premiumpresse.de - Ihr professioneller Pressedienst! Kostenlose Erfassung und Verbreitung tagesaktueller Nachrichten, News & Pressemitteilungen ...

Entbündelung des Anschlusses: Swisscom wendet sich gegen Eingriff des Regulators in den Markt

Düsseldorf, Pressemitteilung vom 10.11.2000 11:04:00

Entbündelung des Anschlusses: Swisscom wendet sich gegen Eingriff des Regulators in den Markt

Bern, 10. November 2000 Die Kommunikationskommission ComCom verpflichtet gemäss einer Medienmitteilung von heute Swisscom, im Rahmen von vorsorglichen Massnahmen die teilweise Entbündelung des Teilnehmeranschlusses (Unbundling) vorzunehmen. Der Eingriff verzerrt den Wettbewerb und benachteiligt Swisscom einseitig. Nach einer kurzen Beurteilung der ihr vorliegenden Unterlagen hat Swisscom entschieden, gegen die vorsorglichen Massnahmen der ComCom beim Bundesgericht Beschwerde einzureichen. Der Schweizer Telekommunikationsmarkt ist von einem scharfen Wettbewerb geprägt.
 
Kundinnen und Kunden profitieren landesweit dank der modernen Swisscom-Infrastruktur von innovativen Telecom-Diensten und tiefen Preisen. Der Infrastrukturwettbewerb für Breitbandanschlüsse intensiviert sich laufend: Neben Swisscom sind mehrere alternative Anbieter wie Kabelnetzbetreiber, WLL-Konzessionäre (Wireless Local Loop) und demnächst auch die UMTS-Anbieter aktiv auf dem Markt. Zugunsten des Wettbewerbs hat Swisscom ihre Beteiligung am Kabelnetzbetreiber Cablecom bereits Ende 1999 veräussert und in diesem Jahr auf eine WLL-Konzession verzichtet. Damit liegt keine marktbeherrschende Position von Swisscom im gesamten Anschlussbereich vor. Unnötige Regulierung reduziert Investitionsanreize Der von der ComCom verfügte Eingriff in diesen Markt reduziert die Investitionsanreize sowohl für Wettbewerber wie auch für Swisscom, verzögert damit die Infrastruktur-Innovationen in unserem Land und trifft insbesondere die Randregionen.
 
Die Wettbewerber werden sich gemäss den Erfahrungen in anderen Ländern auf die lukrativen Anschlüsse in den Grossagglomerationen konzentrieren. Reguliertes Unbundling wird zudem die Spielregeln für die WLL-Konzessionäre verändern. Swisscom betreibt im weltweiten Vergleich eine der qualitativ besten Netzinfrastrukturen. ISDN ist ohne Regulierung flächendeckend eingeführt und ermöglicht allen einen schnellen Internet-Zugang. Ohne Regulierung offeriert Swisscom bereits heute allen Fernmeldedienstanbietern den gleichen, nichtdiskriminierenden Zugang zu breitbandigen Verbindungsdiensten auf einer IP-basierenden Lösung (ADSL).
 
Gesetzliche Grundlage fehlt Aufgrund der provisorisch verfügten Entbündelungsdienste müsste Swisscom ihren Konkurrenten Teilnehmeranschlüsse zur ausschliesslichen Nutzung abtreten. Swisscom ist - gestützt auf ein Rechtsgutachten - der Auffassung, dass die Entbündelungsdienste nicht unter das Interkonnektionsregime des heutigen Fernmeldegesetzes (FMG) fallen. Der Verfügung der ComCom fehlt die gesetzliche Grundlage, welche für einen solchen schwerwiegenden Eingriff in die verfassungsmässigen Rechte nötig wäre. Die ComCom stützt sich in ihrem provisorischen Entscheid auf ein Gutachten der Wettbewerbskommission von Anfang 2000. In Anbetracht der grossen Dynamik des Telekommunikationsmarktes ist diese Entscheidungsgrundlage bereits überholt.
 
Zudem hatte dieses Gutachten Mietleitungen, und nicht die verfügten Dienste zum Gegenstand. Veröffentlicht von pressrelations.


