University of Texas setzt beim Supercomputing auf DellGFI Software veröffentlicht GFI MAX™ mit Tools zum Remote-Management und -Monitoring für IT-Service-AnbieterDB AG Presseinformation Hertha Fanzug
Karrieretag der FH SWF in Soestcreativ coiffeur cremerTalents in Time GmbHKaffee ShopPixelpark AG> Mehr Firmen
(Stuttgart, 03. Februar 2012) Die Deutsche Bahn begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum Eilantrag des BUND gegen den Bescheid des Eisenbahn-Bundesamts vom 26.01.2012, die Baumversetzungen und -Fällungen im Mittleren Schlossgarten durchzuführen.
Projektsprecher Wolfgang Dietrich: Die Rechtssicherheit für die Maßnahmen im Mittleren Schlossgarten waren seit dem Bescheid des Eisenbahn-Bundesamts gegeben. Mit der Entscheidung des VGH müssten jetzt auch die letzten Vorbehalte der Landesregierung ausgeräumt sein. Deshalb gehen wir davon aus, dass die Polizei jetzt alle Maßnahmen ergreift, damit die Bahn mit den Verpflanzungen und Fällarbeiten in den nächsten Tagen beginnen kann.
Bereits vor diesem Beschluss waren die rechtlichen Voraussetzungen für die Deutsche Bahn gegeben, die Verpflanzungen und Fällarbeiten im Mittleren Schlossgarten durchzuführen. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte in seinem Bescheid einen entsprechenden Sofortvollzug seiner Freigabeentscheidung angeordnet.
[Webseite] [Mehr PMs]
[Quelle dieser Pressemitteilung]
[Webslice]
[Mitglieds-RSS] ![]()

[iGoogle]
[Rechtliches] ![]()
Das Copyright von auf premiumpresse.de aufgeführten Bildern und Texten liegt ausschließlich beim Herausgeber/Verfasser der zum Bild/Text zugehörigen Meldung und darf ohne Erlaubnis der in der jeweiligen Meldung genannten Herausgeber/Verfasser/Urheber nicht weiterverarbeitet oder in jeglicher Form verwendet werden. Ausschließlich der Verfasser/Herausgeber der jeweiligen Meldung ist für Art, Beschaffenheit und deren Inhalt sowie beigefügte Texte, Bilder und Tonmaterial verantwortlich. premiumpresse.de kann keinerlei Haftung für Wahrheitsgehalt, Vollständigkeit und/oder Korrektheit veröffentlichter Meldungen übernehmen. In Contentbereichen ggf. grün markierte Textbestandteile (In-Text-Werbungen) stammen nicht vom Urheber der jeweiligen Mitteilung. Orange markierte Verlinkungen mit doppelter blauer Unterstreichung in Contentbereichen stammen entweder vom Verfasser und/oder Publizierenden der jeweiligen Meldung oder werden mittels sogenannter InPress-Links automatisiert zur Thematik eines Wortes ergänzt. User können derart hinterlegte (Werbe)informationen mittels Mouseover selektieren und die Verlinkung(en) ausführen/besuchen. © 2007-2012 premiumpresse.de ist angemeldete Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt