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Atradius empfiehlt 10-Punkte-Plan für Exporte in die Türkei

Pressemitteilung vom 08.02.2012 12:10:48

Atradius empfiehlt 10-Punkte-Plan für Exporte in die Türkei

Kreditversicherer präsentiert Checkliste für erfolgreiche Geschäfte mit türkischen KundenTürkei verzeichnete im ersten Halbjahr 2011 höhere Wachstumsraten als ChinaBoom am Bosporus birgt aber auch Risiken, die es zu beachten gilt

Die Türkei verzeichnete im ersten Halbjahr 2011 stärkere Wachstumsraten als China. Schon in 2010 lieferten deutsche Unternehmen mehr Waren an den Bosporus als an herkömmliche Wachstumsmärkte wie Brasilien und Indien. Geschäfte mit der Türkei bieten aber nicht nur Chancen, sondern bergen auch Risiken, auf die sich Exporteure einstellen sollten. Dafür hat der Kreditversicherer Atradius jetzt einen 10-Punkte-Plan vorgelegt, der die wichtigsten Weichenstellungen für erfolgreiche Geschäfte mit türkischen Unternehmen zusammenfasst. Die Türkei hat noch immer mit Währungsschwankungen und einer hohen Inflationsrate zu kämpfen und es gibt Anzeichen für eine Überhitzung des Marktes. Das kann Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit der Unternehmen haben, so Michael Karrenberg, Leiter Risikomanagement Deutschland, Mittel- und Osteuropa bei Atradius in Köln. Aufgrund der Bemühungen des Landes, sich sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich in Europa zu integrieren, unterscheidet sich der Handel mit der Türkei zwar nicht sehr von Lieferbeziehungen zu anderen Exportmärkten, aber man sollte einige Unterschiede kennen.

Beachten Sie das türkische Wettbewerbsrecht lautet eine der zehn Empfehlungen. Grund: Bestimmte wettbewerbsrechtliche Vorschriften der Türkei können selbst dann zur Anwendung kommen, wenn Käufer und Verkäufer für den Liefervertrag ausländisches Recht vereinbart haben. Beispielsweise sollten Exporteure Klauseln zur Beschränkung der Haftung sorgfältig prüfen, da sie möglicherweise in der Türkei nicht rechtlich durchsetzbar sind. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Kunde oder ein Dritter über eine deutlich schwächere Verhandlungsposition als der Lieferant verfügt.

Geistiges Eigentum schützen

So vergleichbar China und die Türkei aktuell in ihrem Wirtschaftswachstum sind, so unterschiedlich gestaltet sich der Schutz des geistigen Eigentums in den beiden Ländern. Nach türkischem Recht können die Zollbehörden die Zollabfertigung auf Verlangen eines beliebigen Antragstellers aussetzen, falls es Belege für einen Verstoß gegen Urheberrechte gibt. Erst nach zehn Tagen, wenn den Zollbehörden keine Informationen über rechtliche Schritte oder vorläufige Maßnahmen vorliegen, wird die Aussetzung der Zollabfertigung aufgehoben und die Waren können nach dem üblichen Verfahren abgefertigt werden.

Vorteile von Freihandelszonen nutzen

Es gibt in der Türkei eine Reihe von Freihandelszonen, in denen viele Außenhandelsvorschriften nicht gelten, solange die Waren auch tatsächlich für dieses Gebiet bestimmt sind. Eine Reihe bislang bestehender Steuervorteile für Kunden in Freihandelszonen wurden zwar Ende 2008 abgeschafft. Allerdings gibt es immer noch einige rechtliche Vorteile für türkische Geschäftspartner. Exporteure sollten diese rechtlichen Aspekte berücksichtigen, wenn sie Lieferverträge aushandeln, um sich ihren fairen Anteil an den wirtschaftlichen Vorteilen zu sichern, die die türkischen Freihandelszonen bieten.

Vor Lieferung verstehen, mit wem man Geschäfte macht

In jeder Geschäftsbeziehung ist es wichtig, die Vertretungsberechtigung des Handelspartners zu überprüfen, bevor die erste Lieferung erfolgt. In der Türkei muss dies allerdings nach türkischem Recht erfolgen. Die dafür erforderliche Dokumentation reicht von der beglaubigten Unternehmenssatzung über Handelsregisterauszüge bis hin zu verschiedenen gesellschaftsrechtlichen Genehmigungen. Falls der Wert der zu liefernden Waren besonders hoch ist, kann es ratsam sein, zusätzlich einen notariell beglaubigten Vorstandsbeschluss zu verlangen, der die Ausfertigung des entsprechenden Liefervertrags explizit genehmigt, oder ein Rechtsfähigkeitsgutachten anzufordern, das von einer anerkannten türkischen Rechtsanwaltskanzlei erstellt wurde.

Aber auch die erfolgreich festgestellte Vertretungsberechtigung ist kein Garant dafür, dass der Handelspartner nach Empfang der Lieferung auch seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Wir raten den Unternehmen daher, ausreichende Sicherheiten mit ihren Kunden zu vereinbaren, so Dr. Thomas Langen, Atradius Senior Regional Director Deutschland, Mittel- und Osteuropa. Zusätzlichen Schutz bietet eine Forderungsausfallversicherung. Damit kann sich der Exporteur dann komplett auf die Chancen des Wachstumsmarktes Türkei konzentrieren.

Die gesamte Checkliste steht kostenlos hier zum Download bereit.

Atradius Köln
Andrea Neumann
Tel.: +49 221 2044 1145
Presseinformation, 07.02.2012

Atradius N.V.
David Ricardostraat 1, 1066 JS Amsterdam
Postfach 8982 , 1006 JD Amsterdam
Niederlande
Telefon: +31 20 553 9111
Fax: +31 20 553 2811



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