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Ärzte fordern Selbstbestimmung bei Gentests

Köln, Pressemitteilung vom 09.12.2008 10:21:43

Ärzte fordern Selbstbestimmung bei Gentests

(premiumpresse.de), Köln 09.12.2008 10:21 - Die Bundesärztekammer und die Grüne fordern, die Selbstbestimmung bei Gentests gesetzlich abzusichern. Kammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe sagte in Berlin, die Entscheidung über eine genetische Diagnostik dürfe allein in der Verantwortung des Betroffenen liegen. Hoppe unterstützte in weiten Teilen den Grünen-Entwurf für ein entsprechendes Gendiagnostikgesetz, der an diesem Mittwoch in einer öffentlichen Bundestagsanhörung beraten wird. Ziel des Gesetzes ist es, den mit der Untersuchung genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren zu begegnen. Die Fraktion will verbieten, dass Menschen aufgrund ihrer genetischen Verfassung im Arbeitsleben oder bei Versicherungen benachteiligt werden. Vor der Einwilligung in einen Gentest sollen Betroffene umfassend beraten werden. Hoppe lobte, mit der Forderung, dass nur Ärzte genetische Untersuchungen machen dürfen, könne Rechtssicherheit für eine bereits verwirklichte Praxis geschaffen werden. Kaum Klarheit schaffe der Entwurf dagegen gegen die Zersplitterung des Rechts rund um Gendiagnostik, Embryonenschutz und Stammzellforschung. "Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fortpflanzungsmedizin sind absolut undurchsichtig und verunsichern Patienten und Ärzte gleichermaßen", kritisierte Hoppe. Der Ärztepräsident forderte ein eigenes Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin. Heute werde der Bereich von Arzneimittel- und Stammzellgesetz, von Embryonenschutz- und Transplantationsgesetz sowie dem Strafgesetzbuch geregelt. (dpa)


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