Kategorie-News: 


Bisher 0 Kommentar(e)
Kommentar schreiben
Pressemitteilung bewerten
UninteressantSehr oberflächlichNicht besonders interessantZu empfehlenInteressant, brisantSehr interessant, brisant
Pressemitteilung löschen
Auf Mister Wong vorschlagen 
"Themenrelevante" Meldungen



Zusatzinformationen

Pressemitteilungstext: 349 Wörter, 3.099 Zeichen.
Geografische Lage des Herausgebers: Düsseldorf, Länge 6.7757, Breite 51.2249
Aktuelles Wetter & Wochen-Prognose von Düsseldorf
Aktuelle Job- & Stellenangebote in Düsseldorf
Pressekontakt

Zu dieser Pressemitteilung sind keine weiteren separaten Kontaktdaten über unsere Datenbank hinterlegt. Derartige Kontaktdaten des Herausgebers der PR entnehmen Sie in solchem Fall bitte dem vorstehenden Presse-Fliesstext ...

Ursprung der Mitteilung

pressrelations GmbH
pressrelations GmbH
Klosterstraße 112
40211 Düsseldorf
Deutschland

[Webseite] [Mehr PMs]
[Quelle dieser Pressemitteilung]

[Webslice] Webslice dieses Mitgliedes aufrufen [IE8] ...  [Mitglieds-RSS] RSS-Feed dieses Mitgliedes aufrufen ...
3x3ws
[iGoogle]    Nachrichten dieses Mitgliedes zu iGoogle hinzufügen ...  [Rechtliches]  Herkunft dieser Meldung ...

Dieses Mitglied ist BRONZE-Mitglied
Mehr Informationen zum nebenstehenden Usersymbol hier

Funktionen

Aufrufe der PM: Aufrufe der Pressemitteilung
Druckversion
PDF
Als Favorit speichern
Fehler melden
6-Punkt Braille [für IE 5+]  Meldungen in Braille-Schrift auf premiumpresse.de
8-Punkt Braille [für IE 5+]
Diese Pressemitteilung per E-Mail versenden:



Möchten Sie über künftige Pressemitteilungen zur Thematik dieser Meldung/News kostenlos und tagesaktuell informiert werden?

Suchbegriff 1:
Suchbegriff 2:
Suchbegriff 3:
E-Mail Adresse:
 



Es sind noch keine Kommentare vorhanden

Schreiben Sie HIER den ersten Kommentar zur Pressemitteilung...
 

Weitere Ressorts > Asia Pacific  |  Finanzen  |  Energie & Umwelt  |  Ernährung  |  Haus & Garten  |  Kids & Jugend  |  Lifestyle  |  Produkte  |  Weltweit  |  Wissenschaft
Handel  |  Rechtsprechung  |  Immobilien  | Transport  |  Industrie  |  eCommerce  |  Bildung  |  Events  |  Verbände & Vereine  |  Soziales  |  Medizin  Markteting
 
Impressum  |  Kontakt  |  AGB  |  Datenschutz  |  Blog  |  Empfehlen  |  Umfrage  |  Twitter  |  RSS  |  Facebook  |  Flickr  |  Qype  |  Mister Wong  |  Google+  |  Benchpark

WARNUNG!!!
 
 

Das Copyright von auf premiumpresse.de aufgeführten Bildern und Texten liegt ausschließlich beim Herausgeber/Verfasser der zum Bild/Text zugehörigen Meldung und darf ohne Erlaubnis der in der jeweiligen Meldung genannten Herausgeber/Verfasser/Urheber nicht weiterverarbeitet oder in jeglicher Form verwendet werden. Ausschließlich der Verfasser/Herausgeber der jeweiligen Meldung ist für Art, Beschaffenheit und deren Inhalt sowie beigefügte Texte, Bilder und Tonmaterial verantwortlich. premiumpresse.de kann keinerlei Haftung für Wahrheitsgehalt, Vollständigkeit und/oder Korrektheit veröffentlichter Meldungen übernehmen. In Contentbereichen ggf. grün markierte Textbestandteile (In-Text-Werbungen) stammen nicht vom Urheber der jeweiligen Mitteilung. Orange  markierte Verlinkungen mit doppelter blauer Unterstreichung in Contentbereichen stammen entweder vom Verfasser und/oder Publizierenden der jeweiligen Meldung oder werden mittels sogenannter InPress-Links automatisiert zur Thematik eines Wortes ergänzt. User können derart hinterlegte (Werbe)informationen mittels Mouseover selektieren und die Verlinkung(en) ausführen/besuchen. © 2007-2012 premiumpresse.de ist angemeldete Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt

premiumpresse zu iGoogle hinzufügen - Add to Google

 

Trickkiste und Tools auf premiumpresse.de
System-News auf premiumpresse.de
abgemahnt
I