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Bundesaufsicht sieht weiteren Klaerungsbedarf - Atomreaktor war trotz unzureichender Stoerfallbeherrschung wochenlang in Betrieb

Düsseldorf, Pressemitteilung vom 18.01.2005 16:19:00

Bundesaufsicht sieht weiteren Klaerungsbedarf - Atomreaktor war trotz unzureichender Stoerfallbeherrschung wochenlang in Betrieb

Das baden-wuerttembergische Umwelt- und Verkehrsministerium hat dem Bundesumweltministerium bestaetigt, dass der derzeitige Betrieb des Atomkraftwerks Philippsburg 2 (KKP 2) keinen Gefaehrdungszustand darstellt. Bei der Bundesaufsicht bestehen jedoch Zweifel, ob das Sicherheitsmanagement den Anforderungen genuegt. In einem bundesaufsichtlichen Gespraech am gestrigen Montag hat die Bundesaufsicht insbesondere die Aufklaerung folgender Aspekte verlangt: 1. Im Jahr 2001 hatte die Bundesaufsicht ermittelt, dass KKP 2 ohne die vorschriftsgemaesse Beherrschung des Stoerfalls "Kuehlmittelverlust" betrieben wurde.
 
Dabei war entscheidend, dass die Flutbehaelter im Anforderungsfall nicht genuegend boriertes Kuehlwasser haetten zur Verfuegung stellen koennen. Dieser Verstoss hatte dazu gefuehrt, dass die Bundesaufsicht eine laengere Betriebseinstellung durchgesetzt hatte, bis der Betreiber zusagte, ein Sicherheits-Managementsystem in der Anlage einzurichten. Im Rahmen der technischen Aufklaerung des Ereignisses von 2001 ist es fuer die Bundesaufsicht unverstaendlich, dass die Betreiberin bei der Berechnung der noetigen Wassermengen bis heute die Zurueckhaltung von Wasser in der Reaktorgrube ignoriert hat. 2. Auf Nachfrage der Bundesaufsicht hat die Anlagenbetreiberin nicht offen gelegt, wie und wann sie zu dem Ergebnis gelangt ist, dass zur ausreichenden Stoerfallbeherrschung administrative Massnahmen erforderlich sind (sofortiges Abfahren der Anlage, falls bei einem der vier Notkuehlstraenge Reparaturen erforderlich sind). Damit erweisen sich auch die Grundlagen der Untersuchungen seit 2001 als fragwuerdig: Die Betreiberin hatte durch Berechnungen versucht nachzuweisen, dass trotz des vorschriftswidrigen Verhaltens die Sicherheit nicht beeintraechtigt gewesen sei.
 
Bereits im Landtags-Untersuchungsausschuss hatte Bundesumweltminister Juergen Trittin deutlich gemacht, dass es nicht akzeptabel sei, Betriebsvorschriften durch nachtraegliche Berechnungen - die sich jetzt sogar als unzureichend herausstellen - in Frage zu stellen (vgl. Landtags-Drucksache 13/2500, S.149). 3. Die Betreiberin behauptet, die unzureichende Stoerfallbeherrschung selbst ermittelt zu haben und bestreitet, dass die neuen Erkenntnisse auf Untersuchungen eines staatsanwaltschaftlichen Sachverstaendigen zurueckgehen. Das baden-wuerttembergische Umwelt- und Verkehrsministerium hatte dies jedoch mit einer Presseerklaerung vom 14. Januar 2005 angedeutet. Die Betreiberin behauptet zudem, von den Erkenntnissen und Fragen des Sachverstaendigen erst durch das Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 21. Dezember 2004 erfahren zu haben. Selbst wenn das zutraefe, ist KKP 2 offenbar drei Wochen lang in Kenntnis einer unzureichenden Stoerfallbeherrschung und ohne geregelte Ersatzmassnahmen betrieben worden.
 
Die Bundesaufsicht erwartet von einem Atomkraftwerksbetreiber, dass er Zweifeln an der Stoerfallbeherrschung ohne jegliches Verzoegern nachgeht, Gegenmassnahmen ergreift und die Aufsichtsbehoerde unverzueglich informiert. Die Einhaltung dieser Anforderung des Sicherheitsmanagements wird derzeit durch die Bundesaufsicht geprueft. In rein technischer Hinsicht wird untersucht, ob die von der Anlagenbetreiberin ergriffenen Massnahmen ausreichend sind. Daran bestehen derzeit keine Zweifel.   Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6, 10178 BerlinRedaktion: Michael Schroeren (verantwortlich)Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer Tel.: 01888/305-2010. Fax: 01888/305-2016email: presse@bmu.bund.de internet: http://www.bmu.de/presse Berlin - Ver?ntlicht von pressrelations.


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