auflagen für Körperscanner

(lifepr) Bad Windsheim, 14.07.2011 - Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit einen Bericht zur Luftsicherheit und zu Körperscannern verabschiedet und damit den Weg zu Durchleuchtungsverfahren bei Passagierkontrollen freigemacht. Die Parlamentarier stellten klar, dass die Mitgliedsstaaten nicht dazu verpflichtet werden können, die neue Technologie im eigenen Land einzuführen, und machten ihre Zustimmung von Bedingungen abhängig, die verbreitete Vorbehalte von Bürgern gegen Körperscanner berücksichtigen.

Ganzkörperscanner dürfen demnach nur in Flughäfen zum Einsatz kommen und nicht die Gesundheit der Passagiere gefährden. Der Einsatz von Röntgentechnologie in Körperscannern sei ganz zu verbieten, weil diese mit ernsthaften gesundheitlichen Risiken behaftet sei.

Stattdessen soll die als weniger bedenklich geltende Mikrowellentechnik verwendet werden. Die Geräte dürfen zudem keine detaillierten Körperbilder liefern, sondern nur Piktogramme. Eine personenbezogene Speicherung der Abbildung sei ebenfalls auszuschließen. Passagiere sollen den Eintritt in die Detektorkabine auch verweigern können.

Bisher nutzen die neue Überwachungstechnik in der EU nur Großbritannien und die Niederlande.

In Deutschland läuft seit vergangenem Herbst bis Ende Juli ein Feldtest mit zwei Körperscannern im Hamburger Flughafen Fuhlsbüttel. Dabei stellte sich heraus, dass die eingesetzten Geräte noch längst nicht ausgereift sind. So erkannten die Scanner Stoffverdickungen von Bügelfalten und die Umrisse von Schweißflecken als gefährliche Objekte, metallische Gegenstände in der Kleidung von Passagieren ignorierten sie dagegen komplett. Die Bundesregierung will Ganzkörperscanner an Flughäfen erst dann im Regelbetrieb zulassen, wenn alle technischen Probleme gelöst sind und die Intimsphäre der Passagiere umfassend geschützt wird. ARCD

Firmenbeschreibung:

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unter-stützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmit-glied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

counter


Kategorie-News: 


Bisher 0 Kommentar(e)
Kommentar schreiben
Pressemitteilung bewerten
UninteressantSehr oberflächlichNicht besonders interessantZu empfehlenInteressant, brisantSehr interessant, brisant
Pressemitteilung löschen
Auf Mister Wong vorschlagen 
"Themenrelevante" Meldungen



Zusatzinformationen

Pressemitteilungstext: 394 Wörter, 3.041 Zeichen.
Geografische Lage des Herausgebers: Karlsruhe, Länge 8.4038, Breite 49.0081
Aktuelles Wetter & Wochen-Prognose von Karlsruhe
Aktuelle Job- & Stellenangebote in Karlsruhe
Pressekontakt

Silvia Schöniger
Pressestelle
+49 (9841) 409-182
+49 (9841) 409-190
Ursprung der Mitteilung

LifePR
Huber Verlag für Neue Medien GmbH
Lorenzstraße 29
76135 Karlsruhe
Deutschland

[Mehr PMs]
[Quelle dieser Pressemitteilung]

[Webslice] Webslice dieses Mitgliedes aufrufen [IE8] ...  [Mitglieds-RSS] RSS-Feed dieses Mitgliedes aufrufen ...
3x3ws
[iGoogle]    Nachrichten dieses Mitgliedes zu iGoogle hinzufügen ...  [Rechtliches]  Herkunft dieser Meldung ...

Dieses Mitglied ist GOLD-Mitglied /
Mehr Informationen zum nebenstehenden Usersymbol hier

Funktionen

Aufrufe der PM: Aufrufe der Pressemitteilung
Druckversion
PDF
Als Favorit speichern
Fehler melden
6-Punkt Braille [für IE 5+]  Meldungen in Braille-Schrift auf premiumpresse.de
8-Punkt Braille [für IE 5+]
Diese Pressemitteilung per E-Mail versenden:



Möchten Sie über künftige Pressemitteilungen zur Thematik dieser Meldung/News kostenlos und tagesaktuell informiert werden?

Suchbegriff 1:
Suchbegriff 2:
Suchbegriff 3:
E-Mail Adresse:
 



Es sind noch keine Kommentare vorhanden

Schreiben Sie HIER den ersten Kommentar zur Pressemitteilung...
 

Weitere Ressorts > Asia Pacific  |  Finanzen  |  Energie & Umwelt  |  Ernährung  |  Haus & Garten  |  Kids & Jugend  |  Lifestyle  |  Produkte  |  Weltweit  |  Wissenschaft
Handel  |  Rechtsprechung  |  Immobilien  | Transport  |  Industrie  |  eCommerce  |  Bildung  |  Events  |  Verbände & Vereine  |  Soziales  |  Medizin  Markteting
 
Impressum  |  Kontakt  |  AGB  |  Datenschutz  |  Blog  |  Empfehlen  |  Umfrage  |  Twitter  |  RSS  |  Facebook  |  Flickr  |  Qype  |  Mister Wong  |  Google+  |  Benchpark

WARNUNG!!!
 
 

Das Copyright von auf premiumpresse.de aufgeführten Bildern und Texten liegt ausschließlich beim Herausgeber/Verfasser der zum Bild/Text zugehörigen Meldung und darf ohne Erlaubnis der in der jeweiligen Meldung genannten Herausgeber/Verfasser/Urheber nicht weiterverarbeitet oder in jeglicher Form verwendet werden. Ausschließlich der Verfasser/Herausgeber der jeweiligen Meldung ist für Art, Beschaffenheit und deren Inhalt sowie beigefügte Texte, Bilder und Tonmaterial verantwortlich. premiumpresse.de kann keinerlei Haftung für Wahrheitsgehalt, Vollständigkeit und/oder Korrektheit veröffentlichter Meldungen übernehmen. In Contentbereichen ggf. grün markierte Textbestandteile (In-Text-Werbungen) stammen nicht vom Urheber der jeweiligen Mitteilung. Orange  markierte Verlinkungen mit doppelter blauer Unterstreichung in Contentbereichen stammen entweder vom Verfasser und/oder Publizierenden der jeweiligen Meldung oder werden mittels sogenannter InPress-Links automatisiert zur Thematik eines Wortes ergänzt. User können derart hinterlegte (Werbe)informationen mittels Mouseover selektieren und die Verlinkung(en) ausführen/besuchen. © 2007-2012 premiumpresse.de ist angemeldete Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt

premiumpresse zu iGoogle hinzufügen - Add to Google

 

Trickkiste und Tools auf premiumpresse.de
System-News auf premiumpresse.de
abgemahnt
I