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Das Inkassounternehmen Debcon GmbH macht derzeit Forderungen im Namen verschiedener Rechteinhaber, beispielsweise auch der DigiProtect GmbH, geltend. In einem aktuellen Fall wird ein Forderungsbetrag in Höhe von 3.860,40 geltend gemacht, welcher auf drei Erstattungsansprüchen der DigiProtect GmbH beruhen soll. Die Firma Debcon GmbH fügt ihrem Schreiben, in welchem sie auch auf die Möglichkeit einer Weitergabe von Daten an die Schufa Holding AG hinweist, eine Zahlungsvereinbarung bei, in welcher sich der Betroffene zur Zahlung verschieden hoher Beträge je nach Zahlungsweise verpflichten soll.
Zugrunde liegen diesem Fall Abmahnschreiben der Kanzlei Urmann + Collegen aus Regensburg im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH. In diesen wird dem Abgemahnten vorgeworfen, urheberrechtlich geschütztes pornografisches Filmwerk der Rechteinhaberin unberechtigt im Internet zur Verfügung gestellt zu haben und dadurch Unterlassungs-, Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüche verwirkt zu haben. Beispielsweise handelt es sich um die Werke I Love Big Toys 30 oder Pornstar Superheroes, die via Filesharing verbreitet worden sein sollen.
Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Abgeltung der Zahlungsansprüche mit einem Vergleichsbetrag in Höhe von 650,00 . Gibt der Betroffene zwar eine Unterlassungserklärung in modifizierter Form ab, zahlt aber nicht, so erhöht sich in einem weiteren Schreiben der geforderte Betrag auf 1.286,80 .
Dieser Betrag wurde nun offenbar dann für die jeweils einzelnen Fälle zur Einziehung der Firma Debcon GmbH überlassen. Offenbar steht dies im Zusammenhang mit der Ende des vergangenen Jahres bekannt gewordenen Versteigerung von Forderungen durch die Kanzlei U + C.
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