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Beckstein betrunken im Wahlkampf? Zwei Liter Bier sind zuviel

Düsseldorf, Pressemitteilung vom 16.09.2008 17:11:23

Beckstein betrunken im Wahlkampf? Zwei Liter Bier sind zuviel

Berlin (pressrelations) - Beckstein betrunken im Wahlkampf? Zwei Liter Bier sind zuviel Berlin - Zur Aussage von Günther Beckstein „zwei Maß seien kein Problem“ erklärt Sabine Bätzing, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: „Günther Beckstein hat wohl einen über den Durst getrunken. Zwei Liter Bier überschreiten die Trinkmengenempfehlungen der Weltgesundheitsorganistation (WHO) um das dreifache. Herr Beckstein ist schon 1997 mit seinem Widerstand gegen eine Absenkung der Promille-Grenze von 0,8- auf 0,5-Promille gescheitert. Zudem hat der zurzeit noch amtierende bayerische Ministerpräsident wiederholt falsche Tatsachen über das Nationale Aktionsprogramm zur Alkoholprävention von sich gegeben: 1.
 
Es ist keine Anhebung der Altersgrenze von 16 auf 18 Jahren für Bier und Wein geplant. Beckstein und seine Ministertruppe haben dies in Bierzelten wiederholt behauptet. 2. Es wird auf alkoholischen Getränken keine Warnhinweise wie bei Tabak geben. Stattdessen sind Piktogramme für die Zielgruppe der Schwangeren geplant. Diese Piktogramme haben Frankreich, Belgien und ein Teil der Alkoholindustrie in Deutschland bereits freiwillig eingeführt.
 
Als Beckstein noch Innenminister war, hat er auf der 185. Sitzung der IMK einem Beschluss mit ähnlich restriktiven Maßnahmen zur Alkoholprävention zugestimmt (‚Eindämmung des Alkoholmissbrauchs zur Gewaltprävention und konsequente Durchsetzung des Jugendschutz- und Gaststättengesetzes’). Scheinbar hat der Ministerpräsident die Beschlüsse des Innenministers Beckstein im Wahlkampf plötzlich vergessen. Es geht mir nicht um ein Alkoholverbot, sondern um den maßvollen Genuss von Alkohol. Gleichzeitig besteht Einigkeit darüber, dass in bestimmten Situationen auf Alkohol verzichtet werden muss, dazu gehören der Straßenverkehr und die Schwangerschaft.
 
“ Kontakt HAUSANSCHRIFT Friedrichstraße 108 10117 Berlin POSTANSCHRIFT 11055 Berlin TEL + 49 (0)30 18441-1452 FAX + 49 (0)30 18441-4960 E-Mail: drogenbeauftragte@bmg.bund.de http://www.drogenbeauftragte.de.


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