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Bahrain: Reise- und Sicherheitshinweise

Berlin, Pressemitteilung vom 27.01.2010 08:01:51

Bahrain: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 21.01.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.

Seit Jahresbeginn kommt es in bestimmten Landesteilen und in der Hauptstadt häufig zu Provokationen und Störaktionen von Gruppen Jugendlicher, die die öffentliche Ordnung beeinträchtigen (Straßenblockaden mit brennenden Autoreifen, Werfen von Molotov-Cocktails) und auf die die Innenbehörden entsprechend reagieren. Angriffe auf westliche Ausländer sind bisher nicht bekannt geworden.

Terrorismus

Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können auch hier Gefährdungen durch terroristische Aktiviäten sowie Risiken nicht ausgeschlossen werden, die sich insbesondere aus möglichen Reaktionen von Teilen der Bevölkerung auf Ereignisse im und aus dem dichten Reiseverkehr mit Saudi-Arabien über die bestehende Landverbindung ergeben (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).

Allgemeine Reiseinformationen

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfoodrestaurants sowie allen Cafs, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Generell empfohlen im Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche.

Während des Trauermonats Muhharam, der von der schiitischen Bevölkerungsmehrheit begangen wird, ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, vor allem als Zuschauer während der Trauerprozessionen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Bitte beachten Sie die Ausführungen zu Visa (s.unten)

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Reisepass

Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Weitere Anmerkungen

Bitte beachten Sie die Ausführungen zu Visa (s.unten).

Visum

Deutsche Touristen erhalten ein Einreisevisum nach Vorlage eines mindestens. 6 Monate gültigen Reisepasses gegen eine Gebühr in Höhe von ca. 10,- Euro für einen Aufenthaltszeitraum von max. 14 Tagen bei Ankunft am Flughafen.

Es besteht die Möglichkeit das Visum durch die örtliche Passbehörden General Directorate of Nationality, Passports auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

Sicherheitshinweise - Häufige Fragen


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