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Ein beliebtes Urlaubsreiseziel mit dem vierbeinigen Freund, sind die benachbarten Niederlande. Mit ihren weiten Stränden und Wasser in Hülle und Fülle, zählt die holländische Küste zu den beliebtesten Urlaubsorten des Landes.
Doch bei der Einreise mit einem Hund, hat der Hundehalter, wie in den meisten Ländern, Einreisebestimmungen zu beachten.
Zunächst sind die allgemeinen EU-Richtlinien zu beachten, die vorschreiben, dass bei der Einfuhr von Hunden ein EU Heimtierausweis notwendig ist. Neben der Beschreibung des Tieres enthält er den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies).
Die Tollwutimpfung muss nach den EU-Richtlinien gültig sein und der Hund über eine Tätowierung oder einen Chip verfügen, mit dem er eindeutig zu identifizieren ist.
Auch in den Niederlanden gibt es Regeln über die Einfuhr von ?gefährlichen? Hunden, die sogenannte RAD. Das umstrittene Gesetz aus dem Jahr 1993 wurde allerdings im Juni 2008 aufgehoben. Eine neue Regelung wird derzeit durch das niederländische Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität erarbeitet. Mit dieser Neuregelung entscheidet nicht mehr das äußere Erscheinungsbild, sondern das Verhalten des Hundes darüber, ob er beschlagnahmt werden darf.
Die RAD (Regelung für aggressive Tiere) aus dem Jahr 1993 bleibt bis zur Verkündung der neuen Regelung offiziell in Kraft. Allerdings werden ?Pitbulls? bis dahin nur noch dann beschlagnahmt, wenn sie einen Beißvorfall verursacht haben.
Ein anschließender Verhaltenstest entscheidet, ob eine Einschläferung notwendig ist.
Auch jeder, einer anderen Rasse zugehöriger Hund, kann nach einem Beißvorfall beschlagnahmt werden.
Der Einreise mit einem ?pitbullartigem? Hund in die Niederlande ist mit Einhaltung der EU-Richtlinien möglich.
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