NRO fordern: Keine Körperscanner-Geschäfte mit Herstellern von Streumunition - Öffentliche Auftragsvergabe muss an die Beachtung ethischer und nachhaltiger Kriterien gekoppelt werdenIntimkontrollen an Airports unnötigEin Körperscanner oder acht Sicherheitskräfte
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(lifepr) Bad Windsheim, 14.07.2011 - Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit einen Bericht zur Luftsicherheit und zu Körperscannern verabschiedet und damit den Weg zu Durchleuchtungsverfahren bei Passagierkontrollen freigemacht. Die Parlamentarier stellten klar, dass die Mitgliedsstaaten nicht dazu verpflichtet werden können, die neue Technologie im eigenen Land einzuführen, und machten ihre Zustimmung von Bedingungen abhängig, die verbreitete Vorbehalte von Bürgern gegen Körperscanner berücksichtigen.
Ganzkörperscanner dürfen demnach nur in Flughäfen zum Einsatz kommen und nicht die Gesundheit der Passagiere gefährden. Der Einsatz von Röntgentechnologie in Körperscannern sei ganz zu verbieten, weil diese mit ernsthaften gesundheitlichen Risiken behaftet sei.
Stattdessen soll die als weniger bedenklich geltende Mikrowellentechnik verwendet werden. Die Geräte dürfen zudem keine detaillierten Körperbilder liefern, sondern nur Piktogramme. Eine personenbezogene Speicherung der Abbildung sei ebenfalls auszuschließen. Passagiere sollen den Eintritt in die Detektorkabine auch verweigern können.
Bisher nutzen die neue Überwachungstechnik in der EU nur Großbritannien und die Niederlande.
In Deutschland läuft seit vergangenem Herbst bis Ende Juli ein Feldtest mit zwei Körperscannern im Hamburger Flughafen Fuhlsbüttel. Dabei stellte sich heraus, dass die eingesetzten Geräte noch längst nicht ausgereift sind. So erkannten die Scanner Stoffverdickungen von Bügelfalten und die Umrisse von Schweißflecken als gefährliche Objekte, metallische Gegenstände in der Kleidung von Passagieren ignorierten sie dagegen komplett. Die Bundesregierung will Ganzkörperscanner an Flughäfen erst dann im Regelbetrieb zulassen, wenn alle technischen Probleme gelöst sind und die Intimsphäre der Passagiere umfassend geschützt wird. ARCD
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Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unter-stützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmit-glied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.
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