AHRENDT: Internet-Sperren sind der falsche Weg (28.02.2011)Checklisten zum Copyright: Darf ich das so veröffentlichen oder riskiere ich eine Abmahnung?Schaar: Quick Freeze statt Vorratsspeicherung
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Die KSM GmbH lässt im März 2010 erneut durch die Rechtsanwaltskanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverstößen an dem Spielfilm Battle of the Brave Abmahnungen verschicken.
In dem Abmahnschreiben wird ein Gegenstandswert von 50.000 EUR angeführt. Man fordert von dem Internetanschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags iHv. 850,- EUR. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der zugrundeliegenden Formulierung - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabeder anliegenden Unterlassungserklärung.
Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.
Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen erhalten Sie hier.
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